Wie bekomme ich einen Unterhaltstitel?

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Mein Ex Partner und ich haben 2 Söhne(8 und 4 Jahre alt). Er hat uns verlassen, als wir von der 2.Schwangerschaft erfahren haben, seitdem hab ich ihn weder gesehen noch was von ihm gehört. Unterhalt hat er seitdem nicht mehr gezahlt weil er (angeblich) nachweislich nur Leiharbeiter war.
Ich wurde im Juni vom Jugendamt angeschrieben, dass er nun feste Arbeit hat und sie ihn aufgefordert haben, Unterhalt zu zahlen ab 1.7. Hat er natürlich nicht getan.
Heute habe ich ihn nach über 4 Jahren kurz gesehen...in seinem nagelneuen BMW....

Wie geh ich nun vor? Laut JA ist er zahlungsfähig für beide Kinder. Ich möchte gerne einen Titel haben, weil ich weiß, dass er von sich aus eh nichts zahlen wird. Aber einen Titel wird er mit großer Sicherheit nicht freiwillig unterschreiben.

Was kommt kostentechnisch auf mich zu(Zahlen wären super!!)?


LG

1

Hallo,


ich denke wenn du den Titel übers Jungendamt laufen lässt dürften dir keine Kosten entstehen.


Freundliche Grüße


2

Aber mir wurde beim Jugendamt gesagt, dass sie nur was erreichen zwecks Titel wenn er den freiwillig unterschreibt, und das wird er nicht machen!

3

Ich muss dir auch ganz ehrlich sagen ich würde auch nie wieder freiwillig einen Titel unterschreiben obwohl es bei uns nie Probleme deswegen gab.

Ich weiß nicht ob es eine Möglichkeit gibt ihn zur Unterschrift zu zwingen. Sollte das Jugendamt keine Möglichkeiten haben einen Titel gegen ihn durchzusetzen wird dir eventuell ein Anwalt helfen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du für die Kosten des Anwalts beim zuständigen Gericht Unterstützung beantragen, es hängt aber von deinem Einkommen ab.


Fg

weitere Kommentare laden
4

Du kannst es übers JA laufen lassen ,aber das kann ewig dauern.
Meine Tochter 4 und jetzt erst soll ich endlich einen Titel bekommen.
Mit einem Anwalt wärst du weit aus besser bedient.
Solltest du wenig verdienen,kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und beim Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragen.