Nießbrauch im Testament, aber nicht im Grundbuch eingetragen

Hallo!

ich schreibe lieber in schwarz, es könnte jemand mitlesen, bitte verschieben!

Also mein Vater hat in seinem Testament festgelegt, dass ich ein Nießbrauchsrecht, also Wohnrecht, in seinem Haus (bzw. seiner Hälfte des Hauses) haben soll. Das ist gedacht als Ausgleich dafür, dass ich ihn die letzten Jahre gepflegt habe.

Jetzt wurde es aber so schlimm, dass es nicht mehr länger mit häuslicher pflege machbar war, er ist ins Heim gezogen. Jetzt muss das Haus verkauft werden, um die Heimkosten zu zahlen.

Das haus gehört ihm und meiner getrennt lebenden Mutter zu gleichen Teilen, mein Vater ist aber dement und nicht mehr ganz in der Lage, sich durchzusetzen bei einem Verkauf, also wickelt alles meine Mutter ab und er darf dann nur noch vor einem Notar einmal unterschreiben, mehr Mitsprache kann er nicht mehr ausüben.

Jetzt ist es aber sicher nicht in seinem Sinne (wie im Testament vor der Demenz festgelegt), dass ich hier ausziehe und dadurch nur finanzielle Nachteile habe.

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin gerne bereit für seine gute Unterbringung umzuziehen, nur ganz ehrlich sehe ich es nicht ein, Kaution, Makler, Umzugskosten etc. über einen Kredit zu finanzieren, während meine Mutter 125.000 Euro einstreicht und weitere 125.000 Euro auf einem Konto deponiert werden, um damit das Heim zu zahlen.

ich will mich auch nicht bereichern, aber doch wenigstens meine unmittelbaren Kosten ersetzt bekommen, schließlich konnte ich die letzten jahre für die Pflege immer nur Teilzeit arbeiten und habe deswegen auch keinerlei Ersparnisse - und ich kann auch nicht spontan mehr Arbeiten, aus betrieblichen Gründen. Es ist so schon ein Kraftakt mit einer neuen Wohnung.

Wisst ihr, wie das rechtlich aussieht? Für einen Anwalt fehlt leider auch das Geld...

1

Also grundsätzlich, wenn das Nießbrauchsrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, hast du auch keinen Anspruch drauf, bevor dein Vater nicht wirklich gestorben ist.

Allerdings muss er dem Verkauf ja so nicht zustimmen. Sollte er nicht mehr geschäftsfähig sein, was durch Demenz durchaus sein kann und oft vorkommt - je nach Stadium - kann er den Kaufvertrag eh nicht mehr einfach unterschreiben, es sei denn, er hat deiner Mutter irgendwann einmal Vollmacht erteilt. Ansonsten muss ein Betreuer eingesetzt werden, der den Vertrag prüft und genehmigt.

Ich bezweifle aber, dass du große Chancen hast, dass Nießbrauchsrecht durchzusetzen. Dafür gibt es rechtlich einfach keine Grundlage.

Er kann dir aber natürlich von seiner Hälfte den Umzug bezahlen. Dagegen spricht ja nichts. Solange er geschäftsfähig ist, darf er mit seinem Geld machen, was er will. (Natürlich in Grenzen wgn der Heimunterbringung).

2

Wir hatten letztes Jahr einen Erbschaftsfall und haben erfahren müssen, dass das Nießbrauchrecht im Grundbuch stehen muß.

3

Wenn du am Anwalt sparst, dann gehst du leer aus! Eine erstberatung, um zu erfahren ob und was du tun kannst kostet rund 200 Euro. Das solltest du in jedem fall investieren.

Gruß

Manavgat

4

Dein Vater lebt noch. Das Beste und Einfachste wäre, er würde die Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen. Und zwar vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages.