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"Was passiert nun mit diesen Schulden? Muss sie als Ehefrau des Verstorbenen dafür aufkommen? "Erbt" sie quasi die Schulden?"

Ich gehe mal davon aus, dass die Verbindlichkeiten höher sind als der Besitz (Sparguthaben, Immobilien etc.)!? Dann bleibt deiner Cousine letztendlich nur die Möglichkeit, das Erbe für sich und ihre Kinder (!) auszuschlagen...

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Aloha,

ich kenne mich damit nicht aus, aber hatte ihr Mann zB eine Lebensversicherung o.ä., die jetzt ausgezahlt wird? Ich weiß nicht, ob diese zum Erbe zählt oder nicht, deswegen sollte sie auf JEDEN Fall zu einem Anwalt gehen, bevor sie ein Erbe ausschlägt!

Viele Grüsse,

Ae

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Ab zur Anwältin.

Stell dir vor, sie verlöre durch das Ausschlagen des Erbes ihren Anspruch auf eine Witwenrente, das Kind auf die Waisenrente.
Stell dir vor, er hat eine Lebensversicherung und die ginge dadurch verloren.
Also, nicht auf das Forum hören, bis auf den einen Rat:

Sie soll dringend und zeitnah zu einer Anwältin gehen!!!

L G

White, die langsam geprägt wird von anderen Userinnen hier... :-)

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Lebensversicherungen fallen nicht in die Erbmasse und die Witwenrente bleibt von einer Erbausschlagung unberührt.

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Ja? Ich kenne mich nicht aus, deswegen würde ich eher einen Anwalt fragen. Aber wenn du dich da fachlich auskennst, dann ist für mich alles klar.

Ich denke nur immer wieder, ein Anwalt wäre in solch einer Situation der bessere Berater als ein Allerweltsforum (nichts gegen Urbia, aber die Rechtsexperten sitzen hier eher selten).

L G

White

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Hallo,

sie verliert nicht den Anspruch auf Witwenrente bzw. die Kinder auf Halbwaisenrente.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbausschlagung-Folgen-fuer-die-Witwe---f11793.html

Sie sollte sich einen Rat beim Anwalt suchen.

LG
Maria

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Ich habe damals aus dem gleichen Grund das Erbe meines Mannes ausgeschlagen.

Völlig unberührt davon blieb die Lebensversicherung. Und auch der Anspruch auf Witwen- und Halbwaisenrente erlischt nicht mit dem Ausschlagen des Erbes !