Ehevertrag nur wegen angehender Schenkung machen

hallo,
momentan leben wir schon seit über 15 Jahren im gesetzl. Guterstand.
von meinen Eltern soll mir demnächst eine Immobilie geschenkt werden.
nun forderte mein Vater das ich deshalb mit meinem Mann einen Ehevertrag abschließen soll, damit der Immobilien Besitz auch bei einer Scheidung nicht zerstört wird.
wie ist es? gibt es Ehevertrag die nur eine Schenkung bzw.Erbschaft Ausschliessen, die ein Partner während der Ehe bekommen hat.
braucht es dazu einen Vertrag oder sind Erbschaft und Schenkungen unabhaengig und werden bei einer Scheidung nicht berücksichtigt, wenn man im gesetzlichen Guterstand lebt.
Gruß

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Hallo,

also ich würde auf solch eine Schenkung mit Giftstachel verzichten und die Jahre bis zum Erbfall abwarten.

Lass Dir nicht davon Deine Ehe vergiften.

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Hallo,

der Vater der TE ist zwar falsch informiert, aber wieso diese Aufregung ? Giftstachel, Ehe vergiften ?

Der Vater möchte, dass sein Vermögen in seiner Familie bleibt, was ist daran verwerflich ? Besser rechtzeitig vorsorgen als hinterher jammern.

Und wenn die Ehe durch einen Ehevertrag bedroht sein sollte, ist es höchste Eisenbahn ..... ;-)

LG

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Verweflich finde ich daran, dass der Schwiegersohn anscheinend nicht zur Familie gehören soll. Das gibt Zündstoff für die beiden, und daher ist dieser Thread ganz gut hier im Partnerschaftsforum angesiedelt.

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Hallo,

soweit ich weiß, kann man beim Notar festlegen lassen, das bei einer Scheidung auf den Zugewinn (in dem Fall die Immobilie) verzichtet wird.

hat bei mir früher (2000) 300 DM pro Nase gekostet und hat die Scheidung sehr sehr vereinfacht und verbilligt.

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Dein Vater ist einfach falsch informiert.

Deine Schenkung bleibt auch im Trennungsfall bei Dir, auch beim geistlichen Güterstand.

Lediglich der Wertzuwachs müßte im Trennungsfalle geteilt werden. Ob sich da jetzt ein Ehevertrag rechnet ( die Kosten hierfür berechnen sich aus dem Verkehrswert der Immobilie ) sollte Dir ein Fachmann , Notar, bei einer Beratung sagen können.

Und ob es wirklich sinnvoll ist auf die Schenkung jetzt zu verzichten, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Erbschaft im Todesfall der Eltern sein wird.

Normalerweise macht der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen um alle Freibeträge auszuschöpfen und so die Erbschaftssteuern zu minimieren.

Pina

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Der Vater ist nicht falsch informiert.

Nur wenn die Immobilie bereits verschenkt war, bevor die Ehe geschlossen wurde, wird bei Ende der Ehe lediglich der Wertzuwachs berücksichtigt.
Wenn die Schenkung während der Ehe erfolgt, dann ist ja eben die Schenkung an sich der Wertzuwachs, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.

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Nein, Erbschaften und Schenkungen fallen auch in der Ehe einzig und alleine dem Erben resp. dem Beschenkten zu.

Nie beiden Partnern. Es sei denn dies wird ausdrücklich so gewünscht.

Stichwort privilegiertes Vermögen, welches ausdrücklich vom Zugewinn ausgenommen ist.

Guckst Du:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/geld-schenken.html

http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Was_Sie_wissen_sollten_wenn_Sie_waehrend_der_Ehe_voraussichtlich_er-hebliches_Vermoegen_durch_Schenkung_Erbschaft_oder_im_Wege_der_vorweggenommenen_Erbfolge_zu_erwarten_haben

http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/03/06/schenkungen-der-eltern-im-zugewinn/

http://www.kanzleischoen.de/zugewinnausgleich.htm

Schönen Abend

Pina

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Dein Vater meint es gut dir gegenüber aber vergrätzt seinen Schwiegersohn.

Wenn es ansonsten keinerlei Anlass zu Misstrauen gibt, würde ich mir an Stelle deines Mannes von meinem Schwiegervater nach Kenntnisnahme dieser Angelegenheit ein neues Bild machen.

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Hallo,

ich finde die Idee gar nicht so schlecht und kann deinen Vater verstehen, dass er dich (und seine Immobilie) absichern will. Ich habe in den letzten Jahren einige langjährige Ehen in meinem Umfeld zu Bruch gehen sehen und für 2 meiner Freundinnen sah es danach finanziell recht übel aus, weil man all die Jahre "alles in einen Topf" geschmissen hat und die finanzielle Trennung sehr schwierig wurde.

Was spricht denn dagegen, dass diese Immobilie im Falle einer Trennung nur dir gehört und dies notariell auch so festgelegt wird?

Gruss
sssdd

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Dein Vater ist ein sehr kluger Mann.

Mein Mann und ich haben selbst so einen Ehevertrag geschlossen. Genau aus diesen Gründen, denn in beiden Familien gibt es Immobilienbesitz.
Das hat überhaupt nichts mit kleinkariert sein zu tun oder so.

Letztlich werden fast 50 Prozent der Ehen geschieden.
Bei einer Scheidung wird das Vermögen am Ende der Ehe mit dem am Anfang der Ehe verglichen und die Differenz wird über den Zugewinnausgleich ausgeglichen.

Dabei kann es sehr wohl vorkommen, dass hierdurch Immobilien verkauft werden müssen, um diesen Zugewinnausgleich zu bezahlen.

Alles andere ist falsche Info.
Ich finde es sehr richtig, dass auf diese Weise garantiert wird, dass von den Eltern vererbtes Vermögen auch in der entsprechenden Familie verbleibt.

Dies alles sind übrigens nur Regelungen für den Scheidungsfall. Im Erbfall, also Todesfall des Ehepartners, ist dieses Vermögen vom Erbe nicht ausgenommen.

Man nennt diese Regelung auch modifizierten Zugewinnausgleich.

Dies wird vor einem Notar per Vertrag abgeschlossen.

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hallo nochmal,

ja genau modifizierter Zugewinnsausgleich heisst dies, was ich abschliessen muss.
ich habe noch paar Fragen dazu:
- was steht in so einem Vertrag drin?

-wird da nur der Immibilienbesitz angeführt und zwar explizit die bestimmte Immobilie?
-bleibt dann alles andere beim alten so wie wir momentan leben im gesetzlichen Gueterstand?
-hat so ein modifi.Zugewinnsausgleich auch Nachteile?
-der Vertrag ist dann sicher schnell geschrieben und ein kurzes Dokument? Kostenpunkt?
-achso, im Erbfall meinte mein Vater, dass nicht mein Mann zum Zuge kommen wuerde, sondern die Enkel, da sie direkte Abkömmlinge sind.

Gruß

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Der notarielle Vertrag kann auch explizit eine bestimmte Immobilie nennen oder eben Immobilien oder Geldwerte allgemein, die von dritter Seite übertragen werden durch Schenkung.

Schnell gemacht ist beim Notar relativ und die Kosten richten sich nach den Gegenstandswerten. Dazu kann ich nicht mehr viel sagen.

Beim Erbe ist es so, dass ohne Testament gesetzliche Erbfolge gilt und zwar, sterben deine Eltern gleichzeitig und du bist einziges Kind, so erbst du, stirbst du, erben dein Mann und deine Kinder.
Somit erbt dein Mann auch ein Teil des Hauses.
Stirbt einer deiner Eltern zuerst, so erbt der überlebende Teil und du und dann geht es wieder in der Reihenfolge weiter...

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Hallo,

vielleicht fragst du noch mal beim Anwalt.
Meines Wissens nach sind solche Schenkungen und Erbschaft ausgenommen von der Zugewinngemeinschaft.

LG

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Das Haus betrifft, da es jawohl im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschenkt wird, Euren Zugewinn im Fall einer Scheidung überhaupt nicht.

Dein Vater kann also auch ohne Ehevertrag ganz entspannt bleiben.