Was kann im Falle einer Scheidung finanziell alles passieren (vor allem bzgl. zukünftige Rente)?

Hallo in die Runde,
ich bin seit fast 6 Jahren mit meinem Mann zusammen und zur Zeit in keinster Weise an einer Trennung interessiert - er soweit ich weiß auch nicht. ;-)
Dennoch höre ich im Bekanntenkreis immer wieder richtige Gruselgeschichten, die mich natürlich nicht kalt lassen und gegen deren Eintreten ich mich gerne schützen würde. Da sind die Schwiegermütter, die wegen der Kinder nie gearbeitet haben und dann durch Neuheirat ihres Exmannes ohne Rentenanspruch dastehen oder die Mütter/Väter die aufgrund einer Arbeitsunlust/losigkeit noch nach der Scheidung finanziell zur Rechenschaft gezogen werden etc. Ich habe wirklich von all den finanziellen Auswirkungen einer Scheidung keine Ahnung und weiß gar nicht, wo ich mich über ale Eventualitäten informieren kann. Daher meine Frage hier.

Mein Mann und ich haben ungefähr gleich wenig in die Ehe mit eingebracht (Zugewinngemeinschaft). Ich aber werde, solange die Kinder klein sind bzw, in die Grundschule gehen nur höchsten 50% arbeiten. Anschließend werden es auch höchstens 75% sein, weil ich für beide Elternpaare und sämtliche Familienangelegenheiten sorge/ sorgen werde. Mein Mann wird Vollzeit arbeiten (zur Zeit befindet er sich am Ende seines Studiums) und so viel verdienen, dass wir uns zwar keine großen Sprünge leisten können, aber mit meinem halben Gehalt zu viert gut hinkommen werden. So schön, so gut.
Meine Schwerpunkt bei der Frage liegt auf meinem Rentenanspruch.
Was ist, wenn mein Mann stirbt? Was ist, wenn wir uns scheiden ließen (und er vielleicht neu heiratet)? Habe ich automatisch für die Zeit, die wir verheiratet waren, über ihn Rentenansprüche später (also anteilig auf die Jahre)? Oder verfallen die bei Neuheirat/ Tod seinerseits? Natürlich versuchen wir die Versorgeungslücken von vornherein so gering wie möglich zu halten, aber das muss man sich finanziell ja auch erstmal leisten können. Meine kleine Pension und Riesterrente werden nicht viel bewirken.
Ich hoffe, ihr versteht mich nicht falsch, ich würde im Falle einer Scheidung meine Stunden einfach aufstocken und mehr arbeiten, aber die Jahre davor fallen ja trotzdem ins Gewicht.#gruebel
Von einem Ehevertrag wurde uns abgeraten, weil der eher bei selbstständigen Partnern eine Absicherung sein soll und alles andere bei einer Zugewinnsgemeinschaft eh gesetzlich normal geregelt sein soll.#gruebel
Ich hoffe, ihr versteht meine Gedankengänge und könnt mir weiterhelfen?#schwitz
Liebe Grüße
Pommel#winke

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Bei Scheidung wird ein Versorgungsausgleich gemacht, d.h.die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden zusammen gerechnet und dann zur Hälfte jedem Ehegatten zugeteilt.

Erbansprüche entfallen sobald man geschieden ist.

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Deine quasi "ehelich erworbenen" Rentenansprüche werden zum Zeitpunkt einer Scheidung ermittelt und Dir auf Deinem Rentenkonto gut geschrieben. Was Dein Mann danach macht, ob er heiratet oder stirbt, hat damit dann gar nichts mehr zu tun.

Ich war 17 Jahre verheiratet und habe auch nie voll gearbeitet, das war für uns das Modell unserer Wahl, hatte maximum 25 Stunden die woche und habe eben zu Hause alles geregelt.

Das ging so lange gut, wie unsere Ehe gut ging, logisch, damit rechnet niemand. Man kann heute sagen, dass ich diesen "verlust" auf dem Arbeitsmarkt nie wieder wirklich aufgeholt habe und immer grad so rumknapse, habe inzwischen zwei Jobs.

Also aus heutiger Sicht würde ich sagen, groß Obacht geben, wenn man als Frau weniger arbeitet und für die Familie "zurücksteckt". Im Falle eines Falles gleicht Dir das niemand aus. Ein paar Jahre noch als "nachehelichen Unterhalt", aber das Leben ist länger #winke Und da muss man noch nichtmal bis zur Rente denken.

Lichtchen

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Aha... Aber wenn ich nach der Ehe dann wieder mehr arbeiten würde (in meinem "Beamten-Job" kann ich jederzeit Stunden aufstocken, wenn ich will oder muss), dann würden trotz Scheidung die Ehejahre in Teizeit am Ende im rentenalter durch meinen Exmann abgedeckt werden?

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Im Prinzip ja. ob 1:1 so als hättest Du selber gearbeitet ist die Frage. Du hast ein Recht auf Anteile von ihm und das wird ausgerechnet und Dir gutgeschrieben. Fertig.

Lichtchen

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Hallo,

du musst dir das so vorstellen:

Dein Mann hat während eurer Ehe immer 100% gearbeitet und du immer zu 50%. Bei der Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Rentenansprüche von dir und von deinem Mann werden zusammengezählt und anschließend geteilt, sprich 100+50 / 2 = 75%.
Es wird also so sein, als hättet ihr während der Ehe beide zu 75% gearbeitet. Dann gibt es noch den Ausgleich der privaten Altersvorsorge. Da läuft es genauso ab. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit den Versorgungsausgleich auszugleichen oder einen bestimmten Teil des Versorgungsausgleich z.B. alle oder ein Teil der privaten Altersvorsorge.

Dabei muss man noch beachten, dass es sein kann, dass eine private Altersvorsorge unter der Grenze des Versorgungsausgleichsgesetz liegen, die werden dann auch nicht ausgeglichen.

Ich hoffe ich hab es verständlich erklärt :-)

LG Sandy

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Vorsicht, sie ist Beamtin und ihr Mann nicht. Da wird sie ihm noch etwas von ihrer Pension abgeben müssen, trotz Teilzeit. Das ist bei mir ehrlich so gewesen.

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--------Was ist, wenn mein Mann stirbt?---

Für diesen Fall, solltet Ihr Euch .....gegenseitig.... mit einer Risikolebensversicherung absichern. Die kostet minimale Beträge (100 000 Euro Versicherungssumme unter 10 Euro monatlich)
Ich kann Dir nur dringend dazu raten, denn in solch einem Fall steht man meistens ziemlich schlecht da.
Eine Witwenrente in diesem Alter ist ein Witz.

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Wie sich der Ausgleich auswirkt, ist völlig unterschiedlich und abhängig von der Konstellation. Ein guter Freund von mir war 7 Jahre verheiratet und selbständig. In dieser Zeit hat er mikroskopische Anwartschaften erwirtschaftet. Seine Ex hat die drei Kinder versorgt und musste zur Scheidung von ihren "Mütterrentenansprüchen" noch IHM etwas ausgleichen. Damit hatte sie nicht gerechnet.

Ich würde heute generell jeder Frau davon abraten, mehr als die Kleinkindjahre in Teilzeit zu verbringen. Es ist ja schön und gut viel Zeit für die Kinder zu haben, das bringt den Kindern aber auch nichts, wenn sie dann im Alter eine bedürftige Mutter haben.

In meinem Fall: Die volle Pension werde ich nur erhalten, wenn ich 40 Dienstjahre voll bekomme. Das sind dann 71,x % meiner letzten Bezüge. Da ich Späteinsteigerin bin, schaffe ich diese Jahre nicht. Ich habe zusätzlich ein paar sozialversicherungspflichtige Jahre hinter mir, so dass ich mit Ach und Krach "meine Zeiten" zusammen kriege. Ich brauche mir nichts vormachen, diese 71% werde ich auch zum Leben brauchen, wenn ich nicht in ein Wohnklo ziehen will. Und ich möchte gern mit dem ruhigen Gefühl einschlafen dürfen, dass ich genau DAS auch haben werde, unabhängig davon, wie sich meine Beziehung / Ehe entwickelt.

Ich weiß, dass das manche (Haus-)Frauen "finanzfixiert" finden. Ich sage: Wir reden darüber mit 65 Jahren beim Renterinnenkaffee.... ich zahle auch ;-)

LG