vermutlich nicht das richtige Forum, möchte aber anonym bleiben, daher bitte nicht verschieben
Unsere Situation: mein Mann, ich, zwei gemeinsame Kinder
Zum Sohn aus 1. Ehe meines Mannes haben wir seit 18 Jahren keinen Kontakt mehr. Wir wissen nichts von ihm. Wo er wohnt, ob er verheiratet ist, ob mein Mann vielleicht sogar Opa ist. Nach der Scheidung von seiner 1. Frau hat sie das Kind gegen meinen Mann aufgehetzt und der Kontakt Vater-Sohn ist eigentlich komplett abgebrochen. Mein Mann war da auch nicht ganz unschuldig an der Sache - das ist aber jetzt ein anderes Thema.
Als der Sohn 18 war stand er plötzlich regelmäßig vor unserer Tür. Davor so gut wie keinen Kontakt. Mein Mann hat sich gefreut, vieles mit ihm unternommen und ihm immer Geld zugesteckt. Bis wir irgendwann merkten, so nach 1/2 Jahr, dass der Herr immer nur die Hand aufhielt und mehr, mehr, mehr wollte.
Mein Mann und ich haben dann ein Haus gebaut, ich stehe alleine im Grundbuch, mein Mann hat allerdings lebenslanges Wohnrecht. Und zwar aus dem Grund, weil mein Mann nicht wollte, dass sein Sohn einmal was erbt. Hat der Notar uns geraten, alles auf mich zu schreiben.
Nun frage ich mich, was passiert, wenn ich VOR meinem Mann sterbe? Dann gehört das Haus doch zur Hälfte ihm und die andere Hälfte wird auf unsere beiden Kinder aufgeteilt? Sehe ich das richtig?
Dann könnte der Sohn aus 1. Ehe ja vom Teil meines Mannes doch erben. Sobald er stirbt. Meine beiden Kinder müssten dann ihren fremden Halbbruder ausbezahlen!
Wie kann man das verhindern?
Nur für den Fall. Sterbe ich vor meinem Mann, müsste dieser das ganze Haus (bzw. seine Hälfte) unseren beiden Kindern überschreiben, somit erbt der 1. Sohn nichts. Ginge das?
Ich weiss, dass ich hier keine rechtskräftigen Antworten erhalte, aber vielleicht den ein oder anderen Denkanstoss, den ich vorher nicht berücksichtigt habe.
Sohn aus 1. Ehe soll nichts erben, wie alles am besten regeln
Du könntest einen Erbvertrag abschließen und deine Kinder als Erben einsetzen. Deinen Mann damit quasi enterben. Ihm steht, dann ein Pflichtteil zu, aber er kann darauf verzichten. Ich bin aber kein Experte auf diesem Gebiet. Lass dich von einem Anwalt beraten.
Wie im Märchen. Du die böse Schwiegermutter, er das Aschenbrödel.
Peinlich!
Das war mein Denkanstoß.
gehts noch.....lies mal richtig
mein Mann hatte damals sogar vor Gericht das Besuchsrecht eingeklagt, der Junge wollte aber nicht zu seinem Vater, weil die Mutter ihn als Mittel zum Zweck genutzt hat.
Sie hat den Vater schlecht gemacht.
Mein Mann hat etliche Versuche und Telefonate mit seinem Sohn gehabt, er war ja damals erst 10 Jahre oder so. Das Kind wollte nicht und so ist der Kontakt abgebrochen.
Er kam dann erst wieder als er 18 Jahre alt war und ein Auto hatte. Er dachte, wir wären reich......graste bei jedem Besuch Geld ab. Die Beträge die er wollte, wurden immer höher, das konnten wir nicht stemmen also sagte mein Mann, dass er ihm dieses Geld nicht geben könnte und da war er von heute auf morgen weg.
Verschenk das Haus an eure Kinder und behalte auch du ein Wohnrecht.
Ggf. solltet ihr noch vereinbaren das ihr für alle Kosten im und am Haus aufkommt solange ihr Wohnrecht habt, auch für die Tilgung von Darlehen...
Aber der Gang zum Anwalt sei euch angeraten
Gruß
Ano
Dank dir Arno, endlich mal jemand, der hier nicht verurteilt
Ja, wenn es soweit kommt, wird auf jeden Fall ein Anwalt mit einbezogen
Auch dein Tip werde ich mal mit meinem Mann besprechen
Was du heute kannst besorgen...
Glaub mir, als Tochter eines Notars habe ich so einige Sachen in dieser Art mitbekommen. Es gibt nie ein "zu früh", diese Dinge zu regeln. Viele setzen sich damit nicht rechtzeitig auseinander und dann passiert was und für die Hinterblieben ist nichts geregelt oder festgelegt.. Mein Vater ist sogar regelmäßig zu Besuch im Hospiz, und selbst da sind viele Patienten noch nicht nicht davon überzeugt, dass der Zeitpunkt für ein Testament ein guter wäre...
Ich würde erstmal wieder den Kontakt zu dem Sohn suchen, Weihnachten ist doch ein ganz passender Anlass. Es sind ja schon viele Jahre vergangen seit dem letzten Kontakt, aus dem Jungen ist ein Mann geworden. Wer weis, wie er jetzt ist? Ich glaube, ich würde mein 18-jähriges Ich auch nicht mehr so super finden.. In 20 Jahren kann ja viel passieren.
Wenn dieser Kontaktversuch durch euch auf voller Länge in die Hose geht, dann geht ihr zum Notar und veranlasst alles nötige.
Ich kann zum frühzeitigen Überschreiben der bewohnten Immobilie an die lieben Kinder aber auch Geschichten erzählen... Das kann auch kräftig nach hinten losgehen. Grundsätzlich denke ich da wie die anderen. Dieser Sohn ist das leibliche Kind deines Mannes und ist erbberechtigt. Um "erbunwürdig" zu sein müsste er schon viel mehr gemacht haben, als den Vater um Geld anzupumpen (vielleicht das einzige was er kriegen konnte oder um das zu bitten er sich getraut hat).
Sei großherzig und gütig und versuche den Kontakt herzustellen, das täte deinem Mann bestimmt auch gut. Er hat damals versucht um sein Kind zu kämpfen, und um jetzt nochmal zu versuchen sein Kind in die Arme zu schließen ist es nicht zu spät.
Fröhliche Weihnachten!
Guten Morgen,
bedenkt bitte das wenn dein Mann mittlos werden würde, der ungeliebte Sohn die Kosten der Beerdigung tragen müsste. Wenn es ganz blöd für ihn läuft dann hat er schon Jahre noch die Kosten für eine Heim Unterbringung mit bezahlt. Also der Sohn hat genauso Pflichten und kann sich davor nur schwer drücken. Das findet der Sohn bestimmt auch nicht fair. Der Vater wird künstlich arm gerechnet damit er dann noch zahlen darf.
Das wiegt dann auch nicht auf das er als junger Erwachsener mal ein paar Kreuzer extra bekommen hat.
Dennoch schöne Weihnachten auf das ihr euch auch mal in die Situation eines achtzehn jährigen eindenkt der die neue Familie vom Vater besucht.
LG
Karina
Liebe Karina,
auch eine Seite, die ich noch nicht so gesehen habe
Aber mit scheint, hier wird nicht richtig gelesen
Der Sohn ist mittlerweile 37 Jahre alt
Das ist ein wichtiger Punkt! Daran denkt man leider auch oft nicht! Der Stiefsohn wird dann ebenfalls finanziell zur Verantwortung gezogen, wenn der Vater mittellos im Heim ist.
Und zudem: Er hat als 18-jähriger ein paar Euro bekommen. Wiegt es das auf, was ihm alles verwehrt wurde? Bestimmt hat der Vater (und das hoffe ich schwer) Unterhalt bezahlt! Ein Anruf und Geschenk zum Geburtstag und Weihnachten? Eine Beigabe zum Führerschein vom Vater? Nein, das gab es bestimmt nicht. Schließlich hat der Sohn mit 10 (!) Jahren gesagt, dass er keinen Kontakt mit seinem Vater möchte...
Hallo,
bevor hier die Moralkeule, die mir nicht zusteht, überhand nimmt, nochmal ne sachliche Antwort:
Mach ein Testament und setze Deine beiden Kinder zu gemeinsamen Erben ein, dann ist Dein Mann quasi enterbt, er muss den Pflichtteil ja nicht einfordern. Dein Stiefsohn ist nicht pflichtteilberechtigt Dir gegenüber. Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht, also nicht übertragbar auf dem Stiefsohn, somit erbt der Stiefsohn nichts.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich auch per PN melden, um blöde Kommentare zu vermeiden
LG
Danke, das sind wirklich einige gute Ratschläge hier
Friedliche Weihnachten Dir und Deiner Familie
Hallo, ich kann dich total verstehen, ich möchte auch nicht, dass mein Stiefsohn von uns erbt.
Ich trage schon immer mehr zum Familieneinkommen bei als mein Mann und habe meine Kids mit je einem Jahr in die Kita geben müssen, damit wir uns das alles leisten können und da seh ich es gar nicht ein, dass er was davon abbekommt. Außerdem ist er das einzige Kind seiner Mutter und die hat 2 Häuser, welche er mal erben wird. Er wird also nicht mittellos dastehen.
Alles was wir besitzen läuft auf meinen Namen und die Kinder sind als erben eingesetzt.
Mein Mann hat lebenslanges Wohnrecht. So würde ich es in eurem Fall auch machen.
Schöne Feiertage!
allo,
ich kenne mich rechtlich gar nicht mit der Thematik aus.
Was meiner Meinung nach auch geht ist, ein Erbe auszuschlagen. Es kann ja keiner zum Erben gezwungen werden, oder?
Wenn ich auch noch ungefragt meinen Senf dazugeben darf: Dass der Sohn mit 18 vor der Tür stand und regelmäßig Geld wollte, würde ich ihm nachsehen und verzeihen. Wer weiß, welchen Floh die Mutter ihm ins Ohr gesetzt hat. Vielleicht hat sie ja behauptet, sein Vater wäre reich? Manche 18jährige benehmen sich sehr unreif und egoistisch. Vielleicht hat aus deinem Stiefsohn einfach nur der jugendliche Trotzkopf gesprochen und gehandelt?
Jetzt, 20 Jahre später, wird dein Stiefsohn vielleicht auch zu einer anderen Erkenntnis gekommen sein. Vielleicht ist er selbst Vater und kann eher nachvollziehen was es heißt, seine Kinder im Trennungsfall nicht mehr sehen zu dürfen? Vielleicht würde er auch gerne wieder Kontakt haben wollen, traut sich aber nicht den ersten Schritt zu unternehmen?
Alles Gute,
ez
Ein Enterben gibt es nur wenn er etwas gemacht hat was strafrechtlich relevant
ist, z.B Morddrohnung oder Betrug.
Ansonsten steht einem leiblichen oder adoptierten Kind ein Pflichtteil zu!
Ich denke, das weiß die TE. Deswegen wird ja nach einer Lösung gesucht, wie man dies umgehen kann. Und das könnte funktionieren, indem man den Mann auf dem Papier "arm" macht. Es wird alles auf die TE überschrieben, damit es beim Mann nichts mehr zu holen gibt. Wenn nichts zu vererben ist, nützt ja auch ein Recht auf einen Pflichtanteil nichts...
Aber nicht dem Stiefkind, wenn Papa nichts hat, kann Sohnemann zwar seine Socken erben, aber nicht das Haus von Stiefmama ...
Mein Mann hat einen Halbbruder, der ähnlich mit seinem Vater gebrochen hat. Wenn jemand derart mit seinem Vater bricht, finde ich es richtig, dass er nichts bekommen soll. Was als Kind passiert ist, würde ich ihm nicht zum Vorwurf machen, aber mit 18 weiß man, was man tut. Mein Mann hat seinen Halbbruder nichtmal vom Tod des Vaters informiert. Zu erben gab es eh nichts.
>>aber mit 18 weiß man, was man tut<<
Das bezweifle ich arg... Eigentlich ist man mit 18 noch recht kindlich!
Der Sohn hatte ja auch schon einiges "durch" und auch sein Vater trug seine Schuld dazu bei. Und man muss bedenken: Der mittlerweile erwachsene Sohn trägt evtl. immer noch Narben davon, die ihm als Kind zugefügt wurden (Spielball der Eltern usw.).
Jede Familie ist anders und das ist ok. Und jeder empfindet es anders. Ich persönlich finde es z. B. genauso schlimm, dass dein Mann seinen Halbbruder nicht über den Tod des Vaters informiert hat. Auch wenn man miteinander gebrochen hat, kann man seine Einstellung ändern. Jeder verharrt nur leider in seiner Meinung und/oder traut sich nicht den ersten Schritt zu machen. Aber das ist meine persönliche Meinung...