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Hallo,

um ein leibliches Kind komplett zu enterben, muss ein Verbrechen stattgefunden haben, wie Morddrohung, Körperverletzung u.ä. Fehlender Kontakt zählt nicht dazu. Der Sohn aus erster Ehe ist dem Vater auch unterhaltspflichtig, falls er in ein Heim müßte oder Pflege genötigen würde. Der Pflichtteil als Geldwert steht dem Sohn zu.

LG
Katty

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Wenn es aber nichts zu erben gibt, der Vater also nichts hat, kann das Kind auch keinen Pflichtteil bekommen - wovon auch?

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Hallo,

schwieriges Thema.

Ich als Tochter, die mal etwas erben könnte, sehe das pragmatisch und hoffe, meine Eltern geben alles, was sie haben, zu Lebzeiten aus. Meinetwegen können sie alles verkaufen und verprassen, das gönne ich ihnen von Herzen #fest zum Glück machen wir hier nichts am Geld fest.

Umgekehrt würde ich meinem Sohn alles, was ich habe, hinterlassen. Er ist mein Kind. Ich würde ihn nur im massivsten Fall enterben (Kindsmord fällt mir da zB ein). Entfremdung wäre da kein Grund für mich persönlich. Wenn andere Kinder aus späteren Beziehungen da sind und dann die zuvor geborenen "raus" sind, da schleicht sich immer der Gedanke ein, dass man die "neuen" Kinder absolut ungerechterweise bevorzugt, was ich wirklich bitter finde.

Würdest Du eines deiner Kinder enterben, falls ihr euch mal entfremdet aus "niederen" Gründen, und deine anderen Kinder normal erben lassen?? Schrecklich, wenn man ein Kind grundlos (für mich zählen eure Gründe nicht) als Kind zweiter Klasse behandelt. Denkt darüber nochmal nach. Eure gemeinsamen Kinder sind auch irgendwann mal 37 und freuen sich vielleicht, wenn ihr ihnen zu irgendetwas (Hausbau, Geburt eigener Kinder usw) Geld gebt.

Mein Sohn hat keinen Kontakt zu seinem Vater, da dieser den Kontakt abgebrochen hat als er noch keine 2 Jahre alt war. Er zahlt guten Unterhalt. Aus dieser Ecke erwarte ich nach Ableben meines Ex nichts, allerdings würde ich es auch über den Tod hinaus unmöglich finden, wenn er meinen Sohn enterben würde. Warum? Was können die Kinder dafür?

Ich finde umgekehrt, dass man als Kind auch nicht erwarten kann, von den Eltern schön entspannt Geld zu erben. Aber falls es den Eltern wichtig ist, den Kindern etwas zu hinterlassen, dann bitte gerechterweise allen.

Falls dieser Sohn also enterbt werden soll hoffe ich, dass er sich zB auch um Zahlungen bezüglich irgendeiner möglichen Pflegefall-Situation deines Mannes herum drücken kann. Bei solchen - meiner Meinung - nach Ungerechtigkeiten werde ich dann auch "nickelig".

Vielleicht denkt ihr nochmal ein wenig nach. Ich weiß ja auch nicht, was ihr hinterlasst. Eigentlich ist es auch egal - wenn ihr ein Vermögen hinterlasst, dann haben eure Kinder doch eh genug, auch ohne den Teil des älteren Kindes. Muss also keinen stören. Falls wir hier über ein paar Zehntausende reden, meine Güte, dann interessiert es doch auch keinen. Sorry, sehe ich ganz einfach so. Und wenn euer Haus ein paar Hunderttausende bringen sollte, dann müssen die Kinder es meist eh verkaufen, weil keiner den anderen ausbezahlen kann. Wäre mir persönlich herzlich egal ob ich dann 100 oder 200 Tausend bekomme. Ich bin aber vermutlich finanziell selbst zu gut abgesichert und andererseits auch zu wenig "geldgeil", um mir mit solchen Überlegungen das Karma zu verhunzen.

Frohe Weihnachten!

PS: In schwarz, weil ich bei solchen Angelegenheiten wie Geld etc. schon denke, dass man sich anonymisieren sollte.

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Also mit dem Überschreiben muss man vorsichtig sein. Wenn dein Mann das Haus bwz. seinen Teil (wenn du tot bist) an die Kinder überschreibt, dann muss er mindestens noch 10 Jahre leben. Solange hätte der 1. Sohn noch Anspruch aus dieser Schenkung.

Geschickter wäre es, wenn du praktisch deine Kinder als Alleinerben für das Haus einsetzt. Da würde ich mich aber auch vom Notar beraten lassen.

Du hast viele Anfeindungen hier bekommen aber ich möchte dir sagen, ich verstehe dich.
Und ich verstehe, dass der erste Sohn nichts von dem Haus bekommt, dass ihr euch als Familie aufgebaut habt (von dessen Familie er nie teilhaben wollte).
Es ist eine Zukunftssicherung für die beiden gemeinsamen Kinder und sie sollen da niemanden auszahlen müssen und dadurch womöglich noch das Haus verlieren.

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#herzlich

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Verkauft das Haus und zieht in Miete. Dann gibts für kein Kind was zu erben.

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hallo,

ich kann dich ganz gut verstehen - glaube ich.

Dennoch kam mir ein Gedanke, unter welchem ich die Sachlage etwas unfair finde.
Eventuell kann man die schlechte Bindung zum Vater in dem Verhalten seiner Mutter begründen. Wer weiß, wie die Mutter gestichelt hat und in welch schlechtes Licht sie seinen Vater gerückt hat. Und weil der Sohn existentiell von der Mutter damals abhängig war, hat er seinen Loyalitätskonflikt zwischen seinen Eltern so gelöst, dass er das Bild der Mutter übernimmt. Und möglicherweise hat die Mutter ihn so beeinflusst, dass der Sohn heute das Bild hat, der Vater soll zahlen..

Heute ist er erwachsen und verhält sich aber noch nicht so...

Eigentlich - meine Logik - müsste die Mutter Schadensersatz leisten. Ist natürlich Quatsch.
Ich vermute, wenn ich in der Situation wäre, dann würde ich das Erbe gerne mit einem bestimmten Zweck verbinden, für etwas, was dem Sohn hilft hinter die Kulissen zu sehen und was ihm hilft ein dankbarer Mensch zu sein/werden/bleiben.

aber das wäre dann mit einer Stiftung leichter zu lösen als so...

wenn dein jetziger Mann eine Erbverzichtserklärung unterschreibt, dann - so habe ich das verstanden - ist sein Sohn aus erster Ehe völlig raus. Aber das sollte vielleicht auch besser mit einem Anwalt besprochen werden... genau weiß ich es nicht.

lg

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Hallo, wie alt sind denn Eure gemeinsamen Kinder?

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18 und 24

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Hi,

ich bin ein Enkelkind das nichts erben sollte. Ich kann Dir sagen wie es effektiv geklappt hat. Mein Großvater hat seine Eigentumswohnung seiner zweiten Frau geschenkt und diese hat es ihrem Kind vererbt. Sie ist vor vielen Jahren gestorben aber da er ein lebenslanges Wohnrecht hatte blieb er bis zu seinem tot vor kurzem drin. Die Schenkung ist über 10 Jahre her und somit fällt die Eigentumswohnung aus der Erbmasse und geht komplett an dem Sohn seiner zweiten Frau. Mein leiblicher Vater, der sich auch nie für und Kinder interessiert hat und auch seiner Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist, ist schon verstoren und wir würden nachrücken aber bekommen nichts. Pro Jahr nach der Schenkung reduziert sich der Anspruch und ist nach 10 Jahren wie gesagt komplett erloschen.

Ich sag Dir, herrlich ist das wenn die Familie es nicht hin bekommt das die Kinder ihre Familie kennenlernen und am Ende Fremde sind die ja nichts ab bekommen sollen. Vielleicht solltet ihr euch mal Gedanken machen warum es nichts zur Sache tut das Dein Partner sich nicht um den Kontakt zu seinem Kind gekümmert hat. Nur mal so nen Tipp von einem verstoßenen Kind.

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"Mein Großvater hat seine Eigentumswohnung seiner zweiten Frau geschenkt und diese hat es ihrem Kind vererbt. Sie ist vor vielen Jahren gestorben aber da er ein lebenslanges Wohnrecht hatte blieb er bis zu seinem tot vor kurzem drin. Die Schenkung ist über 10 Jahre her und somit fällt die Eigentumswohnung aus der Erbmasse und geht komplett an dem Sohn seiner zweiten Frau."

Das ist so nicht ganz richtig...ein eingetragenes Wohnrecht "blockiert" die Zehnjahresfrist. Sie fängt dann erst an zu laufen, wenn das Wohnrecht erlischt...was in der Regel mit dem Tod des Wohnrechtsinhabers der Fall ist. Du hast dich anscheinend nicht anwaltlich beraten lassen? Sollte die Frist, deinen Pflichtteil zu beanspruchen, noch nicht abgelaufen sein, würde ich das an deiner Stelle schleunigst tun...

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Ich würde mir eine Beratung vom Anwalt holen.
Ich kann Dich verstehen und würde genauso handeln. Es gibt schließlich keinerlei Bindung . Beziehung zwischen den Beiden.

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Stell dir mal vor....du stirbst vor deinem Mann...dein Mann lernt eine Frau deines Kalibers kennen....und die versucht dann deine Kinder zu enterben...

Vergiss nicht, das jedes Handeln ein Bumerang ist....und das was du nicht willst für dich...das füge auch keinem anderen zu.

Frohe Weihnachten