Einkommenssteuer

Hallo,

mein Schwager ist selbständig (Inhaber) einer Bar. Meine Schwester arbeitet voll als Angestellte.

Ihre Steuer ist gemeinsam veranlagt.

Nun hat ihr Mann 19T € Einkommensteuerschulden und sie haftet mit, da sie ja gemeinsam veranlagt sind.

Wie kann sie „ihr“ Geld schützen? Sie zahlt ja jeden Monat Einkommenssteuer von ihrem Gehalt. Ihr Mann ist leider nicht davon abzubringen dieses Geschäft weiterzuführen. Sie kann es ihm ja auch nicht verbieten (soll jetzt auch nicht das Thema sein). Sie hat ein eigenes Konto und hat auch sonst nichts mit dem Geschäft zu tun. Er hat nur ein Geschäftskonto. Auf dem Bescheid stehen beide mit Namen drin.

Was kann sie nun machen? Gütertrennung? P-Konto? Greift das alles überhaupt bei Schulden beim Finanzamt?

Kann man die steuerliche Veranlagung wieder trennen und bringt das was?

Sie ist ratlos und ich hab leider auch keinen wirklichen Durchblick. Kann jemand helfen?

Vielen Dank.

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Es gibt da Paragraphen (§§ 268 ff. AO), die lassen eine nachträgliche Aufteilung der Steuerschuld nach dem Verursacher auch bei gemeinsamer Veranlagung zu.
Ich weiss aber nicht, ob man diesen Antrag der Aufteilung nur im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid stellen kann.
Deine Schwester sollte sehr schnell bei einem Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht vorstellig werden.

Grüsse
BiDi

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Hallo.

Also ich habe gerade mal gegoogelt. Sofern noch keine Steuererklärung gemacht wurde, kann man die getrennte Veranlagung wählen. Dazu müssten aber beide separat eine Steuererklärung mit getrennt veranlagen machen. Aber das sollte ja dann kein Problem sein für deine Schwester. Bei Zusammenveranlagung kann dann aber einfach die Aufteilung der Erstattung nach § 37 AO beantragen.

LG

PS: Aber lieber beim Fachmann nachfragen. Habe das nur im I-net gefunden. Also nicht bindend.

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Am besten im nächsten Jahr gleich getrennte Veranlagung beantragen. Das kann man jedes Jahr ändern wie man möchte. Bekommt man zwar jedes Mal eine neue Steuernummer aber das ist nicht so schlimm. Ist es dieses Jahr allerdings schon abgegeben, sehe ich keine Möglichkeit mehr, dass sie da was wieder bekommen wird.

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Danke sehr. Geht der Splittingvorteil dann flöten? Wobei der sowieso nicht ersichtlich ist:)

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Hallo,

sie soll ein Schreiben aufsetzen mit folgendem Inhalt:

"hiermit beantragen wir die Aufteilung der Steuerschuld aus dem Einkommensteuerbescheid XXXX (Jahr für den der Bescheid gilt) vom XX.XX (Datum des Steuerbescheides) gem. 268ff AO.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.



Im Betreff bitte Steuernummer, Namen und Adresse angeben.

Ich gehe davon aus, dass der Bescheid grad erst kam und nicht schon Wochen vergangen sind!?

Dann ist das kein Problem.

LG

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Bei den 19.000 Euro Nachzahlung ist aufgrund der gemeinsamen Veranlagung ja der Splittingvorteil eingerechnet. Wenn es jetzt zu einer getrennten Veranlagung kommt muss er womöglich noch viel mehr bezahlen.
Ausserdem verdient er doch wahrscheinlich recht gut, oder? Hat wahrscheinlich nur zu wenig für die Steuerzahlung zurückgelegt. Muss er jetzt halt ändern.