Unterhalt bei Scheidung?

Hallo ihr Lieben,

ich, gerade mal 3 Monate verheiratet, lasse mich nach dem Trennungsjahr scheiden. Traurig aber wahr. Ich habe schon in der Beziehung vor der Ehe leider durch Manipulation von meinem Ehemann und seiner Familie meine Ausbildung abgebrochen, wo ich aber zum Glück wieder einsteigen darf im Februar. Ich bin leider finanziell so abhängig geworden von meinem Mann, dass es natürlich scheisse läuft zur Zeit für mich. Ich brauche dringend meine eigene Wohnung, ich hause bei verschiedenen Freundinnen und bei meiner Mutter. Bei meiner Mutter wieder einziehen kommt leider nicht in Frage.

Ich wollte fragen ob ihr euch vielleicht mit der Scheidung auskennt, besteht die Möglichkeit, dass mein Mann mir Unterhalt zahlen muss? wenn ja, auch wenn wir nur so kurz verheiratet waren? ich bin wirklich am Ende mit meinen Kräften... zum Anwalt um mich zu erkundigen will ich auch nicht wirklich weil das ganze bestimmt auch wieder Geld kostet...

LG

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ProFamilia und/oder Diakonie bzw. auch andere Träger bieten kostenlose Trennungsberatungen an. Vielleicht gehst Du erst einmal dort hin und informierst Dich über Deine Möglichkeiten. Dort kann man Dir auch sagen, ob Dir ein Beratungsschein für den Anwalt zusteht. Denn dass Dein Mann Dir Unterhalt zahlen muss heisst ja noch lange nicht, dass er das dann auch ohne Druck tun wird.

Eine Wohnung suchen kannst Du unabhängig davon, Deinen Auszug kann er ja nicht verhindern. Bei der Beratung wirst Du dann auch erfahren, ob Du ggf. noch Leistungen beim Jobcenter beantragen kannst. Wobei ich an Deiner Stelle sofort auf die Suche nach einem Job, mind. einem Minijob bis Februar gehen würde.

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Hallo,

so lange ihr noch verheiratet seid, ist er dir zum Ehegattenunterhalt verpflichtet. Ungefähr sind das 3/7 seines Nettoeinkommens.

Da könnte sich ein Gang zum Anwalt schon lohnen.

Er muss dir Auskunft über sein Einkommen erteilen.

Evtl. kannst du ab Februar BAB beantragen.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ist, warum du dir keinen Aushilfsjob bis Februar suchst, dann sind deine Probleme doch gelöst!

Oder hast du kleine Kinder?

LG

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Hey Danke für die Antwort,

Ich wollte nur klarstellen, dass ich sofort nach meiner Ausbildung angefangen habe, Vollzeit zu arbeiten, aber in der Pflege ohne Ausbildung zu arbeiten bringt halt kaum Geld rein

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Wenn ihr nicht gerade ein kind zusammen habt, sieht es schlecht aus nach der Scheidung mit Unterhalt.

Wozu auch, du kannst doch selbst für deinen unterhalt sorgen. Den trennungsunterhalt wage ich auch zu bezweifeln ich glaub den bekommt man erst nach einem Jahr Ehe, bin mir aber nicht sicher

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Verdient er genug?

Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht auch bei kurzer Ehe. Auf nachehelichen Unterhalt eher nicht.

Wichtig: Steuerklasse auf 4/4 wechseln, falls ihr 3/5 habt.

Um dir Unterhalt leisten zu können muss er mehr als 1200 netto zuzüglich Werbungskosten haben.
Mal angenommen, du hast 1000 Euro und er (nach Abzug berufsbedingtem Aufwand) 1700, bekämst du 3/7 von 700, also 300 Euro. Hat er nur 1300 wären es rechnerisch 128, aber bei 100 wird gekappt, weil sein Selbstbehalt erreicht wäre.

Ich würde also mal grob peilen, was er verdient und dann bei Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit den Anspruch geltend machen.

LG

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Also er verdient 2500€ netto.. und ich knapp 1000€ netto. Wir haben beide nach der Ehe Steuerklasse 1/1 behalten. Ich kann meine Steuerklasse ändern. Aber er wird sicherlich nicht damit einverstanden sein, seine zu ändern, wenn er es deswegen macht weil er mir Unterhalt zahlen soll. Er wird generell nicht damit einverstanden sein mir Unterhalt zu zahlen. Deswegen war meine Frage ob es das „Gesetz“ ist.

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Dann habt ihr also automatisch 4/4.

Der Unterhaltsanspruch besteht gem.
§ 1361 Abs. 1 BGB. Wenn du durch die Trennung bedürftig wirst und zB Wohngeld beantragen müsstest, würden die entsprechenden Ämter sowieso dafür sorgen, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommt.

1000 Euro sind aber kein Mindestlohn in Vollzeit. Es wäre natürlich schon freundlich von dir, wenn du versuchst aus eigener Kraft etwas dazu zu verdienen.

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/trennungsunterhalt.html
Hier ist das mit dem TU ganz gut beschrieben.

Du solltest noch im September zum Anwalt (wird knapp), denn der Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Wenn du das mit dem Anwalt im September nicht mehr schaffst, kannst du ihn selbst schriftlich auffordern, dir Unterhalt zu zahlen. Bei 2.500 (abzüglich 5% für Werbungskosten) 2375 - 950 (ebenfalls Werbungskosten) verbleibt eine Differenz von pi mal Daumen 1425 Euro und davon 3/7 ca. 600 Euro. Bei 600 Euro ist auch der sog. Selbstbehalt, der ihm verbleiben muss, gewahrt.

Wenn du ihn jetzt bitten würdest, ab September 500 Euro Trennungsunterhalt zu zahlen, würdest du sicher nicht zu hoch ran gehen.

Du musst allerdings den Nachweis haben, ihn aufgefordert zu haben. Im Idealfall dadurch, dass er dir antwortet.

LG

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