Bafög Ehefrau in Sorge

Hallo Zusammmen

Mein Sohn 23, studiert und macht nun den Master. Ich in unterhaltspflichtig und zahle auch Unterhalt.
Er hat bisher immer einen kleinen Teil Bafög( 40 Euro) bekommen, so das ich 320 Euro an Unterhalt zahlen musste( mit Bafög Anteil kam er dann auf 360 Euro, was er nach meinem bereinigtem Netto zusteht.)Im Bescheid stand immer Gesamtbedarf 451 Euro.Ich habe noch eine Ehefrau und ein Kind, 13 Jahre alt.
Nun erhält er kein Bafög mehr, da ich etwas mehr verdiene als vor 2 Jahren.
Nun hat er mir den Bescheid zugeschickt, wo steht, Bedarf 451 Euro, anzurechnendes EInkommen 451 Euro. Er fordert mich nun auf, diesen Betrag komplett zu zahlen, da er ja nun kein Bafög mehr bekommt. Nur verstehe ich nicht ganz, wie er darauf kommt, wenn 40 Euro wegfallen, er dann aufeinmal 451 Euro zustehen würde?
Zumal ja beim Bafög meine Frau( verdient 900 Euro) nicht berücksichtigt wird, aber einen Unterhaltsanspruch hat. Ich bin ja bereit, diese 40 Euro mehr zu zahlen, also die 360 Euro.
Aber muss ich wirklich die 451 Euro zahlen? Ist das rechtsverbindlich der Bescheid? Kann das Bafögamt mich verklagen?
Meine Frau macht sich nun natürlich Sorgen darüber.

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Du kannst ja dem was berechnet wurde entnehmen was du zahlen musst. Ich glaube nicht das er etwas fordern kann was ihm nicht zusteht. lass halt dein Anwalt nochmal drüber schauen dann weißt du was ihm zusteht.

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Da steht nicht, was ich zahlen muss. Da steht, BEadrf 451 Euro und anzurechnendes Einkommen 451 Euro. Das fordert er jetzt.
Laut DD Tabelle hat er jedoch nur einen Anspruch auf 360 Euro.

Ich wollte wissen, ob das BAfög Amt festlegen kann, was ich zahlen muss.
Es wären ja über 140 Euro mehr als ich jetzt zahle, obwohl nur 40 Euro Bafög wegfallen.
Das kann ja nicht sein.

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Ich würde da auch meinen Anwalt fragen.
Eine Stunde Beratung würde ich lieber investieren, als eine evtl Rückzahlung.

Alles Gute #klee

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Soweit ich weiß, gegen die Kinder vor. Heißt, deine Frau ist für ihren Unterhalt selbst verantwortlich, zumal das zweite Kind auch schon 13 ist. Unterhaltspflichtig bist du ihr gegenüber nur, solange das Kind unter 3 ist.

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Nein, das ist falsch. Er ist 23, ist im Unterhalt im letzten Rang. Mein anderes Kind und meine Frau gehen im Unterhalt vor, das kann ich abziehen, das ist durchs JA bestätigt.

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Sie sind ihrem Kind Unterhaltspflichtig.
Sprich der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Nicht nach dem Bedarf, der für das Kind benötigt wird.

Sie sind Unterhaltspflichtig, genauso wie die KM, auch wenn sie nicht Zahlungsfähig ist, heißt das nicht, dass automatisch der Vater für alle Kosten alleine aufkommen muss.
Dazu kommt, dass sie auch für das bei Ihnen lebende Kind Unterhaltspflichtig sind und je nach Einkommen der Ehefrau, auch ihrer Frau gegenüber.

Gerade wenn mehrere Kinder dazu kommen, kann es zu abstufungen in der Düsseldorfer Tabelle kommen. Dh wenn sie zb in der Gehaltsstufe 3 sind und für das Kind laut Tabelle Betrag x zu steht, kann es sein das man durch weitere Kinder für das Kind 1 in die Gehaltsstufe 1 herabgestuft wird.

Sie müssen auch nicht direkt zu einem Anwalt, das ganze kann ihnen auch das Jugendamt ausrechnen.
Zudem kommt das das hälftige Kindergeld(welches ihr Sohn theoretisch ka noch bekommen müsste, von dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird)

Also am einfachsten und kostengünstigsten, erst mal beim Jugendamt anrufen und um Berechnung des Unterhalts bitten.

Unterstützen der Kinder, ist ja richtig, aber in dem Alter sollte er auch in der Lage sein einen Nebenjob zu machen, so wie es unzählige andere Studenten auch tun.

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Hallo

Ab 18 kann das Kindergeld voll abgezogen werden.
Meine Frau arbeitet, das, was ihr an Unterhalt zusteht, ist die Differenz zwischen unseren Gehältern.
Laut Ja stehen ihm 360 zu, reicht ihm wohl nicht. So wie ich ihn einschätze, rennt er zum Anwalt weil wir schon geschrieben haben, er bekommt nur das, was die DD laut BGB hergibt.

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Ja, der Bescheid ist verbindlich. Wenn du deinen Teil vom Antrag ordentlich ausgefüllt hast, dann wird das auch so stimmen. Bafög hat nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun.
Das Amt kann dich nicht verklagen, nur dein Sohn.

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Da steht aber kein Zahbetrag, nur anzurechnendes Einkommen. Er bekommt ja nichts mehr vom Amt.
Meine Frau ist nach BGB auch berechtigt, was da nicht berücksichtigt wurde.
Unterhalt geht auch nach BGB

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Das ist falsch. Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem BGB und nicht nach dem Bafög-Bescheid.

LG

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Hat er bis dato Bafög, Kindergeld und Unterhalt bekommen?

Kommt er mit deinen 320€ + Kindergeld vllt auf 451€

Solltest du mehr zahlen müssen, hättest du ja post bekommen müssen vom Amt. Denke ich jedenfalls.

Ich habe davon aber nicht wirklich Ahnung.
Und würde dir auch empfehlen mal einen Anwalt rauf schauen zu lassen.

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Das Bafög Amt „bestimmt“ nicht, wie viel Unterhalt du zu zahlen hast. Frag doch dort mal nach, wie sie auf diesen Betrag kommen, dann klärt sich das vielleicht schnell

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Die haben nur den Bedarf eines Studenten genommen, mehr nicht.

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Der Bafög-Bescheid trifft lediglich die Aussage über Bedarf und anzurechnendem Einkommen und gerade nicht über den Unterhaltsanspruch.

Bei erwachsenen Kindern sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Hier gilt die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, da der Sohn bei einem Elternteil wohnt.

Ausgangspunkt ist das addierte Einkommen von beiden Eltern, die anteilig anhand der jeweiligen Einkommensverhältnisse haften. Die Quote wird nach Abzug des Selbstbehalts berechnet und dann ins Verhältnis zum Bedarf zu setzen. Kindergeld wird voll angerechnet.

Hier korrekt und einfach erklärt mit Rechenbeispiel:
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Deine Frage kann hier also keiner beantworten, weil wir eure Verhältnisse nicht kennen.

Daher empfehle ich, dass du dich mit der Mutter zusammensetzt und anhand des Rechenbeispiels unter Zugrundelegung eurer Verhältnisse den jeweiligen Anteil errechnest oder dir beim Anwalt den Unterhaltsanspruch berechnen lässt. Voraussetzung dazu ist natürlich immer Kenntnis des Einkommens der Mutter, gegen diese besteht ein Auskunftsanspruch.

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Dje Mutter ist raus, verdient nur 800 Netto und hat ein 12jähriges Kind noch.

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Hi
Ich kann dir nur meine Erfahrung mitteilen
Die Summe was im Bescheid als Bedarf steht , bedeutet nicht dass Er das bekommt
Das ist nur die Summe für eine Person verallgemeinert
Vor einem Jahr hatten wir auch diese Bescheide und wir haben nie das erhalten was an "Bedarf" uns Zustand
Bei meinen Kindern stand das jeder einen Bedarf von ca 250€ hatte aber wir hatten nur die 190€ Kindergeld bei mir und meinem Mann stand dass jeder einen Bedarf von ca 450€ hatte (habe die Zahlen nicht mehr ganz im Kopf) und zusammen haben wir nur ca 750€ erhalten
Das Jugendamt hat mir immer bei den Bescheiden geholfen wenn ich Mal die Rechnungen nicht verstanden habe die kennen sich sehr gut aus und können dir bestimmt weiter helfen
Dafür brauchst du keinen Anwalt

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Bei dem erwähnten Netto weiter unten gehe ich nicht davon aus, dass Leistungsfähigkeit für den studierenden Sohn besteht.

An erster Stelle kommt das minderjährige Kind, an zweiter Stelle die Ehefrau und dann erst er.
Ich würde tatsächlich einmal die Gebühren für den Anwalt und eine ordentliche Unterhaltsberechnung ausgeben. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf einen Beratungshilfeschein. Einfach mal beim Amtsgericht fragen.

Ich vermute, der Sohn weiß einfach wie viele Menschen nicht, dass der Bafög-Bescheid niemals den Unterhaltsbetrag der Pflichtigen berechnet.

LG