Kindesunterhalt

Seit der Trennung im Mai diesen Jahres leben die drei Kinder bei meinem Mann.
Sie sind 16, 14, und 9.
Ich wohne 80 km entfernt, mir meinem neuen Partner zusammen und dessen Sohn.
Die Kinder wollten beim Papa bleiben, wegen gewohnter Umgebung, Schule,Freunden,Hobbies.
Das Haus gehört meinem Mann.
Die Kinder hab ich seitdem vielleicht 3mal kurz gesehen, mein Mann verhindert das.
Allerdings möchte er 1200 Euro Unterhalt.
Die,Kinder zu mir zu holen gegen ihren Willen kommt nicht in Frage.
Andererseits bleiben mir gerade mal.1000 Euro übrig, ich arbeite 42 Stunden.
Die Wohnung kostet schon 1000 Euro, wovon ich 500 trage.
Fürs Auto, Versicherungen und zum Leben bleibt da nicht viel.
Was also tun?
Die Kinder oder zumindest die Kleine zu mur holen, um finanziell nicht ruiniert zu werden?
Ach so...mein Mann verdient 5500 netto im Monat und bekommt natürlich das Kindergeld.
Was kann ich tun um nicht nur zahlendes Mitglied zu sein, ich möchte die Kinder sehen.

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Ich kann verstehen, dass du finanziell nicht ruiniert werden möchtest. Wer möchte das schon? Aber mal ehrlich: Du bist 80 km weit weg gezogen. Damit hast du eine Betreuung im Wechselmodell (die dich evtl. vom Unterhalt befreit hätte) unmöglich gemacht und dafür gesorgt, dass ein häufiger und/ spontaner Kontakt kaum noch möglich ist. Und jetzt beschwerst du dich darüber, dass du deine Kinder kaum noch siehst und Unterhalt zahlen musst? Das muss dir doch vorher klar gewesen sein.

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Wende dich doch mal an einen anwalt, wenn dein Mann sich so quer stellt wegen Kinder sehen. Wobei ich bei 14 und 16 jährigen eh nicht verstehen was es da mit deinem Mann abzuklären gibt. Die Kinder sind doch alt genug allein zu Dir zu kommen wenn sie das möchten.
Und wegen dem Unterhalt: lass dich anwaltlich beraten.

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Hallo,
was dein Mann an Unterhalt „möchte“ und was ihm tatsächlich zusteht solltest du von (d)einem Anwalt rechnen lassen.
Das er dir die Kinder vorenthält und du trotzdem zahlen musst/sollst, ist natürlich eine Frechheit, aber leider geht ergeht es umgekehrt auch vielen Männern so, wo die Kinder bei der Frau geblieben sind. Mit der Ausnahme, dass diese Frauen oft keine 5.500€ netto an eigenem Gehalt zur Verfügung haben.

Ich würde dir raten, dich anwaltlich beraten zu lassen! Bist du im Streit mit deinem Ex auseinander gegangen, oder kannst du mal mit ihm sprechen, dass du nicht soviel zahlen kannst bzw. du dann am Existenzminimum lebst, während er ja sogar ohne dem Unterhalt (das soll nicht heißen, dass du gar nichts zahlen musst/sollst) sehr gut leben könnte.

Mal eine Frage, die nicht unbedingt was mit dem Unterhalt zu tun hat.
Wieso zahlst du den gleichen Teil an Miete, wie dein Freund, obwohl sein Sohn auch bei euch wohnt?

LG

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Du musst nur so viel Unterhalt zahlen, wie rechnerisch gerechtfertigt ist. Das sollte Dir jemand ausrechnen, der davon etwas versteht. In Frage kommt da auf kostenloser Basis das Jugendamt. Dieses würde ich auch ansprechen, da ja der Umgang nicht geregelt wurde. Du hast aber das Recht, Deine Kinder regelmäßig zu Dir zu holen. Insofern ein Aufwasch.

Zuständig wäre das Jugendamt am Wohnort der Kinder, also dort mal anrufen und einen Termin vereinbaren.

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Du hast einen Selbstbehalt von ca 1100 Euro. (Bin mir nicht ganz sicher)
In jedem Fall gibt es eine Untergrenze.

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Was heißt, die Summe von deinem Nettogehalt bis zu dieser Untergrenze steht rein theoretisch als potentielle Unterhaltszahlung zur Verfügung.

Lass dich juristisch beraten, das geht auch über das Jugendamt bzw Sozialreferat

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Wie viel verdienst du, 2.200 netto? Dann müsstest du bei drei Kindern 370+370+299 Euro zahlen.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro und bleibt dabei gewahrt.

Es wird dir übrigens im Streitfall kein Gericht das jüngere Kind zusprechen "damit du nicht ruiniert" wirst. Du stehst einfach in der gleichen Situation wie Millionen Väter.

Was allerdings auch nicht korrekt ist, ist dass dein Ex den Umgang boykottiert.

Rödel diese Baustellen sauber auf. Zahle den Unterhalt für die Kinder wie er den Kindern zusteht und dann kümmere dich um den Umgang. Emtweder durch Vermittlung beim Jugendamt oder zur Not durch Klage.

LG

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Das stimmt nicht. Der Unterhalt wird vom bereinigten netto an errechnet. Da werden noch ggf. Fahrtkosten zur Arbeit.. private Krankenversicherung oder Riesterrenten abgezogen. Also unbedingt berechnen lassen. Nur das bereinigte netto ist relevant für die Düsseldorfer Tabelle

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Ja, da hast du Recht. Berufsbedingter Aufwand ist abzuziehen. Beim Eingangsbeitrag ist der Nettolohn jedoch ein Rätselraten. Bei den von mir berechneten 1161, die ihr nach Unterhalt bleiben, wären noch 81 Euro Spiel bis zum Selbstbehalt, die den berufsbedingten Aufwand unter Umständen abdecken könnten.

Da sie mit einem Partner zusammenlebt könnte es passieren, dass das Gericht, wenn der Ex klagt, den Selbstbehalt senkt, damit der Mindest-KU gesichert wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie weniger als den Mindestunterhalt zahlen muss, ist gering.

LG

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Hallo coco,
aus Deiner aktuellen Frage in „Ungeplant schwanger“ hatte ich geschlossen, daß Du in Frankreich lebst....daher werden Dir Infos zu deutschen Regelungen vermutlich nicht helfen.
Laß Dich am besten anwaltlich beraten.

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Nachdem ich jetzt dem Thread der TE in dem von dir genannten Forum gelesen habe bin ich dich etwas irritiert!
Frischling, zwei Threads die die Meinungen spalten, keine Reaktionen auf Antworten seitens der TE....ein Schwlm, wer „Fake“ dabei denkt.

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Ja, kann schon sein. ....

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Ab zum Anwalt. Du musst Unterhalt für Kinder zahlen. Ok. Und er dir Ehegattenunterhalt. Sein bereinigtes netto anzüglich deines netto... die Differenz wird zu 3/7 dir zustehen und 4/7 ihm. Also du stehst nicht ganz leer da. Sofort zum Anwalt. Denn er muss nicht rückwirkend zahlen. Ab dem Zeitpunkt wo du es einfordert, bis zur Rechtskraft der Scheidung. Das ist unabhängig von den Kindern und wer sich getrennt hat.

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Sicher, dass sie Ehegattenunterhalt bekommt, wenn sie mit neuem Partner zusammen lebt und der Ex die Kinder betreut und sie selbst Vollzeit arbeitet?

LG

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Der Ehegatten Unterhalt ist unabhängig von dem der Kinder. Und der neue Partner kann ein Hemnis werden wenn sie 2 Jahre etwa zusammen leben. Eben eheähnlich. Aber wenn es frisch ist , muss der Gatte erst mal zahlen. Die neue Beziehung kann nicht eheähnliche sein so früh. Das entscheiden dann die Richter wann der neue Mann eben zur eheähnlichen Versorgung zählt...

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hi,

du könntest deine ungeborenen Zwillinge behalten, so kommst du in den nächsten Jahren um Unterhaltszahlungen weitestgehend herum.

Und dann stellst du zeitnah bei Gericht einen Umgangsantrag und klagst zumindest den Standardumgang ein.

Da du die Entfernung geschaffen hast wirst du für das Holen und Bringen alleine verantwortlich sein, vielleicht kann dich dein neuer Partner da unterstützen?

flo