Verkehrswert Immobilie - Was bei Trennung?

Hallo.

Brauche mal euer Schwarmwissen bitte.

Frau und Mann (nicht verheiratet) haben eine gemeinsame Immobilie.
Frau hat 2/3 der Baukosten eingebracht, der Mann 1/3.
Grundstück, auf dem das Haus steht, gehört Frau alleinig.
Es wurde notariell festgehalten, dass der Frau 2/3 des Hauses gehören und dem Mann 1/3.
Im Trennungsfall muss Frau dem Mann sein Drittel vom Verkehrswert des Hauses ausbezahlen.
Der Kredit, der für den Bau nötig war, wurde von der Frau alleine aufgenommen und abbezahlt.

So weit so gut....

Aber nun meine Frage: WIE errechnet sich der Verkehrswert?

Das Grundstück mit Garten und somit auch die Terrasse und die Hoffläche gehören ja folglich der Frau alleine.
Würde man das Haus nun schätzen, um den Wert festzustellen. Wie würde das Ganze dann bewertet werden? WER kauft denn ein Haus, wenn Hoffläche, Terrasse und Garten nicht mit erworben werden könnte?

Wie würde sich der Verkehrswert dann zusammensetzen?

LG

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Der Verkehrswert ist der Wert des Gebäudes bei Neubau gemindert um die Wertverlust durch das Alter des Gebäudes. Das wird sicher nur ein Gutachter bestimmen können.

>>WER kauft denn ein Haus, wenn Hoffläche, Terrasse und Garten nicht mit erworben werden könnte?<<
Es geht ja hier nicht um das tatsächliche Verkaufen des Gebäudes, sondern nur um eine Wertermittlung.
Ansonsten sag ich nur Erbbaupacht. 😜 Da da kaufen Leute ja auch ein Haus ohne Grundstück....

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Aber bei der Erbpacht laufen die Pachtverträge i.d.R. über 99 Jahre und der Käufer kann das Grundstück nutzen.

In meinem Fall könnte der Käufer das Grundstück/Terrasse/Hoffläche vielleicht nicht nutzen.;-)

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Die erste Antwort, die du bekommen hast, trifft schon komplett den Nagel auf den Kopf. Der Verkehrswert wird in der Regel (z.B. bei Zwangsversteigerungen oder Rechtsstreitigkeiten) von einem unabhängigen Gutachter bestimmt, den der zuständige Gutachterausschuss vermittelt. Der nimmt auch Einsicht in die Bauakten beim zuständigen Bauamt, ins Grundbuch etc. und wird daraus und natürlich durch örtliche Inaugenscheinnahme den Verkehrswert bestimmten.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ok - so ähnlich habe ich mir das schon vorgestellt.

Macht in meinem Fall aber nichts leichter. #zitter

Es geht darum... Das Haus kann/will/soll nicht verkauft werden. Die Gründe möchte ich gar nicht weiter erläutern, da es eh nicht in Betracht kommt.

Der Verkehrswert der besagten Immobilie wird so und so sehr hoch ausfallen. Das Haus ist zwar schon über 20 Jahre alt, aber sehr gut erhalten. Zudem steht es in einer absoluten unverbaubaren Traumlage, was sicher in den Verkehrswert mit einfließen wird, befürchte ich.

Das Problem ist, dass der Mann Alkoholiker ist.. und es wird immer schlimmer mit ihm....:-(
Er zeigt Wesensveränderungen, die die gesamte Familie sehr traurig machen. Eine Therapie steht leider nicht zur Diskussion, weil er sein Problem gar nicht einsehen will.

WAS wäre, wenn der Mann über kurz oder lang in ein Pflegeheim müsste? Nicht, dass sich die Familie um die (finanzielle) Verantwortung drücken wollte. Aber die Kosten, die so ein Pflegeheim mit sich bringen würde, wären dann von der Frau und den Kindern wahrscheinlich nicht möglich zu tragen, wenn sein Anteil vom Haus (berechnet von dem hohen Verkehrswert) für die Heimunterbringung "aufgebraucht" werden muss.

Der Mann arbeitet Vollzeit und ist somit pflegeversichert. Aber so eine Unterbringung würde die Pflegeversicherung wohl stark überschreiten. #schwitz
Frau arbeitet auch (fast Vollzeit) und würde selbstverständlich dazu zahlen, was ihr möglich ist.
Das müsste sie dann wohl so lange, bis "sein Anteil am Haus" aufgebraucht wäre, oder?#gruebel

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Ist das alles einwandfrei notariell festgehalten?

Die gute Frau soll den Tag feiern, an dem sie sich gegen eine Heirat entschieden haben. Sonst wäre dieses Drittel des Hauses ihr geringstes Problem.

Ansonsten würde ich ihr raten, das Haus einfach mal schätzen zu lassen. Dann kann sie alles besser planen. Wenn sie überhaupt planen will und nicht in der Co-Falle klebt.


Liebe Grüße
Schoko

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>> WER kauft denn ein Haus, wenn Hoffläche, Terrasse und Garten nicht mit erworben werden könnte? <<

Vermutlich niemand, aber es kann zu einer Teilungsversteigerung kommen. Die kann von einem Mitbesitzer der Immobilie beantragt werden, das Amtsgericht prüft den Antrag, stimmt zu (oder nicht), die Immobilie wird in Gänze versteigert und jeder bekommt seinen Anteil des Erlöses. Will der andere Besitzer die Immobilie ganz für sich, darf er mitsteigern.

Teilungsversteigerungen kommen oft zum Einsatz, wenn sich eine Besitzergemeinschaft nicht darüber einigen kann, was mit der Immobilie passieren soll.

Wenn noch ein Kredit abgezahlt wird, kann es sein, dass unter'm Strich der momentane Anteil des Partners gar nicht so furchtbar hoch ist. Aber um das zu beurteilen, braucht man tatsächlich einen Gutachter, der das auseinanderklamüsert.

Grüsse
BiDi

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Ok. Das ist auch nochmal ein Denkanstoß mit der Teilungsversteigerung.

Wenn man jetzt nicht von einer Trennung ausgeht, sondern von dem Fall, dass er in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden müsste....
Würde der Frau dann auch die Versteigerung drohen?

Das Haus ist abbezahlt. Kredit wurde schon innerhalb der ersten 10 Jahre komplett abbezahlt von ihr.

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>>Würde der Frau dann auch die Versteigerung drohen?<<

Denkbar.
Wenn der Partner in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden muss, kann es sein, dass er unter gesetzliche Betreuung gestellt wird. Und dieser Betreuer kann (und wird vermutlich) die Teilungsversteigerung beantragen, wenn anders kein Geld zu holen ist.

Wie man es dreht und wendet: Wenn der Partner Geld braucht um die Pflegeeinrichtung zu bezahlen und alles was er (noch) hat in diesem Haus steckt, dann ist es absolut legitim, das Geld genau dort wieder 'flüssig' zu machen.

Grüsse
BiDi

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Bist du denn ohne Ehe überhaupt für seine Pflege zuständig?

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Dem Pflegeheim wird es wohl egal sein, ob verheiratet oder nicht.
Die wollen Kohle sehen. Und wenn der Bewohner Vermögen hat - egal, ob in Barvermögen, oder in Form von einer Immobilie - dann muss dieser Wert erst aufgebraucht werden, bevor der Staat einspringt.
Ist ja auch verständlich und in Ordnung so. Wieso sollte der Staat einspringen, wenn ER Teilbesitzer einer hochwertigen Immobilie ist. :-(

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Na dann Zahl ihn aus. Wenn das Darlehen abgelöst ist, kannst du ja das Haus beleihen 🤷‍♀️

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