Testament

Hallo zusammen.

Ich weiss nicht so genau, in welches Forum ich sowas posten soll, da es meine Partnerschaft betrifft...versuche ich es mal hier.

Seitdem meine Schwägerin an Krebs gestorben ist und ich miterlebt habe, wie sie sich um alles gekümmert hat, damit ihrem Sohn nichts fehlt...geht es mir nicht mehr aus dem Kopf.

Ich möchte, neben einer Patientenverfügung, auch ein Testament schreiben. Für den Fall, der Fälle. Nun würde ich aber gerne wissen:

Reicht es, wenn ich es handschriftlich auf einem Papier niederschreibe, mit der Überschrift "Mein Testament" und möglichst detaillierte Wünsche etc., am Ende mit meiner Unterschrift? Reicht es dann auch, meinem Partner davon Bescheid zu geben, wo diese Dokumente dann zu finden sind?

Muss meine Patientenverfügung eigentlich irgendwie "abgesegnet" sein, oder reicht es wenn ich bei zB Afilio eine ausfülle und diese ebenfalls an einem Ort verstaue, wo sie mein Partner wieder findet?

Hoffe, konnte mich verständlich ausdrücken und bedanke mich schon mal für die Antworten!

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"Reicht es, wenn ich es handschriftlich auf einem Papier niederschreibe, mit der Überschrift "Mein Testament" und möglichst detaillierte Wünsche etc., am Ende mit meiner Unterschrift?"

Ja, das reicht 👍🏻. Alternativ bzw zusätzlich zum Bescheid geben, wo es zu finden ist, kannst du dein handschriftlich geschriebenes Testament beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen lassen. Haben meine Eltern mit ihrem Handschriftlichen so gemacht (zusätzlich zur Kopie in meinem Bankschließfach). Unser notariell beglaubigtes Testament ist auch beim Gericht hinterlegt und die Kopie im Schließfach.

P.s: notariell ist kein Muss. Lediglich, wenn dus am PC tippst. Handschriftlich ist immer gültig, auch ohne Notar 👌.

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Super, vielen Dank für die Antwort 😊 Dann werde ich das so machen.

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Ich hab damit zum Glück keine Erfahrung. Aber warum sprichst du nicht mit deinem Mann darüber? Hast du so wenig vertrauen zu ihm das er im Todesfall erst mal suchen darf nach einem Testament? Soweit ich weiß macht es Sinn das man bei einem Testament einen Notar hinzu zieht. Bei der Patientenverfügung würde ich bei meinem Hausarzt oder Arzt meines Vertrauens mal fragen. Glaubst du nicht das dein Mann sich um euer Kind kümmern würde wenn es so kommen sollte? Ich kann verstehen dass man das rechtzeitig zu Lebzeiten regeln soll und will aber so im Alleingang ohne Partner finde ich seltsam.

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Ich schreibe doch gar nirgends, dass ich ihm das vorenthalten möchte, oder ihm nicht vertraue 🤔 nur, dass ich dieses Dokument wie alle anderen, an einen bestimmten Ort lege damit es nicht verloren geht. Er direkt, weiss wo er es finden kann.

Es geht ja um MEIN Testament, wenn ICH sterbe, das ist ja nicht nur für meinen Partner, sondern auch für unser Kind, meine Freunde etc gedacht. Was ich bestimmten Leuten geben möchte etc. Oder sehe ich das falsch...

Mein Freund weiss schon, dass ich eines schreiben möchte. Ich verheimliche sowas nicht 😊

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Ps:

Ich entschuldige mich. Ich hätte im Einganspost schreiben sollen, dass seine Schwester nicht mit dem Vater des Kindes zusammen war und so ein paar Dinge regeln wollte, bevor sie geht.

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Ob es sein muss, weiß ich nicht.
In einigen Punkten kann es jedoch vieles erleichtern, wenn es notariell beglaubigt ist.

Je nachdem, ob es finanziell stemmbar ist, würde ich mich beim Notar beraten lassen.
Bezüglich Patientenverfügung beim Arzt deines Vertrauens. Direkt bei der Terminvergabe dazu sagen, worum es geht, damit entsprechend Zeit eingeplant werden kann.

Meine Eltern waren verheiratet und haben zusätzlich einiges beglaubigen lassen.
Als sie dann zum Pflegefall wurden, ins Krankenhaus mussten, etc. war das ein großes Glück. Manches wäre vielleicht! auch so gegangen. Im Stress, IN der Situation, im nicht klar denken können, Angst um die Gesundheit des Partners, war es echt hilfreich.
Außerdem konnten so einige Bearbeitungsprozesse abgekürzt werden. Weil ja beglaubigt was vorlag.

Einmal wurde eine/r der beiden gefragt, ob es WIRKLICH im Wunsche des Partners wäre. Nach so vielen Ehejahren könne es ja sein, dass sie sich auseinander gelebt hätten oder aus Hass ohne Trennung entscheiden würden. Die zu dem Zeitpunkt relativ aktualisierte beglaubigte Version, machte es einfacher und unkomplizierter. Denn der Notar hatte ja vorher prüfen müssen, dass beide geistig in der Lage sind und beide einverstanden sind. Vor allem aber derjenige, der die mögliche Verantwortung vertrauensvoll weitergibt.

Auf Grund von aufkommenden Patientenverfügungen, Problemen im Freundeskreis etc. hatten sie es aktualisieren und neueren Gesetzen anpassen lassen. Damit es auch wirklich passt und nicht zu Konflikten führt durch Gesetzesformulierungen. Gültig wäre das alte noch gewesen. Sie wollten einfach nur sicher gehen. Lebenssituation hatte sich ja auch verändert.

Uns Kindern hat es dann auch vieles vereinfacht. Keine Diskussionen mit Sachbearbeitern, ob es im Einzelfall zählt oder nicht.

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Wir beide haben unsere Patientenverfügung und Testamente nach den im Internet gefundenen Mustern mit dem Computer geschrieben.

Die Patientenverfügungen haben wir mit unserer Hausärztin besprochen und nach ihren Tipps verbessert. Aufgrund der guten Vorbereitung hat uns die Hausärztin ein sehr geringes Honorar verrechnet.

Mit den Patientenverfügungen und den vorbereiteten Testamenten sind wir zum Notar gegangen. Dieser hat uns zu wesentlichen Verbesserungen in den Testamenten geraten. Auch der Notar hat sich aufgrund der guten Vorbereitung mit einem geringen Honorar begnügt.

Heute sind wir froh darüber, dass wir den Rat der Hausärztin und des Notars in Anspruch genommen haben. Es war das bezahlte Honorar wert.

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Danke für deine Erfahrung 😊

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Eine Patientin von mir hat ihre patientenverfügung per Hand geschrieben. Da sie nicht mehr in der Lage war ein Notar aufzusuchen hat ihre Hausärztin diese Verfügung unterzeichnet und somit ist diese dann auch ohne Notar gültig.

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Mal ein Tipp aus der Praxis: Vorsorgevollmachten sind ungefähr 1000x nützlicher als Patientenverfügungen. Das was da drin steht ist eigentlich immer irgendwie Auslegungssache und im Ernstfall meistens dementsprechend auch nicht wirklich wegweisend.
In einer Vorsorgevollmacht hält man fest, wer für einen in welchen Bereichen unter welchen Umständen entscheiden darf. Das ist für den Fall, dass du dich tatsächlich mal, dauerhaft oder passagere, in einer Situation befindest, in der du für dich selbst nicht mehr Entscheiden kannst, extrem nützlich. Ansonsten muss für diese Situation nämlich ein Betreuer bestimmt werden: Das kann dann zwar auch der Partner/Familienangehöriger machen (Alternative ist ein Berufsbetreuer), wenn er möchte, aber es dauert eben ein bisschen bis das rechtlich durch ist. Selbst wenn man einen Antrag auf Eilbetreuung stellt gehen noch mehrere Tage ins Land.

Mein Partner und ich sind beide Ärzte und wir haben beide keine Patientenverfügung, aber jeweils füreinander eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.

Vordrucke gibt's im Internet: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html
Wichtig ist nur, dass es unterschrieben wurde.

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Dankeschön!

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Vorsorgevollmachten hat uns der Notar auch geraten und gleich mit erledigt.

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Hallo!

Mein Mann starb vor einem halben Jahr. Er hat ein Berliner Testament gemacht und mich zur Alleinerbin gemacht.
Das Testament gilt, man muss es beim Amtsgericht eröffnen lassen, wenn man einen Erbschein benötigt, geht das übers Gericht oder über einen Notar. Erbschein kostet was, wenn das Testament notariell gemacht wurde, ist das billiger.

Unsere Kinder sind noch minderjährig. Es ist klar, dass alles uns dreien gehört. Es war nur unkomplizierter, dass er sie quasi enterbt hat.

Wichtiger als eine Patientenverfügung, die du offiziell absegnen lassen kannst oder nicht, ist eine Vorsorge-/Betreuungsvolllmacht. Niemand fragte nach der Patientenverfügung meines Mannes, aber sehr schnell wurde nach dieser Vollmacht gefragt. So konnte ich erst nach seinen Ansagen entscheiden, am Ende in seinem Sinne.

Wichtiger als die Patientenverfügung war also, dass wir uns immer schon sehr oft über solche Themen unterhalten haben. Wir wussten sehr genau voneinander, was wie sein soll.

LG

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Du hast schon sehr gute Ratschläge bekommen.
Anders als manche andere sehe ich aber die Patientenverfügung und halte sie nicht für unnötig.
Mein Mann starb vor 6 Jahren und hätte er nicht ausdrücklich in seiner Patientenverfügung erwähnt gehabt, dass er bei Aussichtslosigkeit des Krankheitsverlaufs versuchsweise Operationen, Beatmungen um jeden Preis usw. ablehnt, hätte der Chefarzt der Lungenklinik noch an seinem Bronchialtumor herumgeschnitten, obwohl es sein Allgemeinzustand wirklich nicht mehr zuließ und er wahrscheinlich auf dem Tisch geblieben wäre. Der Chefarzt war sowas von stur. Allerdings ich noch mehr.
Da die Patientenverfügung und meine Entscheidung (hatte alle Vollmachten) übereinstimmten, konnte er nichts machen, weil mich auch die Oberärztin und der Stationsarzt voll unterstützten.
So durfte ich den umgehenden Heimtransport anordnen und mein Mann wenige Tage später in seinem eigenen Bett in Frieden sterben.
LG Moni

PS: Weder die Patientenverfügung noch die Betreuungsvollmacht war notariell bestätigt, es gilt trotzdem, die Ärzte müssen sich daran halten. Wurde mir auch vom Verwaltungsdirektor der Klinik bestätigt. Formulare gibts im Internet.

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Dankeschön! Ja, hatte was gefunden im Internet, was ich dann noch mal in ruhe ausfüllen möchte.

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Niemand schrieb, dass die Patientenverfügung sinnlos ist. Sie muss nur richtig gemacht sein, sie muss aktualisiert werden. Eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht kann schnell missachtet oder missgedeutet werden. Eine Vorsorgevollmacht funktioniert auch ohne Patientenverfügung, mit der man nicht jeden Zustand abdecken kann. Mit der kann man grob eine Richtung bestimmen. Besser ist immer, wenn man jemanden hat, der für einen sprechen und entscheiden darf.

Im Falle deines Mannes hat am Ende eher die Vorsorgevollmacht gegriffen, mit der du auch den Aufenthaltsort bestimmen konntest.

Gegen übergriffige Ärzte hilft nur ein starkes und selbstbewusstes Auftreten. So lange aber alle beim NEIN bleiben, darf keiner was machen.

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