Unterhaltsvorschuss. Gehört zwar nicht hier hin möchte aber anonym sei

Guten morgen!

Ich weiss, dass gehört eigentlich nicht hier hin aber mir ist das peinlich und ich wäre lieber anonym.#hicks

Vor knapp 3 Jahren trennte ich mich von meinem Mann, zog aus und ließ mich nach einem Trennungsjahr scheiden. Es gab viele Streitereien zwischen uns die es irgendwann nicht mehr zuließen eine glücklich und harmonische Ehe zu führen. Wir haben 3 Kinder zusammen. Als ich wegzog, wusste ich nicht das ich Unterhaltsvorschuss beantragen kann, eine Bekannte erzählte mir dann, dass sie dies auch tat als sie sich von ihrem Mann scheiden ließ. Zuerst wollte ich nicht, weil ich dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollte (wir bekommen sonst auch nichts vom Staat). Ich beantragte es dann nach einem Jahr doch, weil es einfach nicht mehr anders ging und das Geld ja für die Kinder ist. Mein Exmann ist auch nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen, da er keine Arbeit hat (er hat auch immer gesagt, bevor einen Cent Unterhalt bezahlt geht er lieber ins Ausland). So ich stellte den Antrag und er wurde auch recht schnell bewilligt.
Dann lernte ich einen Mann kennen, wir verliebten uns, zogen zusammen und beschlossen dann zu heiraten. Wir haben dann im Mai geheiratet. Ich schrieb dann einen Brief mit meiner Nachnamensänderung an die Behörde, die das mit dem Unterhaltsvorschuss und auch mein Erziehungsgeld bearbeiten. Ich bekam darauf keine Meldung und der Unterhaltsvorschuss lief weiter. Bei meinem Mann arbeitet ein junger Mann, der ebenfalls in ähnlicher Situation ist wie wir und der erzählte ihm mal so beiläufig das seine Frau Unterhaltsvorschuss vom Amt für ihre 3 Kinder bekommt (die sind aber auch verheiratet!!). Nun deshalb machte ich mir nicht weiter Gedanken darüber.

Letzte Woche kam dann ein Brief von dieser Behörde, es ging um den Unterhaltsvorschuss. Das ist jetzt quasi wie ne Stichprobe ob sich was geändert hat, man muss den Namen der Kinder eintragen, ob sie noch im Haushalt mitleben usw. An diesem Schreiben ist hinten ein Merkblatt angetackert. Ich hab mir das dann auch durchgelesen und da stand es dann:

SOBALD MAN VERHEIRATET IST STEHT EINEM NICHTS MEHR ZU!!!

Ich habe doch an die Behörde einen Brief geschickt, leider hab ich es nicht per Einschreiben gemacht und habe auch keine Kopie davon.
Jetzt bin ich total geschockt#schock. Was soll ich denn jetzt mache? Ich hätte den Brief bis gestern beantworten müssen. Ich weiss aber nicht was ich schreiben soll. Wenn ich denen sage, das ich Ordnungsgemäß diese Änderung mitgeteilt habe, die aber nie einen Brief bekommen haben, glauben die mir doch nie! Es steht eben auch drin, dass man zuviel oder zu unrecht bezogene Leistungen zurück zahlen muss. Oh, ich bin total verzweifelt. Hatte noch nie mit Schulden zu tun, mach mir jetzt schon Gedanken wegen Vorstrafen oder Gefängnis, ich weiss ja nicht was da auf mich zu kommt immerhin ist das ja der Staat!!

Ich wäre Dankbar wenn ich ein paar Hilfreiche Antworten bekomme

Liebe Grüße

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Ja, ich glaube das ist so, da dein neuer Mann nun für die Kinder aufkommen muss, sofern er sie mitgeheiratet hat!

Ich würde schreiben, das du es mitgeteilt hast, einfach ganz normal: "Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom #bla" ohne viel zu erklären...

Zuirückbezahlen wirst du den Betrag so oder so müssen, denke ich.....

Viel Glück


#liebdrueck

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Hallo!
Sie muß den Betrag nicht zurückbezahlen, warum auch?
Es ist egal ob sie verheiratet ist oder nicht, Unterhaltsvorschuß (für die Kinder) steht ihr zu.
ERST wenn ihr Mann ihre Kinder adoptiert bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuß mehr, erst DANN muß er für die Kinder aufkommen. Vorher nicht!
lg

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das meine ich mit "mitgeheiratet"

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jeder, der unterhaltsvorschuß nach dem uvg bezieht, weiß, daß es nur alleinlebenden müttern mit kindern zusteht, denn sonst wäre es nicht bewilligt worden, bzw. auf grund dieser tatsache wurde ja der unterhaltsvorschuß von besagter mutter beantragt.
wenn man heiratet, weiß man also, daß dieser anspruch wegfällt.
eigentlich gibts da keine ausreden.

ohje, im ersten moment geht die behörde davon aus, daß du dir diese zu unrecht gezahlten leistungen "erschlichen" hast und das ist strafbar. wenn du glück hast verzichtete die behörde auf derartige maßnahmen.
was die rückzahlung betrifft, da wirst du sicherlich einig und ratenzahlung kann man ja auch anbieten.

(ein kurzer griff zum telefonhörer um sich der behörde mitzuteilen, damit alle weiteren zahlungen gestoppt werden, hätte vorerst genügt.
bei beantragung von leistungen geht man gerne sofort und persönlich zum amt, im umgekehrten falle wirds schön auf die lange bank geschoben oder so getan, als wäre man unwissend. unwissenheit schützt nicht vor strafe.)






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"jeder, der unterhaltsvorschuß nach dem uvg bezieht, weiß, daß es nur alleinlebenden müttern mit kindern zusteht..."

Das ist so nicht korrekt. Wenn man nur zusammenlebt hat man weiterhin Anspruch auf UHV...dieser entfällt erst bei Heirat bzw Wiederheirat. Und das vollkommen unabhängig davon, ob der (neue) Ehemann die Kinder adoptiert oder nicht.