Wenn der Vater stirbt

Guten Abend liebe Gemeinde,

Ich weiß nicht genau, in welches Forum so eine Frage gehört, ich hoffe ich bin hier richtig.

Denn Trauer und Trost ist es eher nicht.

Nach 23 Jahren ohne Kontakt, haben sie meinen Vater im ensprechenden Zustand gefunden, er liegt nach 50 Jahren Alkohol Missbrauch im Sterben.

Ich habe kein Bedürfnis ihn noch einmal zu sehen, rein kognitiv ist er schon lange nicht mehr in der Lage sich auszudrücken und seine Hülle ist auch nicht mehr die, die ich mal kannte.

Die Frage wäre, was kommt nach dem Tod auf einen zu?
Er hat nie Unterhalt bezahlt, wo und ob er irgendwo gewohnt hat weiß ich nicht.
Welche Kosten müssen die Angehörigen tragen und wie hoch können diese werden?
Was ist noch zu beachten?
Kann mir da bitte jemand helfen mit Infos?

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Hallo,

erstmal tut es mir leid, dass du dich in der jetzigen Situation befindest.

Jetzt zu deiner Frage.
Haben sich deine Eltern scheiden lassen? Wenn ja, wird das Amt für die Beerdigungskosten auf dich ( und evtl weitere leibliche/ adoptierte Kinder deines Vaters) zukommen und du musst offenlegen ob und in welcher Höhe du die Kosten tragen kannst, falls ( zumindest hört es sich ja eher so an ) er diesbezüglich nichts hat, was dafür veräußert werden kann. Das gleiche gilt für deine Mutter und/oder weitere Ehepartner ( Lebenspartner weiß ich grad nicht ), sofern sie sich nicht haben scheiden lassen.

In Anbetracht der geschilderten Lebensweise deines Vaters wird es wohl auch eher Schulden als Vermögen geben. Wenn du Kinder hast, ist es bei der Erbausschlagung nötig, dass du mit dem Vater deiner Kinder gemeinsam auch das Erbe für eure Kinder ausschlägst.

Das ist zumindest das Grobe was mir bekannt ist. Ich war bisher nur in der Situation bei meinem Opa ( da war ich aber grad 19 und hab nur mitbekommen wie meine Oma und Eltern plus Geschwister handeln müssten ) und vor 4 Jahren bei meinem Onkel. Deshalb weiß ich das mit der Erbausschlagung für mein eigenes Kind.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Gruß maus2688

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Hey, danke für die Rückmeldung.
Nachdem ich das hier geschrieben habe, hat meine Schwester mich angerufen, er ist bereits vor drei Tagen gestorben.
Das Krankenhaus hat uns einfach nicht weiter informiert.
Er hatte eine Wohnung, diese müssen wir jetzt auflösen oder macht das das Sozialamt oder eine andere Stelle?
Wahrscheinlich kannst du mir das gar nicht sagen, ich frage trotzdem...

Er ist zweimal geschieden und hat vier Kinder, die beiden ersten kenne ich kaum, hatten nur kurz Kontakt und ich würde sie nicht weiter erwähnen.
Er hat nur uns als Kontakt angegeben, Pech für uns.

Diese ganzen Papiere die man braucht bekommt man sicher auch nicht einfach so per Post ohne etwas zu tun und ein Konto gibt es neben Sozialleistungen wahrscheinlich auch...

Es ist gerade ganz schön viel von dem ich nicht weiß, wo man anfangen soll oder ob man das überhaupt machen muss.

Trotzdem danke für deine Nachricht!

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Hallo ,
Ihr könnt das Erbe ausschlagen ( nicht nur deine Kinder) und dann müsst ihr nicht für die Schulden aufkommen und die Wohnung wird dann vom Amt geräumt.
Macht euch schnellst möglich kundig bei Gericht es gibt Eine Frist bei Erbausschlagung und frag nach dem weiteren Werdegang.

Lg

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Du kannst das Erbe für dich und deine Kinder ausschlagen. Auch wenn du schwanger wärst musst du für das ungeborene Kind ausschlagen. Dazu geht man zum Notar. Leider musst du trotzdem für die Beerdigung aufkommen. Das sind aber die einzigen Kosten. Je nach Region können diese allerdings auch recht hoch sein.

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Vielen vielen dank für eure antworten, sehe ich das also richtig, dass wir nur beim Amtsgericht das Erbe ausschlagen müssen und uns sonst um nichts weiter kümmern müssen, was jetzt seine Wohnung, Versicherungen und Verträge angeht?

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Das Amt weiß von allen Kindern, zu denen er die Vaterschaft anerkannt hat bzw die in einer Ehe geboren wurden. Da ist es unabhängig, wen er im Krankenhaus angegeben hat.
Seid ihr Rechtsschutzversichert? Im Zweifelsfall einmal bei dieser oder einem Familienanwalt nachfragen, bevor es doch ein böses und teures erwachen gibt.
Zumindest mit Wohnungsauflösung etc habt ihr nichts zu tun,wenn ihr das Erbe ausschlagt. Denn dann ist euch auch der Zugang zur Wohnung nicht mehr gestattet um zb Erinnerungsstücke an euch zu nehmen ( und ich mein jetzt persönliche Dinge wie Fotos etc ). Ist jetzt in deinem Fall vielleicht eher unerheblich, aber muss man halt auch wissen.

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Ja, das muß man unbedingt wissen. Denn trägt man auch nur einen Bleistift aus dem Haus, gilt das Erbe als angenommen. Ich habe das alles mit meinem Vater durch, den ich sehr geliebt habe, der allerdings sehr hohe Schulden hatte.

Noch in der Nacht seines Todes bin ich heimlich zu seiner Wohnung gefahren und habe geliebte Fotos an mich genommen. Nachdem ich das Erbe ausgeschlagen hatte, wurde seine gesamte Habe vom Amt auf den Müll geworfen. 😔

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Hallo

Du kannst das Erbe ausschlagen, dann kommen keine Kosten für Wohnungsentrümplung etc auf dich zu. Wichtig, auch für deine Kinder ausschlagen, sonst sind die dran.
Um die Beerdigungskosten wirst du aber nicht rumkommen.

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Danke,
Das regelt wohl jedes Bundesland selbst, wer die Kosten tragen muss.
Wir haben eine Odyssee hinter uns heute.
Laut Paragraph schlag mich tot müssen wir die Kosten nicht tragen, sondern das älteste Kind.
Wie unfair ich das finde kann ich gar nicht beschreiben.

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Hallo

Nein, die Kinder, je nach wirtschaftlicher Lage, Ehepartner, selbst Geschwister können zur Kostenübernahme herangezogen werden.

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Und noch einmal danke, wirklich!
Wir haben uns heute den ganzen Tag durchgekämpft und haben den Paragraphen bekommen, der in Brandenburg so ist, wie er ist.
Brandenburg hat es so geregelt, dass in der Erfolge das erstgeborene Kind für die Bestattung aufkommen muss, danach folgen die nächsten bzw verwandte ersten Grades.
Ob ich das gerecht finde ist der andere Punkt.
Ich würde es auch ganz klar aufteilen, durch 4 ist es für alle erträglicher, einfach nicht alleine verantwortlich zu sein.
Dafür müssten sie sich melden und ich habe alles in Bewegung gesetzt, dass das passiert, mehr kann ich nicht.
Er hat auch noch eine 90! Jährige Mutter, die ed nicht verdient hat, dass das auf sie abgeladen wird...wenn sich keiner meldet wird es ganz böse enden.
Wir könnten daraus lernen aufeinander zu achten und uns zu schätzen.
Das wäre toll!