arbeitsrechtliche Frage zu Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Mitschwangeren,

ich bin nun schon seit einem Monat zuhause, da mir meine FA ein BV ausgesprochen hat. Nun hat sie dieses wieder verlängert für weitere vier Wochen.

Deshalb hatte ich meinen AG darum gebeten, mir meine Gehaltsabrechnung mit der Post zu schicken. Nun habe ich gesehen, dass er diese um das Fahrgeld gekürzt hat, obwohl dieses fest vertraglich geregelt ist.

DARF er das überhaupt machen, oder kann ich das nachverlangen?

Kann mir hier jemand weiterhelfen oder wo kann ich da nachfragen?

Lieben Dank vorab für eure Antworten.

LG matzi17

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Was steht denn genau im Arbeitsvertrag bei "Bruttolohn"?

Und wenn das mit dem Fahrgeld auch im Vertrag steht - wie genau ist das denn formuliert?

Ich könnte mir vorstellen, dass der AG da durchaus im Recht ist. Gefahren bist Du ja nicht und er bekommt durch Dein BV ja nur den vertraglich geregelten Lohn von seiner Versicherung erstattet.
Das kann dann sein, dass Du kein Fahrgeld bekommst.

Ich habe auch BV und musste mein Jobticket (waren 76 €) auch kündigen - das zahl ich sonst ja umsonst.

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also rein vom logischen menschenverstand her würde ich sagen, er darf.
schließlich ist das fahrgeld nicht dein gehalt, sondern eine zusatzleistung. da du ja aber nicht mehr fahren mußt, dürftest du auch keinen anspruch mehr darauf haben.

lg, Maryam

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Hallo,

nun - logisch gedacht würde ich sagen, dass der AG im Recht ist! Wozu Fahrgeld bezahlen, wenn Du nicht fährst? #kratz

Fahrgeld, Provisionen etc. sind Zusatzzahlungen - Sonderzahlungen - ich kann auch keine Provision verlangen, wenn ich nicht arbeite - ebenso wird es beim Fahrgeld sein...selbst wenn es im AV schriftl. fixiert ist.

LG

Bine