Ärztliche Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld

Hab da mal ne Frage:

hab jetzt gelesen, dass man für die Beantragung vom Mutterschaftsgeld eine Bescheinigung vom Frauenarzt bekommt, jedoch frühestens 7 Wochen vor ET.
Ich habe z.B. vorm Mutterschutz noch jede Menge Urlaub zu nehmen, so daß ich nur noch im Februar arbeiten muss. Was ist, wenn nun der Frauenarzt bescheinigt, dass das Baby z.B. 4 Tage später kommen wird, als momentan gesagt wird? Dann wäre ich ja richtig gelackmeiert und müsste nochmal 4 Tage arbeiten kommen? Immerhin würde sich dann ja die Schutzfrist verschieben.

Sehe ich das falsch? Ich bin ja best. weiß Gott nicht die einzige die vorher noch Urlaub hat.

1

Hallo,

vom Prinzip her hast du Recht.

Aber es gibt da einige Möglichkeiten:
1. Rede mit deinem FA darüber, dass er nach Möglichkeit den Termin einträgt, der auch im MuPa stand

2. Für deinen Arbeitgeber ist das auch ziemlich aufwendig, denn meistens bist du ja schon in der Schutzfrist, wenn er die Mitteilung von der KK bekommt (du musst die Bescheinigung ja bei der KK einreichen). Er dürfte dich dann aber rechtlich auch nciht mehr "nacharbeiten" lassen. Deswegen hat der Arbeitgeber das Recht, der KK mitzuteilen, dass er sich nicht nach der ärztlichen Bescheinigung richten will, sondern nahc dem, was du ihm vorher mitgeteilt hast. Er sendet dann der KK eine Kopie über die Bescheinigung die du in der Früh SS eingereicht hast und die Kasse wird danach die Schutzfrist berechnen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG
Tanja mit Juliane inside ET 05.03.08

2

Urlaub hin oder her.......

Ausschlaggebend ist der ET, davor die 6 Wochen sind MuSChu......denn woher will der Arzt schon 8 Wochen vorher wissen ob der Krümel früher kommt oder später???

Ist dein ET verschoben worden??Nein....dann bleibt dieser und Einfluss auf den Termin hat niemand......


Grüße

3

hallo...

ich glaube auch nicht, dass dir dein arzt eine verschiebung von vier tagen bescheinigen würde....

lg, Kathrin mit Lotta (4;11), #stern und mädchen-baby (35+4)