Bewerben/Vorstellungsgespräch trotz Wissen meiner Schwangerschaft

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich mich trotz Wissen meiner Schwangerschaft (Test positiv) weiterhin bewerben* kann, auch wenn ich einen Frauenarzt aufgesucht habe*1 und er mir die Schwangerschaft bestätigt (Mutterpass) hat.

Gilt die Feststellung einer Schwangerschaft von einem Frauenarzt als ein anerkanntes Beweismittel, zum Beispiel vor Gericht, falls es zu einem Rechtsstreit - wegen arglistiger Täuschung oder aus einem anderen Sachgrund - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen sollte?

* Das macht natürlich nur Sinn, solange der Gesprächspartner (AG) eine Schwangerschaft bei der Bewerberin nicht erkennen kann.

*1 Termin habe ich voraussichtlich nächste Woche


Ob ich tatsächlich so "egoistisch" handeln würde und könnte, weiß ich heute noch nicht...

Ich freue mich über Eure Meinungen und Ratschläge!!!

Liebe Grüße

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Ich bin darüber informiert, dass ein/ -e Bewerber/ -in berechtigt ist, auf unzulässige Fragen - zum Beispiel, ob die Bewerberin schwanger sei - folgenlos falsch zu antworten. Der Bewerber, der in einem solchen Fall lügt, täuscht daher den Arbeitgeber nicht arglistig im Sinn von § 123 BGB.

Mir ist bekannt, dass nach § 5 Absatz 1 Satz 1 MuSchG werdende Mütter ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen müssen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.

Ich weiß auch, dass eine Kündigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG seitens des Arbeitgebers während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig ist.

***


1

Huhu!

Lt. Mutterschutzgesetz:
Bei Bewerbungen während der SS muss die Frau ihre SS auch auf Befragen der Arbeitgeber/in NICHT OFFENBAREN! Dies gilt auch für die befristete Einstellung.


Wenn du das so tun möchtest...euer Verhältnis wird sicher dann nicht das Beste sein, wenn er das rausbekommt. Ob du es dann aushälst, bis zum Mutterschutz dort zu arbeiten...die können einem ja die Hölle heiss machen. Arbeitgeber wie auch Mitarbeiter..


Alles Liebe Christina

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Hallo,

anhand der Gesetze, die du zitiert hast, ist erkennbar, dass du theoretisch beim Vorstellungsgespräch lügen darfst und wenn du dann eingestellt bist, es erzählen solltest (hast ja dann auch Kündigungsschutz).

Rein rechtlich ist das kein Problem.

Allerdings ist es für das Zusammenarbeiten meiner Ansicht nach problematisch, da das Verhältnis zu deinem Chef ja dann schon komisch beginnt. Und du willst dort ja sicherlich länger arbeiten.

Was ist nicht weiß ist, wie es sich mit dem Kündigungsschutz in der Probezeit verhält.

Am Ende musst du entscheiden, wie du vorgehen willst. Rechtlich brauchst du wie gesagt keine Bedenken haben.

Vg Lexa

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hast du dann nicht auch ne probezeit? denn in der probezeit darf er dich kündigen auch wenn du schwanger bist!? noch dazu wenn er als grund nicht deine schwangerschaft angibt

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Hallo rr1,

also ich finde es nicht richtig sich bei einem Arbeitgeber zu bewerben, in dem Wissen dass man bereits schwanger ist. Der Arbeitgeber investiert Zeit und Geld in die Einarbeitung und muss nach ca. 4 Monaten dann schon wieder jemand neuen suchen, damit dieser dann wieder eingearbeitet wird. Dies bedeutet für den AG einen hohen Aufwand und möglicherweise auch einen Wissenverlust, denn Du (als noch nicht komplett eingearbeitete Mitarbeiterin) muss jemand Neues einarbeiten.

Ich denke ausserdem, dass das Verhältnis zum AG nicht angenehm sein wird und Du nach der Elternzeit bestimmt keinen leichten Wiedereinstieg haben wirst.

Wenn Du momentan arbeitslos bist, verstehe ich, dass Du Arbeit suchen willst, aber wenn Du eine Stelle hast, solltest Du dort bleiben und nach der Elternzeit suchen gehen.

Grüße
Carstenssc

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Ich hab auf Bewerbungen verzichtet bzw. offen gesagt, dass ich vermutlich schwanger bin. Sonst schafft man sich nur ein schlechtes Arbeitsverhältnis. Und so wenig, wie man von seinem Arbeitgeber ausgenutzt oder betuppt werden möchte, sollte man auch dem Arbeitgeber gegenüber fair bleiben. Finde ich zumindest...

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Äh, das war ja mal wieder ein Satz ... ich meine, man soll dem Arbeitgeber gegenüber fair bleiben. Wenn er händeringend Mitarbeiter sucht und du die Top-Besetzung bist, wer weiß, vielleicht stellt er dich ja trotzdem ein...

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Hallo,

also rechtlich ist das glaub ich kein Problem. Deinen neuen Arbeitgeber wirst du ncith entzücken. Wir hatten letztens in der Firma so einen Fall. Da wir eine kleine Firma sind und jeder eh überlastet ist, war das schon ziemlich blöd, da die Dame nur wenige Monate hier war und mehr Arbeit gemacht hat, als weggeschafft hat. Sie wurde dann auch garnicht wirklich auf der geplanten Stelle eingesetzt, da diese zu lange Einarbeitung erfordert hätte.
Gerade für die Mitarbeiter, die sich durch die Neueinstellung Erleichterung erhoffen, wird das nicht gerade lustig werden, was dem Arbeitsklima auch nicht sooo gut tut.

Aber passieren kann dir nix....

viele Grüße
Tina

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also beim Bewerbungsgespräch brauchst du nicht erwähnen, dass du schwanger bist. aber irgendwann wirst du das nicht verbergen können und wenn du 6 monate probezeit hast, was ja heute üblich ist, kann er dich während dieser Zeit sehr wohl kündigen. ich würde da lieber offen und ehrlich sein .habe es selber mal erlebt, als ich mit Jessica schwanger war. bin dann zum ende der probezeit gekündigt worden. da war ich gerade im 6.monat. Aber mein chef hat damals versprochen, dass ich jederzeit wieder anfangen kann, wenn die elternzeit vorbei ist, weil er mit mir super zufrieden war. hat er auch gehalten und nach nem Jahr habe ich wieder bei ihm gearbeitet. ich denke mit offenheit kommt man sicher am weitesten!!!
Viel Glück!
ALG dany

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Hallo,

ich hab so die Beiträge durchgesehn und muss die leider mitteilen, das dich dein AG über den Tisch gezogen hat. Nachfolgende ausführungen habe ich von einen Anwalt. Und der muss es ja wissen oder?

"Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Ausnahme:

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig)."


ich bin trotzdem froh das er sein Wort gehalten hat.

lg

Cara-Klimp1979

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Nun ja, sagen musst Du es weder im Bewerbungsgespräch noch später. Laut MuSchuG soll man es nur dem Arbeitgeber sagen, damit er die Bestimmungen einhalten kann, muss es aber nicht. Irgendwann wirst Du es natürlich nicht mehr verheimlichen können und das Arbeitsverhältnis wird dann nicht mehr das beste sein. Ist das denn eine Stelle, bei der Du länger arbeiten möchtest?
Kündigen kann Dir der Arbeitgeber nicht, auch nicht in der Probezeit. Dies ist leider ein Irrglaube vieler. Sobald Du schwanger bist hast Du besonderen Kündigungsschutz auch innerhalb der Probezeit. Sollte er Dir trotzdem kündigen, z.B. weil er nichts von der Schwangerschaft wusste, so hast Du zwei Wochen Zeit sie ihm anzuzeigen und kannst notfalls klagen, falls er nicht einsichtig ist.
Was den moralischen Aspekt anbelangt musst Du es natürlich mit Deinem Gewissen ausmachen. Ein Unterschied ist meiner Meinung nach auch der Aspekt, ob Du Elternzeit nehmen oder direkt nach der Schutzfrist wieder arbeiten gehen möchtest. Dann ist die Ausfallzeit -Voraussetzung das keine Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten- natürlich viel geringer und vom Arbeitgeber leichter zu überbrücken.

Viele Grüße!

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Hallo,

ist auch nicht so ganz richtig - Kündigung ist möglich, wenn die Probezeit "befristet" ist und "danach" erst ein neuer Arbeitsvertrag erstellt wird. Oder in anderen Worten:
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll. Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz.Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Besser erklärt unter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-in-der-Probezeit-trotz-Schwangerschaft?__f7087.html


Außerdem ist eine Kündigung in Ausnahme- und Härtefällen (z.B. bei sehr kleinen Unternehmen) möglich. Siehe auch unter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Probezeit---Schwanger---K%C3%BCndigung__f37885.html

Liebe Grüße,
Fabienne

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Genau - wollte ich auch grad schreiben. Kündigungsschtuz, egal ob Probezeit, befristeter oder unbefristeter Vertrag, sogar Heimarbeit zählt. Und müssen muss man gar nichts, man SOLL es nur sagen. Das heißt, wenn nicht, ist das die Sache der Schwangeren und gut ist.

Aber die große moralische Frage und die nach den persönlichen Konsequenzen sollte man sich trotzdem stellen. Ich finde auch Deine Erklärung mit der Elternzeit ganz gut, das macht für den AG sicher einen Unterschied.

viele Grüße
Lucyfe

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