Muss ich eine Schwangerschaft vor Arbeitsvertragsunterz. angeben??

Hall zusammen.

Meine Frage steht ja schon oben. Ich bin mom. Arbeitslos und habe morgen ein Vorstellungsgespräch. Ich bin in der 5. Woche schwanger, was ich morgen natürlich noch nicht sagen werde aber wie ist es wenn ich den Job tatsächlich bekommen würde? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren??

Danke für eure Antworten.

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Nein, musst du nicht! Es sei denn, glaube ich, der Job wäre für eine Schwangere absolut ausgeschlossen (was wohl die wenigstens Jobs betrifft). Ich würde es tunlichst nicht sagen! Denn dass du dann schlechtere Chancen hast, dürfte ja klar sein. Es kann dir ja auch hinterher keiner nachweisen, wann du es erfahren hast.Der FA schreibt auf die Bescheinigung über die SS für den Arbeitgeber nämlich das aktuelle Datum sowie die Woche. Kann dir ja keiner beweisen, dass du es erst in der 10., 15. usw. Woche wusstest. Denk an dich! Es wirkt sich ja auch auf das Elterngeld aus.

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wenn er dich frägt ob du schwanger bist, kannst du nein sagen. er darf dich das nicht fragen.
wenn du natürlich sagst, dass du schwanger bist, stehen die chancen gleich bei 0.
wenn du ihn anlügst und in 2 monaten kommst und sagst du bist schwanger, darf er dich nicht kündigen, aber es wird dann sicherlich kein angenehmes arbeiten mehr sein...

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naja, ich finde es dem AG gegenüber ziemlich unfair, wenn du es nicht sagst. aber da werden hier die meinungen bestimmt auseinandergehen.

wir hatten in meiner alten firma mal eine, die hat das auch so gemacht. hat sich dann schön krank schreiben lassen und kam nie wieder und hat dafür monatelang geld kassiert und mein chef konnte aufgrund dessen niemand anderes einstellen.

lg
anja

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Was ist daran unfair? Ein Mann würde doch vor Vertragsunterzeichnung auch nicht sagen "ich muß übrigens demnächst operiert werden" oder "meine Frau ist übrigens schwanger und ich werde dann ein Jahr Elternzeit nehmen" ... warum sollen Frauen immer die Dummen sein?

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In meinen Augen haben die AN (egal ob männlich oder weiblich), die auf die Tour reiten, keine guten Chancen mehr beim AG.

Wir hatten auch mal eine junge Dame bei uns, die es so versucht hat. Sie kam aber zumindest gleich nach dem Mutterschutz zurück (natürlich mit einem Heidenaufstand wegen ihrer Stillzeiten). Trotzdem waren alle Beteiligten froh, als sie unser Haus wieder verlassen hat!

Ist einfach nicht die faire Art!

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Neeeeeeeeeein! Du darfst sogar lügen, wenn Du gefragt wirst, ob Du schwanger bist.

Du "mußt" die Schwangerschaft theoretisch bis zur Geburt nicht bekanntgeben, nur kann Dein Arbeitgeber dann eben auch nicht die Mutterschutzvorschriften einhalten.

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Hallo...
na fairer wär es schon... wenn du glaubst das du durch unterzeichnen eines Arbeitsvertrages auf der sicheren / unkündbaren Seite stehst, muss ich Dich leider enttäuschen.

LG Sylvia + Püppi 24.ssw

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Hallo,

selbst wenn du gefragt wirst, darfst du die Antwort verneinen - so sieht es nach dem allgemeinen Recht aus. Du kannst auch den Vertrag unterzeichnen, ohne es zu sagen.

ABER: Ich weiß ja nicht, um was für einen Job du dich bewerben möchtest, in bestimmten Berufen gelten Bedingungen, das Schwangere dort nicht arbeiten dürfen (Nachtschichten, Arbeiten mit kleinen Kindern, Busunternehmen usw.).

Du müsstest dann - auch um dir und deinem Kind nicht zu schaden - gleich sagen, dass du schwanger bist und das wäre doof und würde dir bestimmt nicht das Wohlwollen deines neuen Chefs einbringen.

Selbst wenn du in deinem Job problemlos arbeiten kannst, wäre man bestimmt nicht sehr begeistert, wenn du dann zwei Monate später ankommst und denen erzählst, dass du schwanger bist.

Wenn du nur kurz einen Job haben willst, bis zum Mutterschutz und danach sowieso nicht zu der Firma zurück möchtest und auch keinen Wert auf das Zeugnis legst, dann ist das wahrscheinlich kein Problem. Möchtest du danach auch da arbeiten, dann solltest du mit offenen Karten spielen.

Viele Grüße
manonne

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nein.

Das Problem ist: Du hast Probezeit und wirst dem AG wohl innerhalb der Probezeit irgendwann sagen, daß Du ss bist.

Dann wird er Dich wahrscheinlich zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen, sprich, wenn Deine Elternzeit vorbei ist.

Trotzdem ist das besser als arbeitslos in die Elternzeit zu gehen, weil Du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und kein Arbeitslosengeld beziehen kannst.

Also: Sag es ihm irgendwann nach der Unterzeichnung, und TOITOITOI daß alles klappt und Du einen vertrag zum Unterzeichnen bekommst!
:-)

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In der SS kann aber auch in der Probezeit nicht gekündigt werden!

Also stört die Probzeit nicht und stellt kein Problem dar!

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Sag ich ja.
IN der Probezeit wird nicht gekündigt, aber im Anschluß an die Elternzeit, wenn der Kündigungsschutz nicht mehr gilt.
Deswegen ist die Variante "später sagen und unterschreiben" ja sinnvoller.

Aber würdest Du als AG jemanden weiterbeschäftigen, der in der Probezeit die SS gemeldet hat und erstmal in MuSchu und Elternzeit abhaut?
In meiner Firma wurde in der Vergangenheit die Stelle entsprechend neu besetzt und die junge Mutter nicht weiterbeschäftigt. War für's Unternehmen ja auch nicht gerade ein guter Fang, sozusagen.

Für die werdende Mutter ist es besser als arbeitslos keine Elternzeit nehmen zu können bzw. diese nicht bezahlt zu bekommen, weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

So, ich hoffe, 2x schreiben macht's deutlicher.

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Bin selber auf der AG-Seite und kann Dir sagen, dass diese Masche ne ganz linke ist und Du mit Sicherheit damit rechnen kannst, dass das Verhältnis nicht gut sein wird und Du damit rechnen musst, dass Du nicht wirklich große Chancen haben wirst nach Deiner Elternzeit genommen wirst (ich würde es nicht)...dazu kommt noch, dass viele AG bei letzten AG nachfragen wir das Verhältnis war...glaub mir bei mir würdest Du nicht gut wegkommen!

Aber mach wie Du denkst.

Gruß
Chachali (Mittelstandsunternehmen)