Mutterschutz und Elternzeit!

Wer kann mir bitte mal helfen.... eine Kollegin von mir (hat bereits ihr Baby bekommen) hat nun vom Arbeitsamt ihren Leistungsbescheid erhalten. Das Kind ist im Februar gekommen und Mutterschutz ging bis April, nun macht sie ein Jahr Elternzeit und hat gedacht sie bekommt nun das Geld bis April 2010. Erst 8 Wochen Mutterschutz und dann ein Jahr Elternzeit wären ja 14 Monate nicht zur Arbeit. Dachte 8 Wochen nach der Geburt zahlt der Arbeitgeber noch weiter und danach fängt dann bezahltechnisch das Jahr erst an. Angeblich stimmt das so aber nicht, sie erhält das Geld nur bis Februar 2010. Also quasi genau ein Jahr nach dem das Kind geboren ist.
Wurde hier etwas falsches beantragt oder wieso habe ich jetzt das Gefühl das man um die Mutterschutzzeit beschissen wird?! Sorry für den Ausdruck aber irgendwie ist das doch mehr als ärgerlich den ARBEITENDEN Frauen gegenüber. Mir steht das auch bevor, daher nun meine wichtig Frage... WAS MUSS ICH BEIM BEANTRAGEN BEACHTEN! Bitte helft mir.... alle Tipps und Hinweise werden gerne entgegen genommen.
Daaaaaaaaaaaaaaaaaanke!!!!!!

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huhu,
nee, das ist leider richtig, da man ja meist mehr Mutterschutzgeld als Elterngeld bekommt werden diese 8 Wochen auf das Elterngeld angerechnet und man bekommt nur noch 10 Monate Elterngeld.
Lg sonne

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Ab wann geht man dann wieder arbeiten? Auch nach 10 Monaten wieder???? *große Augen mach*

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Beantragt haben wird sie schon richtig! Man bekommt so gesehen ja auch nur 10 Monate Elterngeld da die 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschaftsgeld) mit dem Elterngeld verrechnet werden...

Dein Partner kann höchstens noch 2 Monate zuhause bleiben, dann bekommt auch er Elterngeld... Oder Du lässt es Dir für 2 Jahre auszahlen (dann bekommst Du monatlich ja aber nur die Hälfte).....

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Wieviel Monate bekomme ich das Geld dann, wenn ich zwei Jahre beantrage????????????????
Im Juli 2009 kommt mein Baby.... bis wann bekomme ich dann Geld und wann gehe ich dann wieder arbeiten?

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22 Monate Elterngeld + 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt des Kindes....Also, angenommen das Kind kommt am 15. Juli 2009, dann bekommst Du bis zum 15. Juli 2011 Geld wenn Du es Dir auf 2 Jahre auszahlen lässt....

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Ist richtig. Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet. Wenn sie 1 Jahr Elternzeit nimmt, muß sie ja auch im Februar 2010 wieder anfangen zu arbeiten (1 Tag nach dem Geburtstag Ihres Kindes)

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Ist ja der Hammer!!!!! *große Augen mach*

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Stimmt nicht ganz! Der 1. Geburtstag ist dann der erste Arbeitstag!

Hab das gerade hinter mir! Man muss nach einem Jahr Elternzeit am Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.

Ach ja, wenn man das Elterngeld auf zwei Jahre splittet, ist es ein wenig kompliziert! Denn wenn man Muttschaftsgeld bezieht, kann man ja nur 10 Monate Elterngeld bekommen und auch nur die splitten. Also bekommt man dann nur 20 Monate und nicht 24 Monate Elterngeld.

Dann müsste man also wieder arbeiten, wenn das Kind 22 Monate alt ist.

Gruß Steffi

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Das ist vollkommen richtig so. Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Man bekommt also insgesamt für 12 Monate nach der Geburt Geld, 8 Wochen Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld. Ist nunmal so.

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Korrekt so. DIe Muttschutzfrist wird mit dem Elterngeld verrechnet.. nett oder? Das ist das Kleingedruckte unserer Regierung auf dem ANtrag... hab mich beim ersten auch gewundert. Nur wenn der Papa uch nochmal 2 Monate nimmt kann man auf 14 Monate kommen... übrigens, die 2 Monate Elterngeldzeit kann dein Partner auch gleichzeitig mit dir nehmen! :-) Schön das im Winter eh ein Auftragstief in er Branche meines Mannes da ist, sein Chef wird sicher ncihts dagegen haben wenn er Stunden reduziert :-) **freu*

mfg, Silver

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Wie alle anderen vor mir auch schon geschrieben haben, stimmt das so. Aber eigentlich können wir doch froh sein, dass es das Elterngeld überhaupt gibt. Bevor das nämlich eingeführt wurde, hat man nur das Kindergeld und evtl. Erziehungsgeld bekommen. Ich denke, dass die meisten aber mit dem Elterngeld auf jeden Fall besser da stehen und unterm Strich mehr Geld bekommen. Das Schöne ist doch auch, dass man das ja auch nach Belieben splitten kann.

lg Natnie

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Du wirst nicht beschissen. Wie kommst du nur auf die Idee, dass du zugleich 2 Entgeltersatzleistungen beziehen kannst??? Wenn dein Mutterschaftsgeld geringer als das Elterngeld ist, bekommst du Elterngeld 12 volle Monate. Im übrigen haben gerade die arbeitenden Frauen durch dieses neue Elterngeld viel gut gemacht. Das vorhergehende war nur 300€ - und die bekam man auch nicht automatisch. Wenn z.B. dein Mann und du zu viel verdient hatte, dann gab es gar nichts nach der alten Regelung. Wenn Frau zu Hause bleiben wollte, konnte sie sich sogar noch selber KK-versichern.

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Beschissen? Finde ich nicht. Du bekommst 10 Monate so einen batzen Geld hinterhergeworfen - ist doch super! Bei meinem ersten Sohn MUSSTE ich nach 6 Monaten wieder arbeiten und zwar vollzeit, weil wir kein Geld mehr hatten (Erziehungsgeld 450 Euro + Kindergeld)

Man wird doch nicht beschissen! Die 12 Monate sind halt für die, die kein Gehalt im Muschu bekommen. Man kann doch nicht erwarten, dass man doppelt (Gehalt + Elterngeld) bekommt.

Gavda