Elterngeld/Partnermonate & Selbständigkeit

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage:

Ich werde nach meinem Mutterschutz in Elternzeit gehen und bekomme dann ja ca. 60% meines Gehaltes. Wir sagen jetzt mal glatt 1000 Euro mtl.

Mein Freund verdient mehr als ich und ist Selbständig. Er würde aber die 2 Monate, die man als Partner ja auch nehmen kann, gern mitnehmen.

1. Kann mein Freund die ersten 2 Monate nehmen in denen ich auch Elternzeit nehme, oder kann immer nur ein Elternteil "zuhause bleiben"
2. Wenn beide zusammen Elternzeit nehmen können, wie wird in diesen 2 Monaten dann das Elterngeld berechnet? Nettolöhne zusammenlegen und höchstens 1.800 mtl.?

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausdrücken können... Dieser Behördenkram ist immer so umständlich ;)

Lieben Dank!

Dirah

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Also, wenn ihr zusammen lebt kann er ab diesem Jahr auch mehr wie 2 Monate machen.
Habe das genauso wie du. Ich Gehalt mein Mann selbständig. Werde Ihn auch die ersten beiden Monate mit zuhause lassen. Bekommt zwar nur max 1800€ aber für die 2 Moate werd ich es tun und wenn das mit der Wirtschaft so weiter geht werde ich auch seine Monate halbieren lassen, wie meine auch. Kannst die Bestimmungen googeln.

Tine 34 SSw

du bekommst 67%

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Hallo!
Zu 1.: Ihr könnt beide gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Zu 2.: Es gilt für jeden einzeln die Höchstgrenze von 1800 € mtl.

LG
kaetzchen1981

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Also,

natürlich kann dein Mann mit dir gemeinsam 2 Monate daheim bleiben. Während der ersten 2 Monate bekommst du ja auch noch Mutterschutzgeld (also volles Gehalt), da tut es dann auch nciht so weh, wenn dein Partner nur 67 % (max. 1800 Euro mtl) hat.
Allerdings zählen deine 2 Monate Mutterschutzgeld zum Eltergeld dazu, so dass ihr in den ersten 2 Monaten 4 Bezugsmonate Elterngeld verbraucht, da ihr beide geht. Du bekommst dann danach noch 10 Monate Elterngeld (67 % von deinem gehalt)

Aufteilen lassen auf 24 Monate würde ich das Elterngeld nicht, da nur die "echten" Eltergeldmonate von dir (also 10 Monate) verdoppelt werden. Du bekommst dann also "nur" 20 Monate halbes Elterngeld. Da verleirst du zwei Monate. Pack dir lieber selbstständig das Geld beisseite z.Bsp. auf ein tagesgeldkonto, da kriegst du sogar noch Zinsen dafür.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt...*lach*

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Ah das ist ja schon mal super!

Mein Freund könnte in der Zeit auch noch einige Arbeiten von Zuhause erledigen... Könnte es da ärger geben?

LG Dirah

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Wo kein Gläger ist ist auch kein Richter!!!!

Er dürfte 30h in der Woche arbeiten.

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Er muss unterschreiben, dass er nicht mehr als 30h/Woche arbeitet und dann zählen aber auch alle Eingänge in der Zeit. Mit etwas geschick kriegt er die Kunden dazu, erst nach der elternzeit zu zahlen. Sonst wird das als Teilzeiteinkommen angerechnet und es gibt weniger Geld.