Beschäftigungsverbot und arbeitslos

Hallo ihr Lieben!

Ich muss mal meinen Frust los werden. Ich war heute beim Arbeitsamt, weil mein Arbeitsvertrag fristgerecht ausläuft.
Das ist ja auch nicht das Problem. Ich bin Altenpflegerin und hab in einem Ambulaten Pflegedienst gearbeitet. Meine FÄ hat mir schon vor 6 Wochen ein Beschäftigungverbot erteilt (bin schwanger mit Zwillis nach künstlicher Befruchtung).
Also, ich zum Amt um meine Arbeitslosigkeit zu melden.
So, dann haben die gesagt ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil ich ja durch mein Beschäftigungsverbot dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich könnte ja mal nen Antrag stellen, aber der würde eh abgelehnt! :-[#klatsch
Für mich wäre die Krankenkasse zuständig. Die Krankenkasse sagt aber sie wären auch nicht zuständig. Da ich ja nicht im Beschäftigungsverhältnis stehe, hätte ich auch keinen Anspruch auf Leistung von ihnen.
Jetzt muss ich mich erst mal über meinen Mann Krankenversichern, sonst steh ich nächste Woche ohne Krankenversicherung da.
Jetzt haben wir sooo lange darauf gewartet, das wir endlich Eltern werden, und dann bekommt man nur Steine in den Weg gelegt...#schmoll

Hat von Euch auch schon mal jemand Erfahrung gemacht mit dieser Arbeitslosengeldsache gemacht. Wäre total lieb wenn ihr antworten würdet.

LG Yvonne und #danke fürs zuhören trotz dem vielen#bla

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jetzt dreht das A-amt völlig am rad.

glG Michaela

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Das kannste laut sagen. Hab ne scheiß Wut im Bauch. Vor allem weil ich jetzt erst mal ohne Kohle da steh.
Dabei mussten wir schon genug davon ausgeben um endlich schwanger zu werden. Frag mich auch, wie das dann mit dem Elterngeld geregelt ist. Da bekomme ich dann wohl auch nur den geringsten Satz...

glg Yvonne

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Nein, das wird dann auf die 12 Monate vor BV berechnet und da ja twins bekommst, bekommst du eh mehr Geld.

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Hallo Yvonne,

du hast dich aber doch nicht explizit nur als Altenpflegerin beim Amt arbeitslos melden wollen, oder? Ich denke, dass BV gilt für diesen Bereich (was ja auch notwendig ist), aber in anderen Bereichen, wo weder du, noch deine Krümel gefährdet sind, halt nicht. Du könntest dem Arbeitsmarkt ja in anderen Bereichen zur Verfügung stehen.

Leg Widerspruch ein!
Ich drück dir feste die Daumen!

Alles Gute für dich und deine Krümel,
Rehlein

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Ich würde den ANtrag stellen, denn du hast ein Berufsverbot für die ALtenpflege. Kannst aber im Callcenter arbeiten. Wenn der Abgelehnt wird legst du wiederspruch ein. So hast du wenigstens was in der Hand. Hast du "nur" diesen einen beruf gemacht oder auch schon andere ausgeübt?

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Altenpflege war meine 2. Ausbildung, hab Druckformherstellerin gelernt. Aber da bin ich wohl schon zu lange raus.

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Ganz im ernst, ne Schwangere stellt eh keiner ein und im Moment erst recht nicht. Wer hat schon arbeit??!!!! Sag das so das du noch nen anderen Beruf hast und du dem Amt in der vermittlung für jeden Job zur verfügung stehst halt nur nicht für Altenpflege und lass dir das vomArzt noch mal als Atest geben.
Da spiel gewinnst du!

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Guck mal, was ich für dich durch Google (nach 5 Sekunden) gefunden habe:

"Auch Schwangere mit Beschäftigungsverbot haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

[10.09.2007] -
Eine schwangere Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darf, bekommt weiterhin Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit muss für die Schwangere zahlen.

Bei einer Arbeitslosen wurde eine Risikoschwangerschaft festgestellt. Da sie schon drei vorhergegangene Fehlgeburten erlitten hatte, verhängte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes. Daraufhin strich die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld mit der Begründung, die 32-Jährige stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Folglich stehe ihr kein Arbeitslosengeld zu.

Das Hessische Landessozialgericht kippte die Entscheidung der Arbeitsagentur. Die Bundesarbeitsagentur stellt für Arbeitslose eine Art "Ersatzarbeitgeber" dar. Dieser muss deshalb - wie jeder andere Arbeitgeber auch - die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen. Folge: Die Arbeitsagentur durfte die Frau nicht auf den Bezug von Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verweisen und muss das Arbeitslosengeld nachzahlen (LSG Hessen, Urteil vom 21. 8. 2007, Az. L 9 Al 35/04)."

Quelle:http://www.rechtstipps.de/?menuID=195&navID=39&softlinkID=10177&softCache=true

LG Alla

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Supi! Danke!
Werd ich mir gleich mal ausdrucken!

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Hallo!

Ja, das ist tatsächlich ziemlich ärgerlich, allerdings auch irgendwie logisch.
Arbeitslosengeld bekommst Du ja nur, wenn du zu vermitteln bist. Bist Du aber nicht.
Und von der Krankenkasse(die Dich ja nicht direkt bezahlt, sondern die Arbeitgeberversicherung der KK) bekommst Du auch nix, weil eigentlich bekämst Du das Geld vom Arbeitgeber und der holt sich das wieder. Aber Du hast ja dann keinen mehr.

Ich denke, dass Du dann evtl. Hartz 4 beantragen musst, bzw. Dich ans Sozialamt wenden musst. Wenn Dein Mann allerdings zu viel verdient, wird das auch nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Echt mist!

LG Verena

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ich hatte es anfang der schwangerschaft auch, ich hatte nen geringfügigen job wurde auf grund von dem BV gekündigt bin dann zum a-amt und die meinten neee so ist das nciht ect...also ich zur kk die sagten mir genau das was sie dir auch sagten... ich zum fa mit dem gesprochen und er so gut es gibt erstmal kein Krankenschein und dann bin ich wieder zum a-amt hin und nun wurde ich von dennen, weil keine vermittlungschance entlassen bekomme aber noch bis zum mutterschutz geld von dennen.

lg
mareen mit selina an der hand *12.03.07 und Böhnchen Jonas inside 29ssw

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Hallo

Im krankheitsfall aus demselben Grund, bekommst du Leistungen von der Krankenkasse, auch wenn du arbeitslos gemeldet bist...
falls sich beide quer stellen, frag doch deinen arzt ob er das beschäftigungsverbot nicht wieder aufheben kann.. so erhälst du arbeitslosengeld und sie werden dich schwanger nicht in der Altenpflege oder einem anderen job vermitteln können... denn keiner möchte eine schwangere einstellen..
von daher brauchst du dir keine sorgen machen, das es deinen zwillis schaden könnte

LG

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Darüber hab ich auch schon nachgedacht, wenn die sich letztendlich völlig quer stellen. Glaub ich werde am Montag mal mit meiner FÄ darüber sprechen, wenn ich zur Vorsorge geh.

LG und schönen Abend noch