Muss ich während eines Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen?

Hallo ihr Lieben,

bin ganz neu hier und hab gleich mal ne Frage: Ich habe gestern (04.01.10) Beschäftigungsverbot erhalten, die Mutterschutzfrist ist vom 21.02.10 bis zum 30.05.10. ET ist am 04.04.10.
Für die gesamte Zeit habe ich doch ganz normal Urlaubsanspruch, das wären bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen anteilmäßig 10 Tage, die ich meiner Meinung nach an die Elternzeit dranhängen kann.
Mein AG meinte nun, ich müsste die 10 Tage Urlaub während des Beschäftigungsverbotes machen. Ist das denn rechtens?

vielen Dank für eure Antworten,

lg, fledermaus1977

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huhu,
ne ist es eigentlich nicht. aber mein chef hat meinen urlaub auch zwangseingeteilt, obwohl ich den nicht antreten konnte wegen bv.
jetzt ist mein urlaub weg :( mein chef hat gesagt ich solle mir doch einen anwalt nehmen, aber den kann ich mir natürlich nich leisten.

aber im muschu steht genau drin das du den urlaub aufheben kannst. ich glaube paragraph 17 . google das doch mal nach.

lg inoo

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Hallo,

gibt es Dein bei Dir in der Firma keine Personalabteilung oder so was? Das ist ja schon echt daneben!

Viele Grüße

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Hätte ich an deiner Stelle auch gemacht, Anwalt darf er dann zahlen wenn er vor Gericht verliert oder er hätte freiwillig gezahlt. Frechheit sowas!:-[

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Nein, darf er nicht, rechtens ist es auch nicht. Ich hab seit der 8. Woche Beschäftigungsverbot und mein Urlaub nehme ich nachdem meine Elternzeit ausläuft.

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Hallöchen,

nein musst Du nicht! Die Urlaubstage bleiben bestehen und können nach der Elternzeit genommen werden oder aber im ersten Arbeitsjahr.
Hatte in meiner ersten SS auch ein Beschäftigungsverbot und konnte somit meinen Resturlaub auch nicht vor dem Mutterschutz nehmen.
Habe den Urlaub dann dieses Jahr zusätzlich gehabt.

Liebe Grüße Swenja

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nein....du brauchst während des bv kein urlaub zu nehmen..dein urlaub bleibt dir erhalten...oder der chef zahlt es dir aus...aber er kann dir net aufzwingen jetzt urlaub zu nehmen...

lg
nastja23+prizessin 37.ssw

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Nein das ist nicht rechtens!!!! Der will nur nicht Geld locker machen und daher sagt der Dir das!

Sag ihm das dem so nicht stimmt, wenn er zicken macht, Anwalt einschalten!

BV ist BV und da kann man keinen Urlaub nehmen.

Urlaub ist zur Erholung da!!!