Bescheinigung für Arbeitgeber

Hallo,

habe mal eine Frage: Muss man seinem Arbeitgeber eine schriftliche Bescheinigung geben oder reicht auch die mündliche Bestätigung über die Schwangerschaft?

Danke für eure Antworten,

Kristina 20 SSW

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meine Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt, wenn der Ag so eins haben möchte, dann muss er die Kosten dafür tragen.

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Hallo,

mein Arbeitgeber wollte eine Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung.

Grüßle

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Hallo,

mein AG wusste schon länger von der SS, hat aber eine Bestätigung angefordert. Die Gebühren von 5,00 Euro hab ich bezahlt bekommen.

LG, Curly

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Ich hab ein Attest abgegeben und die 10 € Kosten vom Arbeitgeben bekommen.

LG
Yorkie

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Mein Arbeitgeber wollte eine Bescheinigung und hat mir auch die 5 € bezahlt.

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Ich hab von meiner FÄ eine schriftliche Bestätigung meiner ss und wie weit ich bereits bin erhalten und diese hat mein AG auch verlangt.

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Danke Mädels, weiß nun Bescheid.

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der AG kann eine schriftliche bescheinigung verlangen, muß diese aber bezahlen!
Mutterschutzgesetz §5; absatz 3:

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

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Da musst du einfach nachfragen. Wenn du einfach so mit nem Attest ankommst, muss der AG das nämlich nicht zahlen, nur wenn er es verlangt.

LG

Judith