Staatsbürgerschaft des Kindes wenn nicht verheiratet?

Hi, bin voll frustriert weil ich von einer Behörde zur nächsten weitergereicht werde und keiner mir eine konkrete Aussage geben kann oder will...
Also wir sind nicht verheiratet und ich habe die österreichische Staatsbürgerschaft, mein Freund die deutsche. Das Baby wird in Deutschland geboren und auch hier aufwachsen. Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind??? Ach ja Vaterschaftsanerkennung,.. wird vor der Geburt gemacht.
Falls mir jemand weiterhelfen kann- wäre euch sehr dankbar!!!
lg flower

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Die Deutsche !!!

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Bin auch österreichische Staatsbürgerin und mein Freund deutsch, wir leben auch in Deutschland. Das Kind bekommt automatisch die Deutsche, da es ja in D geboren wird. So wurde es mir gesagt ;-)

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

LG Maja

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Hallo,

das ist von Land zu Land unterschiedlich.
Die meisten handhaben es so, dass Kinder Anspruch haben auf die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Ich bin deutsch, mein Mann niederländisch (nicht verheiratet), meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften. Die gilt sowohl bei Geburt in D, als auch NL oder sonstwo. Wäre unser Kind während des Urlaubes in Frankreich geboren, wäre es noch lange kein Franzose.

Andere Länder zB die USA habe die Regelung, daß man Anspruch hat auf die Staatsbürgerschaft, wenn man im Land geboren ist, egal oder die Eltern nun Amerikaner sind oder nicht.

Ich würde mal da nach fragen, wo du deinen eigenen Paß bekommen hat. Beim Konsulat, oder bist du noch in Ö gemeldet?

LG,
Lieke

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Hallo Flower,

ich hätte ja gedacht, das es beide bekommt.

Durch dich die Östereichische und durch Geburt und den Papa die Deutsche.

Zumindestens haben meine Nichten und Neffe jeweils zwei Staatsbürgerschaften, sowohl deutsch (durch die Mutter und auch durch Geburt) und italienisch bzw. luxemburgisch (durch den Papa)

Und ne Freundin von mir hat auch zwei deutsch und britisch. (hat sogar zwei Pässe)

LG thes

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eigentlich kannst du das "aussuchen" bzw. mindestens eine doppelstatsbürgerschaft beantragen und das kind kann es sich irgendwann aussuchen was es "sein" will....

bei uns is es umgekehrt, ich bin österreicherin und mein freund deutscher, wir wohnen aber in wien... unser sohn hat natürlich die österreichsiche, was anderes wäre für mich nicht in frage gekommen und auch bei nr. 2 wird es so sein!

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mh...#kratz gute Frage...


ich verstehe das so......

Das baby bekommt die Deutsche Staatsbürgerschaft,wenn eine Vaterschaftsannerkennung vorliegt.

Bei Wikipedia habe ich das so gelesen..Eine sehr verzwickte Situation. Aber ich denke das es die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird.

Nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Juli 1993, sofern eine Vaterschaftsanerkennung vorlag. Wegen häufiger Missbrauchsfälle wie Erschleichung von Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen soll dies mit einer gesetzlichen Regelung verhindert werden, die den Behörden ein Anfechtungsrecht einräumt. Dies wird als notwendig erachtet, da unpfändbare Männer gegen Bezahlung angebliche Vaterschaften von Migrantinnen anerkannten, z. B. der in Paraguay unpfändbar lebende Deutsche Hass mit über 300 Anerkenntnissen als Rachehandlung am deutschen Staat wegen einer von ihm als ungerecht empfundenen mehrjährigen Haftstrafe.
Ein nichteheliches Kind eines deutschen Vaters, das vor dem 1. Juli 1993 geboren wurde, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung, wenn es seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird, sofern eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit


Grüssle #klee Sabrina

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Hallo

dein kind kann sicher beide bekommen... Musst dann die österreiches sicher auf dem Konsulat beantragen

Mein Sohn hat deutsche und Amerikanische

lg Martina

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Ihr könnt frei entscheiden welche Staatsbürgerschaft Euer Baby bekommt.
Unser Baby wird in Deutschland geboren, ich bin Österreicherin und mein Freund Kroate.
Da wir auch weiterhin in Deutschland leben werden, möchte wir daß unser Baby die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, alleine wegen dem Gerenne zum Konsulat wg. Pass, etc.

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Mein Mann wurde hier geboren, hat die dt. Staatsbürgerschaft weil er hier geboren wurde.
Der Vater hat aber die österr. Staatbürgerschaft.

Mein Mann und auch seine Halbbrüder haben automatisch die dt. Staatsbürgercshaft bekommen, aber laut Aussagen des Vaters können sie zusätzlich die Österreichische beantragen, da der Vater eine hat.

War das verständlich? Ist aber genau der Fall, oder?
Dein Kind wäre automatisch ein Deutscher, kann aber auch die Österreichische beantragen.