Eltern- und Kindergeldantrag...

Hallo zusammen,

ich habe mir schon mal die Anträge ausgedruckt und wollte die schon mal soweit es geht ausfüllen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Geburtsurkunde den Anträgen im Original beigefügt werden muss? #kratz

Auf dem Merkblatt zum Kindergeld steht folgender Satz:

Bei einem neugeborenen Kind ist dem Antrag die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung jeweils im Original beizufügen.

Ich dachte eigentlich, dass eine Kopie ausreicht. Oder bekommt man beim Standesamt direkt 3 Ausfertigungen der Geburtsurkunde, also eine für uns und zwei weitere für die Anträge???? #schwitz

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wir bekamen damals mehrere Ausfertigungen vom Standesamt, - es stand sogar schon drauf "für Elterngeldstelle usw...."

lg
tanja

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Guten Morgen,

du bekommst sämtliche Ausfertigungen. Für die Krankenkasse, Elterngeld, Kindergeld usw.
Kostet nix extra. Auf den Ausfertigungen ist auch jeweils vermerkt für welchen Zweck die ist.

LG
Jutta

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Du bekommst ...

1 Ausfertigung für Euch
1 Ausfertigung für religiöse Zwecke
1 Ausfertigung fürs Elterngeld
1 Ausfertigung fürs Kindergeld
1 Ausfertigung für den AG


So war es zumindest 2007 in Kassel der Fall....



LG

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Hey,
Du bekommst vom Standesamt genügend Ausfertigungen, dass Du jedem, der ein Original verlangt, auch eines geben kannst!
Alles gute und liebe Grüsse
Sarah 34+0

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wenn ich mich richtig erinnere bekommst du glaube ich 4 Stück, steht jeweils drauf für was, Krankenkasse, Kindergeld, Kirchliche zwecke und eine so dazu

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Super, danke Mädels für eure Antworten!

Dann bin ich jetzt wieder beruhigt... :-D

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Wir haben eine fürs Kindergeld,Elterngeld,Krankenkasse und für die Kirche zwecks Taufe eine bekommen. Natürlich auch eine für uns.

Dann hat uns die Urkunde noch 10€ gebürhren.

Lg
Iris

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Ich habe das über mein KH laufen lassen. Da zahlt man 7,50€ und bekommt ein paar Tage später mehrere Geburtsbescheinigungen und die Urkunde zugeschickt.