Sind Zahnarzthelferinnen hier. Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben, habe diese Woche erfahren, das ICSI Nummer 2 erfolgreich war.

Geh nun erstmal weiter arbeiten, bis die 2 Kontrolle die SS bestätigt, werde mich allerdings an die Anmeldung setzen.
Bin siet 13 Jahren nur in der Stuhlassistenz tätig gewesen und vom Thema Abrechung hab ich überhaupt keinen Plan.
Kann gut mit meinem Chef und wenn er keine Alternative für mich hat, werde ich mit ihm besprechen, ob es nicht sinnvoll ist, mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen, dann könnte ich zu Hause bleiben und er bekäme, wenn ich das richtig verstanden habe, mein Gehalt von der KK ersetzt?

Wie genau wäre der Ablauf?
Wo muß dieser Antrag hingeschickt werden?
Hoffe, ihr könnt mir helfen?!

Liebe Grüße und eine hoffentlich tolle Schwangerschaft :-))))

zahnfee78

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Bin zwar keine Zahnarzthelferin, aber ein BV bekommt man, wenn akute Gefahr für dich oder dein Kind besteht.
Wo ist denn die Gefahr bei der Stuhlassistenz?

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Nsjs, das Infektionsrisiko ist einfach sehr hoch, sich z.B mit Hepatitis oder Aids anzustecken, weil man ja mit Speichel und Blut in Kontakt kommt.
Es gibt eine Liste, was man nicht mehr machen darf und das alles war/ist mein Aufgabengebiet.

LG

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Oh da ist sogar eine große Gefahr! Als Schwangere darf man nicht mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen. Auch Spritzen zum Beispiel sind tabu. Deswegen darf man eigentlich nicht als Zahnarzthelferin am Stuhl assistieren.
Viele bekommen auch ein BV weil der Chef keine Alternative Arbeit anbieten kann.
Ob die KK das dann dem Chef ersetzt, weiß ich leider nicht.

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Hallo

und erstmal herzlichen Glückwunsch :-)

Also, ich bin auch Zahnarzthelferin und habe ein BV.

Habe dir mal einen Link reingestellt, in dem steht alles über den Muschu in Zahnarztpraxen.

http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/muzahn.pdf

Meine FÄ hat nach Rücksprache mit meinem Ag das BV ausgestellt. Er hätte es wohl auch selber machen können, aber es ist wohl irgendwie günstiger für ihn, wenn die FÄ es ausstellt. Du bekommst dann das Schreiben, reichst es bei deinem Ag ein, dieser schickt es an seine Versicherung oder die KK(das weiss ich leider nicht so genau) und du hast damit nichts mehr zu tun. :-D

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Lg Steffi

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Hallo!!

Ich bin Zahnarzthelferin und nun in der 11. Woche schwanger. In der 5.Woche hatte ich erfahren das ich schwanger bin und habe es meiner Chefin mitgeteilt. Ich habe sie darüber aufgeklärt das ich laut FA nun nicht mehr in der Stuhlassistenz beschäftigt werden darf, und auch sonst keine Aufgaben mehr übernehmen kann die mich oder das Kind gefährden würden.Ich teilte ihr mit, das mein FA ein BV empfohlen hat. Daraufhin bekam ich das BV von ihr selber erteilt. Dein Chef kann übrigens bei der Zahnärztekammer anrufen, die helfen einen da weiter.

Der Grund weshalb man als Zahnarzthelferin nicht mehr in der Stuhlassistenz beschäftigt werden kann ist der, weil dort eine erhöhte Infektionsgefahr für Mutter und Kind besteht. Bei uns ist es so, da wir ständig Blut und Speichelkontakt haben. Selbst mit Handschuhen und Mundschutz ist kein 100%ger Schutz vorhanden. Eine Infektion in der Schwangerschaft kann zu einer FG Behinderung oder Frühgeburt führen. Aus diesem Grund wurde 1994 ein Gesetzt heraus gebracht der Mutter und Kind in solchen Berufen schützen soll.

Liebe Grüße

Joys

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Herzlichen Glückwunsch zur SS!
Ich war vor 4 Jahre als ZAH zum ersten Mal ss und bei uns war es so: Wenn die Helferin ausdrücklich im Zimmer bleiben will, dann darf sie es. Ich habe also weil ich auch keinen Plan von Abrechnung habe, weiter am stuhl gearbeitet, auch chirurgie, alles kein Problem. Warum sollte ich mich bei vorsichtiger Handhabung gerade jetzt anstecken wo mir doch so viele Jahre nichts passiert ist????
ich musste dann allerdings im 5 monat das handtuch werfen weil ich Rückenprobleme hatte .

gruss Tanja