WELCHE MONATE ZÄHLEN FÜRS ELTERNGELD

Hallo Ihr, ich bin grad total verwirrt und hab im Netz auch keine richtige Antwort gefunden:

Meine Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen
Mutterschutz begann am 21.08.10
Ich erhalte Mutterschutzgeld.
ET ist der 02.10
Welche Monate werden zur Berechnung heran gezogen. Ich dachte bisher die Monate vor dem Mutterschutz?
Also August2009- Juli2010?
DANKE!!!!

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Hallo,
meiner Meinung nach zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt!
Mutterschaftsgeld müsste doch eigentlich - sofern man welches bekommt - genauso hoch sein wie das Gehalt?! #kratz
LG, Ash

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Da mein vertrag ausgelaufen ist, bekomme ich bis zum 31.08 das volle Gehalt und für September lediglich die 13,00 € pro Tag. Das heißt also, dass dieser Monat mit in die Berechnung einbezogen wird?

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Ja, ich denke leider schon. Warum rufst du am Montag nicht einfach bei der Elterngeldstelle an?

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Hallo,

es zählen die 12 Monate vor Geburt

GrussGruss

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Die Antworten der Damen vor mir sind falsch.... ;-)

Es zählen die VOLLEN 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes...

Mutterschaftsgeld ist bereits ein Lohnersatz und wird dementsprechend nicht als Grundlage zur Berechnung des EG genutzt.




LG

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Ja, das dachte ich auch, aber bei dem Elterngeldrechner stand eben: 12 Monate vor der Geburt, wobei der Monat in dem das Kind geboren wird nicht mitzählt. Ach, das ist mit so einem befristeten Vertrag schon blöd. Zu mal ich mich jetzt auch noch freiwillig gesetzlich versichern muss, da mein Mann Beamter ist. Das macht mich ganz verrückt.

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Huhu,

nein, die Antworten der Damen vor dir sind nicht falsch ;-)
Gezählt werden definitiv die letzten 12 Monate vor der Geburt, wobei (da hast du Recht) das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird, weil es ja einen Nachteil für den Antragsteller bedeuten würde. Das gilt auch für Krankzeiten oder so.

GrussGruss#winke

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Hallo :-)

Also wir sollten hier differenzieren :-)
Wenn wir über Mutterschaftgeld sprechen, mußt Du in einer gesetzl. Krankenkasse sein. Für das Mutterschaftgeld werden Deine letzten 3 Gehälter zu Grunde gelegt. Die Kasse übernimmt max € 13 Tagessatz, was einen Nettolohn von € 390 beträgt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet die Differenz zu leisten. Die Dauer beträgt die gesamte Mutterschutzdauer.
Hier mal einen Link für Dich:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=33804.html

Das Elterngeld im Gegenzug wird anteilig auf Deine letzten 12 Monate Nettolohn berechnet. Damit hat Dein Arbeitgeber aber nichts zu tun

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html

Hoffentlich hilft Dir das weiter. :-)
Liebe Grüße
Steffi