was ist wenn man mutterschaftsgeld zu spät beantragt...?

hallo mädels!


hab irgendwie verpeilt mutterschaftsgeld zu beantragen #klatsch

bin seit heute im muschu und habe bei fa schon die bescheinigung bestellt. müsste morgen im kasten liegen und montag geh ich kk und beantrage..

wird kein problem sein oder??

lg, eddi 35 ssw

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Nein, das ist kein Problem. Der Antrag darf ja sowieso nicht länger als 1 oder 2 Wochen vor dem MuSchutz gestellt werden.....Das Geld bekommst Du eh erst in 3-4 Wochen, zumindest war es bei mir damals so.


GLG
Alexandra

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Hab´s immer noch nicht beantragt :-p Warte noch auf einen Zettel von der KK, den ich noch ausfüllen muss. Bescheinigung vom FA hab ich schon.

Die zahlen dir das Geld, ganz egal, wann du es beantragst :-)

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danke für die antwort... ich hab noch eine frage: ich bekomm ja alg 1 im moment... wird das dann jetzt automatisch eingestellt oder muss ich da noch was regeln??? und werden die 14 wochen in denen ich mutterschaftsgekd bekomme angeknüpft an meine als 1 zeit?? oder verfällt das?? LG

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Hm, das weiß ich nicht ganz genau. Ich weiß nur, dass du kein Elterngeld und ALG1 gleichzeitig beziehen kannst, es sei denn, du kannst eine Kinderbetreuung nachweisen, weil du vermittelbar sein musst.

Mehr weiß ich da leider nicht, weil´s mich nicht betrifft :-(

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Nein, ein Problem ist es nicht. Nur kann es sich im ungünstigsten Fall negativ auswirken, wenn du zu spät beantragst und dein Kind kommt nach ET. Aber die 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst du - egal, wann du es beantragst. Wird das Kind nach ET geboren, bekämst du ja ein paar Tage mehr Mutterschaftsgeld und das gibt es nicht, wenn du nach Geburt beantragst - dann wird nicht vom ET, sondern von der Geburt gerechnet.

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Solange das Kind noch nicht da ist ist das kein Problem!

Nur wenn das Kind vor der Beantragung kommt, dann zählt das tatsächliche Datum der Geburt und man verliert damit Tage an denen man Geld erhält!