Beschäftigungsverbot und Elterngeld - wer kennt sich damit aus?

Hallo,

nachdem ich mich nun durch einige Internet-Seiten gegooglet habe, hab ich nochmal an Euch eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe. Wäre schön, wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.

Wenn ich sofort bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft beim Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekomme, dann erhalte ich die restliche Schwangerschaft über (angenommen ich sage es nach den kritischen ersten 12 Wochen) das Gehalt, was ich in den letzten drei Monaten VOR EINTRITT der Schwangerschaft durchschnittlich erhalten habe. Stimmt das so?

Und das Elterngeld errechnet sich aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Damit würde dann das Beschäftigungsverbots-Geld aus der Schwangerschaft also ganz normal mit herangezogen werden.

Hab ich das alles so richtig verstanden?

Dani

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Huhu ich habe seit April ein Beschäftigungsverbot bekommen aber vom FA weil Altenpflegerin der Arbeitgeber kann auch eines geben je nach dem was du beruflich machst.
Ich bekomme weiterhin mein normales Gehalt wie zuvor auch da der Arbeitgeber sich das von der KK wiederholt.
Und das Elterngeld rechnet sich auch so wie die 12 Monate vor der Geburt.

Lieben gruß flockekim

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Seit wann hast du das BV? Ich bin auch in der Altenpflege tätig und meine Kräfte lassen echt nach bin heute nach 3 Std. Nach Hause gegangen! In welcher Woche bist Du? Gab es noch andere Gründe für dein BV? Oder nur die Arbeit? Freue mich auf Antwort vielen Dank antonia#winke

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hi,

klingt bei dir ganz schön kompliziert. ich habe seit der 5ssw beschäftigungsverbot. bekomme seit dem 100% von meinem lohn und elterngeld sind dann 67%.

lg

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hallo!
Ja du bekommst im Bv dein normales gehalt weiterhin und das Elterngeld wird aus dem verdienst der letzten 12 monate ermittelt, egal ob im Bv oder nicht


lg jecca