Beschäftigungsverbot mit stundenzahlung

Hallo meine Leiben, ich bin etwas verwirrt. Also ich bin in der 5 SSW und habe bedingt meines Magenbypss und meine tätogkeit ein sofortiges Arbeitsverbot bekommen. Nun meine frage


Eine Kollegin erzaählte mir vor 3 Monaten das der durchschnitt der letzten 3 Lohnabrechnung gezahlt werden.

Ich habe meine Verwaltung angerufen und gefragt was denn anbach ist sie ist immer verwirrt. sie sagte zu mir von den letzten 3 Monaten wird der durchschnitts stundenlohn ermittelt und dieser wird gezahlt wie ein Krankenschein, srich etewa 6 stunden am Tag und das für 6 in einer Woche. Ist sowas gerichtlich geregelt?


Lg kathy

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Also, wenn du bisher ein Festgehalt hattest, wird dieses weiter gezahlt. Wenn du nach Stunden bezahlt worden bist, wird nicht der Stundenlohn ermittelt, sondern die geleisteten Arbeitsstunden im Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Der Stundenlohn bleibt dabei gleich - der muss doch auch im Arbeitsvertrag stehen?! Wenn bei euch eine 6-Tage-Woche üblich ist (z.B. im Handel), werden auch die Arbeitsstunden danach berechnet, ansonsten 5 Tage pro Woche. Das ist gesetzlich geregelt laut BGB, im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht über die Berechnung.

LG, Ash

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Danke für die prompte antwort. Ich werde nach stunden bezahlt. Ich habe 12 Stunden gemacht (ambulante intensivbetreuung) hatte eine 11,34 Stunden vergütung laut Arbeitsvrtrag habe ich eine 20 Stunden Woche.
In den letzten Monaten habe ich
August 142 stunden gemacht
Sep. 106,66 +87,37 Lohnfortzahlung
Jui 112,50 +Urlaubsstunden85,14


ich versth das ganze nicht und ich denke die Verwalterin auch nicht, hat meine Kollegen schon öfter falsch abgrechnet



Danke Kathy

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Die Verwaltung hat dir totalen Mist erzählt. Es wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt von den letzten 3 Monaten vor EIntritt der Schwangerschaft (und nciht vor dem BV) gezahlt!

Und das ist nun mal die volle Stundenzahl, ist viel mehr als mit Krankenschein und zeitlich unbegrenzt.

HIer nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html