Urlaubsanrechnung in der Zeit des Mutterschutzes?

Hallo ihr Lieben, ich hätte mal eine Frage zur Urlaubsanrechnung im Mutterschutz - mein MuSchu beginnt am 6.1., sprich, ich müsste noch vier Tage im neuen Jahr arbeiten (habe von diese Jahr dann keinen Urlaub mehr übrig). Ich habe jetzt gelesen, dass der Urlaub in der Zeit des Mutterschutzes noch angerechnet wird, im Gegensatz zu der darauffolgenden Elternzeit.

Hieße das dann, dass ich für das neue Jahr trotz Elternzeit wenigstens den Urlaub aus dem Muttschutz angerechnet bekomme, und somit eventuell diese vier Tage noch freinehmen kann? Müsste ich mir noch genau ausrechnen, aber das wäre super, dann könnt ich vor Weihnachten einfach meinen letzten Tag machen...find ich irgendwie netter.

Sorry fürs komplizierte Erklären, ich hoffe ihr habts trotzdem verstanden:-p

LG und danke für eure Hilfe#danke!

Sheena (23+4)

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Hallo.

Bei mir war es so, dass der gesamte MuSchu mit angerechnet wird. Also bis 8 Wochen nach der Geburt. Bei Dir müsste das ja dann in etwa so sein:

Beginn MuSchu: 06.01.2011
ET: 17.02.2011
Ende MuSchu: 14.04.2011

Das hieße, dass Du bis Ende April Deinen Urlaub anteilig bekommst.

LG
Franzi mit Colin (2), Bauchmaus (30+0) und den Stiefkids Niklas (1) und Justin (5)

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also bei mir war es so, das ich urlaubsanspruch bis zum tag des muschu´s hatte...also wenn du z.b. 29tage vollen urlaub für ein jahr hast, dann stehen dir pro monat ca 2-3 tage zu...die könntest dann im jan nehmen...
aber erkundige dich doch mal in eurer pers.abteilung...

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Hallo,

wir sind genau gleich weit, mein Mutterschutz beginnt auch am 06.01.2011, ET ist der 17.02.2011.

Und ja, du hast Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes, und da nur für volle Monate Elternzeit Urlaub abgezogen werden darf, hast du fü den kompletten April noch Urlaubsanspruch.

Du kannst die Tage auch in diesem Jahr noch nehmen, ist bei mir jedenfalls so. Mein letzter Arbeitstag wird der 07.12.2010 sein.

LG, Nadine mit Helena (15 Monate) + Babyboy 24. ssw

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Hi,

der AG darf dir deinen Urlaub fuer jeden VOLLEN Kalendermonat Elternzeit kuerzen. Geht dein Mutterschutz also bis irgendwann im April, steht dir der Urlaub bis Ende April (also fuer 4/12) zu.

LG
Barbara

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Mutterschutz = Arbeitszeit = Urlaubsanspruch. Pro angefangenem Monat 1/12 Deines Jahresurlaubes, bei krummen Zahlen wird aufgerundet.

Ich hab ET im März, d.h. Mutterschutz von Ende Januar bis Mitte Mai.
Mai ist der Monat, in dem die Elternzeit beginnt.
30 Tage Jahresurlaub.

5 x 1/12 von 30 = 5x 2,5 Tage = 12,5, werden aufgerundet auf 13 Tage Urlaubsanspruch für 2011.

Alles klaro?

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PS: Wenn Du am Ende Dich gar nicht mehr arbeitsfähig fühlst, dann schreibt dich der FA auch krank bis zum MuSchu und dein Urlaubsanspruch bleibt erhalten bis nach der Elternzeit. Hat auch was für sich, mit mehr Resturlaub in die neue Arbeitssaison zu starten. Dieser darf erst im darauffolgenden Kalenderjahr verfallen. Ich hab z.B. noch Anspruch von 2009, den ich dieses Jahr nehme, den "normalen" von 2010, den ich vor den Muschu legen möchte, und dann den neuen von 2011, den ich mir für die Zeit nach der Elternzeit, sprich 2012 aufsparen will.

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Hallo Sheena,

über die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, etc. findest Du viele "offizielle" Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit, usw. und auch diesen Link zur Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz":

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html

Natürlich baust Du auch während der 14 Wochen Mutterschutz Urlaubsansprüche auf.

VG
Spunkmama

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Dein Mutterschutz geht noch bis in den April, also hast du 1/3 de Jahresurlaubes für 2011.