Muss der Arbeitgeber mir für Arzt Besuch frei geben???

Hallo Kugelbäuche#winke
ich bin in der 10 ssw und muss dringend zum Zuckerbelastungs test beim diabetologen ( bekomm den da umsonst, da eltern diabetis haben!)
Jetzt hat der Arzt nur noch am 29.11. einen termin für dieses jahr#schock
Ich müsste aber am Montag arbeiten und habe immer Mi. und Do. frei.
Muss meine Chefin mir frei geben für den Arzt termin bzw. freien tag verschieben???
Oder hätt ich da kein recht zu???
Danke für Antworten!!!!#winke
LG, kiddi mir Gummibärchen 10 ssw

1

hi du kügelchen:-)
ja er muss dir lt dem mutterschutzgesetz frei geben, ohne das du minusstunden dafür bekommst....

2

Für Arzttermine hast du immer einen entschuldigten Fehltag. Du bist nichtmal verpflichtet, einen Arzttermin an deinem freien Tag zu nehmen. Also hast du Arzt-frei und deinen freien Tag, auch wenn das kollegial vielleicht zweifelhaft wäre (zumindest bei einem 3 Mannteam im Verkauf #schein )

7

Falsch. Man soll Arzttermine außerhalb der Arbeitszeiten nehmen, der Arbeitgeber muss einen nur freistellen, wenn der Termin nicht anders gelegt werden kann.
Im Übrigen wird man nicht für den ganzen Tag freigestellt, sondern nur für die Zeit der Untersuchung und die Wege zum Doc und wieder zurück.

9

Stimmt nicht.
Auch schwanger kann man nicht wg. eines Arzttermines den ganzen Tag fehlen und m. E. sind auch diese Termine nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen und nicht bewußt während der Arbeitszeit.

Im Fall der TE ist es aber klar, dass sie freigestellt werden muß (für den Arztbesuch plus Wegezeit).

Gruß,

W

3

Hallo,

ja würde ich auch sagen, das er dir frei geben muß. Denn mit Diabetis ist ja nicht zu spaßen. Ob das dann der freie Tag wird und du dafür mi. oder do. arbeiten mußt, das weiß ich allerdings nicht. aber abziehen darf er dir eig. nichts.

lg sumsum

4

§ 16 MuSchG! Dein Arbeitgeber hat dich freizustellen, und zwar nicht nur für die Zeit der Untersuchung sondern auch für notwendige Fahr- und Wartezeiten! Das gilt nicht nur für Vorsorgeuntersuchungen sonder auch für die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft und Zahnarztbesuche aufgrund der Empfehlung des FA!

Hatte da mal in eigener Sache recherchiert.

6

Ahh danke, gut zu wissen. brauche ich ja viell. auch irgendwann mal.

vielen dank :-D
sumsum09

weiteren Kommentar laden
5

MuSchG § 16 Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

8

Danke Mädels für eure Antworten... biete chefin an danach arbeiten zu kommen, mal schauen was sie sagt, ansonsten soll sie mir meinen freien tag geben dafür!
LG#winke