Risikoschwangerschaft, nicht arbeitsfähig und nun DAS...

Huhu zusammen!

Ich hab echt die Faxen dicke. Seit der Schwangerschaft habe ich Risiken. Blutungen, Kreislaufprobleme und 2 Krankenhausaufenthalte wegen mehrfachen Übergeben. Alles so kein Problem.

Ich bin seitdem aber nicht arbeitsfähig und da ich arbeitssuchend war nun nicht vermittelbar. Mein Freund und ich haben wegen der Schwangerschaft nun den Umzug in eine neue Wohnung beantragt und eine Bedarfsgemeinschaft angegeben.

Am 28.12. haben wir dann die Zustimmung für die neue Wohnung bekommen und uns total gefreut. Das war aber nur von kurzer Dauer, denn am 31.12. kam dann der Supergau:
Ein Brief von der ARGE, dass ich NICHT mehr bedürftig wär und mir alles, inklusive Sozialleistungen, zum 1.1. gekündigt wird.


Nun bin ich weder versichert, noch habe ich Geld für Essen oder sonstiges. Mein Freund muss und soll mich und ab Mai das Kind nun mit 1.300 € durchbringen.


Was ich nun fragen wollte:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, was können wir jetzt tun und vorallem: DARF die Arge das überhaupt?

Ich danke schonmal für Antworten.

HerzKrank

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Huhu,

warst du "nur" arbeitslos oder hast du Hartz4 bekommen?

LG Didyou

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Erst Hartz4 und seit der Schwangerschaft dann "nur" arbeitslos

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Wieso bist du seit der SS NUR Arbeitslos? #kratz Wie geht das denn?


Kerstin mit #stern Madita & #stern Leo + #stern12.SSW + Ida 38.SSW #verliebt

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Hallo,
ja das dürfen sie,ich hatte vor ca 3 jahren auch das problem...ich bin krebspatientin und muss alle 4 wochen zur kontrolle....zudem wurde mir nicht mal mitgeteilt das ich nichtversichert bin somit war ich 3 monate nicht versichert....

und somit wirst du vo staat gezwungen zu heiraten das du wieder versichert bist...auser du bist unter 25 dann geht es noch über die fam versicherung deiner eltern....


lg und viel glück


übrigends ist meine (gezwungene ehe) gescheidert nach 2 jahren

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wir haben auch eine "gezwungene" "gewollte" ehe...

haetten lieber im sommer geheiratet und vielleicht etwas spaeter aber so beschlossen wir innerhalb von 2 wochen uns das ja wort zu geben...ging alles holter die polter...auch fuer die lieben verwanten aber wir sind mehr oder weniger immer noch gluecklich....

also es muss nicht scheitern so eine "gezwungene" ehe zwinker

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Warum "gezwungene" Ehe?
Ihr hättet doch auch die Versicherung selbst zahlen können.
Ist schon komisch, dass Ihr Eure Beziehung für stabil genug haltet, gemeinsam ein Kind zu bekommen, aber meint, für eine Ehe würde es nicht genügen.

Gruß,

W

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huhu....

erstmal keine bange...so einfach ist das nicht.

erstens...wenns kind da ist, muss neu gerechnet werden, da sich ja durch die weitere person im haushalt der bedarf erhöht.

zweitens.....lass dir von denen mal bitte genau erklären wie hoch das übersteigende einkommen ist, denn bei 1300 eur im monat kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr ganz rausfallt, da das einkommen ja noch bereinigt wird (100 eur freuibetrag und dann nochmal 20 prozent).

drittens...wenn ihr jetzt erst zusammen gezogen seid, dann habt ihr die möglichkeit euch ein jahr lang getrennt berechnen zu lassen bzw. erstmal getrennt bis das baby da ist. wenns baby da ist, ist es schlecht it der getrennten berechnung, da er ja der kindesvater ist und dir dann unterhalt zahlen müsste, welcher angerechnet wird.

reg dich nicht auf....vereinbare einen termin mit deiner zuständigen bearbeiterin oder bearbeiter und lass es dir in ruhe erklären, mit meckern kommst du da nicht weit. es sind auch nur menschen und vielleicht lagen ja auch noch nicht alle unterlagen vorllständig vor, dass eine berechnung ab januar noch nicht möglich war....die brauchen doch immer viel....

und bitte lass den frust nicht an den mitarbeitern aus, versuchs erst auf die nette tour...denn die führen auch nur die gesetze aus und haben sie nicht gemacht....ich weiß wovon ich rede, auch wenn ich davon jetzt pause habe...

lg
plume

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klar wird das geld von deinem freund angerechnet! ist doch hinlänglich bekannt!

und wenn er 1.300 € netto verdient, dann bekommst du noch elterngeld von mindestens 300 € (mindestsatz) und 184 € kindergeld, macht zusammen 1.784 €. die rechnen das nach ihren bedarfssätzen.

dein freund ist dir und dem kind zum unterhalt verpflichtet (übrigens egal ob ihr zusammen wohnt oder nicht).

liebe grüße

junisonne10 + #ei (30 SSW)

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ja aergerlich aber die arge darf das!!!

bei mir war es aehnlich. war arbeitslos und da ich in einer "ehe-aehnlichen-gemeinschaft" mit meinem jetzigen mann lebte kein anspruch auf irgendetwas!
auch versichert war ich nicht und das solltest du beachten....

jeder arzt besuch, sogar die geburt musst du selber zahlen...denn du bist ja nicht versichert.

wir entschlossenuns deshalb, wollten es aber eh nur zum spateren zeitpunkt, zu heiraten.
somit war ich wieder versichert (familienversichert) und hatte wegen arztbesuche und geburt (die sehr teuer sein kann... ks....komplikationen >was ich dir nicht wuensche aber man weiss ja nie!!!)

also ich empfehle dir (so wie es die dame mir beim amt) heiratet. muss ja nichts kosten...standesamtlich reicht ja erstmal und wenn das geld stimmt kann man immer noch schoen kirchlich heiraten und feiern...so wollen wir es noch machen...irgendwann.


also tipp erkundige dich wegen der versicherung noch mal ansonsten heiratet.

lg annika 22sw

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mach aber auf jeden fall nen schriftlichen widerspruch, bevor die zeit verstreicht und die sagen, dass sie das nicht mehr anerkennen.
und dann würde ich auch nen termin vor ort machen und mir genau die sätze zeigen lassen und die berechnung erklären.

viel glück!

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Hey du...

erstmal in einspruch gehen. dann termin holen.
wie oben schon geschrieben könnt ihr noch bis zu einem jahr getrennt laufen.
und danach musst du auch nicht heiraten. denn wenn du elterngeld bekommst, dann wirst du über die elterngeldstelle krankenversichert.
es geht also vorerst um die zeit vor der geburt. melde dich auf jedenfall schon mal bei deiner krankenkasse. nach abmeldung durch die arge bist du nur noch 1 monat krankenversichert, dann erlischt das automatisch. ihr müsst dann eigenständiges mitglied werden und erstmal die versicherung zahlen (ich glaube ca 120-150euro). geht der einspruch durch und euch steht was zu, bekommst du das zurück.

da dein freund 1300 verdient übersteigt ihr den satz tatsächlich. aber der muss ab der geburt neu berechnet werden, da ihr ja dann zu dritt seid.
zu dritt ist euer bedarf bei ca. 1300 da könnte es sein, dass ihr dann doch wieder was bekommt. zumindest ists einen versuch wert. kommt drauf an ob sie nun das elterngeld bald anrechnen auf harz4 oder nicht,...da wird noch diskutiert.
aber wenn dir nix zusteht nach der geburt bist du wie gesagt über die elterngeldstelle versichert.
das elterngeld kann man splitten. also monatlich nur die hälfte -beim mindestsatz von 300 wären das dann 150 monatlich auf 2 jahre verteilt. und dann wärst du auch 2 jahre krankenversichert.

wir sind selber in so einer situation, weil mein freund selbstständig ist. ist ziemlich schwierig aber irgedwie wirds schon. die rennerei ist das nervigste. wir stecken auch ganz tief im antrags- und einspruchssumpf drinne :)
kannst dich gerne melden wenn ich dir noch helfen kann.

lg

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"wie oben schon geschrieben könnt ihr noch bis zu einem jahr getrennt laufen. "

Unsinn! Die beiden bekommen ein gemeinsames Kind!

Du kannst auch nicht pauschal behaupten, dass "der Satz" für 2 Personen bei ungefähr 1300 Euro läge....das ist regional recht unterschiedlich!

Gruß,

W

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