Schichtzulagen bei Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben!#winke

Ich bin seit Dezember im Beschäftigungsverbot und habe seither als mein vertraglich geregeltes Brutto gezahlt bekommen. Schichtzulagen etc wurden nicht mit einberechnet.
Nun war ich gestern zur Beratung und da hat man mir gesagt, dass Schichtzulagen eigentlich mit eingerechnet werden müssten #schock:

MuSchG § 11

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.

Bei wem wird tatsächlich der Durchschnittslohn gezahlt? Oder bekommt ihr auch nur euer vertragliches Brutto?
Will meinen AG noch mal anrufen und das klären. Das müsste mir ja dann eigentlich nachgezahlt werden, oder?#kratz
Habt ihr Erfahrungen damit?

LG Caro mit Bauchkarline 27+3


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Also ich bekomm auchnur mein Grundgehalt...... Schichtzulage etc. wird nicht angerechnet. Kenn auch sonst keinen, der das bekommen hat.

Lg solania 22.SSW

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Habe auch nie die Schichtzulage erhalten.
mfg

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Hey Caro,

das ist wohl war.
Ich wußte das auch nicht. Bis auf meiner Abrechnung
die Mutterschutzausgleichszulage aufgeführt war. :-)
Hört sich gut an. Nehme ich gerne. :-)

Frag doch mal im Personalbüro oder beim Personalrat nach.

Gruß,
julimond

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Hah, das wäre ja super!!!#huepf
Ich denke nämlich auch, dass das die wenigsten bekommen, weil es kaum einer genau weiß. Wurde wie gesagt auch nur bei der Beratung draufhin gewíesen. Hoffe mein AG stellt sich da jetzt nicht quer...Wenn's durchgeht, dann wäre der Kinderwagen bezahlt...freu...:-p

LG

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Bei uns werden die Zulagen weiterbezahlt, wenn die in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft auch gezahlt wurden.