Alles vor 37+0 Frühgeburt und längerer Mutterschutz?

Ich hab da mal eine Frage. Meine erste Tochter wurde genau am ET geboren. Da hatte ich also rein gar keine Probleme mit der Berechnung des Mutterschutzes. Wenn das 2. Kind nun vor 37+0 kommen würde, wäre es ja eine Frühgeburt, richtig? Gilt jedes Kind denn vor 37+0 als Frühgeburt mit der Folge längeren Mutterschutzes? Oder gibt es da noch Kriterien wie Gewicht, Größe etc.? Was muss ich beachten, falls das Kind vor 37+0 kommt? Muss ich da ein Formular bekommen im Krankenhaus oder wie läuft das ab? Bekommt man das automatisch? Hintergrund ist, dass ich sehr genau aufpassen muss was die Beantragung der Elternzeit angeht, da ich immense Probleme mit meinem Chef hatte und da keinen Fehler begehen will. Erstens was die Geldleistungen angeht und zweitens die Beantragung der Elternzeit.

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Hallo,

alle Kinder die vor 37+0 geboren werden, sind "Frühchen".
Der MuSchu verlängert sich um die Zeit, die vor dem mutmaßlichen ET fehlt.
Aber Achtung, da durch verlängert sich nicht die EZ und Elterngeld gibt es eben nur 12 (oder eben 24 Monate bei Splittung).

Du bekommst im KH einen Schein, der bei der KK eingereicht werden muß wegen des Mutterschaftsgeldes.
Beim AG hast du theoretisch schon deine SS bekanntgemacht und somit ist der ET bekannt.

LG,belala

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hi,

kann dir nur sagen wie es bei mir war. Also wenn dein Kind vor erreichen der 37 SSW zur Welt kommt ist es eine Frühgeburt da spielt Gewicht usw. keine rolle!
Ich habe damals ein vorgefertigten Zettel von der Kinderärztin bekommen auf dem stand das es eine Frühegburt war! Den musste ich zur Krankenkasse schicken damit ich auch meinen verlängerten Mutterschutz bekahm. Ansonsten musst du eigentlich nichts weiter beachten was den Papierkram angeht. Aber am besten du rufst dann bei der KK an.

Hoffe ich konnte dir helfen#freu

LG

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NUr wenn du eine Bescheinigung über eine Frühgeburt bekommst gitbs 12+6 Wochen Mutterschutz, sonst nur 8+6 Wochen.

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Als Frühgeburt gelten alle Babys, die mehr als 3 Wochen vor dem ET zur Welt kommen, egal, welches Gewicht sie haben. Babys mit einem Geburtsgewicht von unter 2.500 g gelten (egal, wann sie kommen) als Mangelgeburt und werden, was den Mutterschutz betrifft, genauso gewertet, wie Frühchen.

LG Sandra, die da aus Erfahrung spricht.