Alg 1 und Mutterschaftsgeld

Hi zusammen.

Kennst sich jemand damit aus?

Also mein Vertrag läuft zum 30.6.11 aus. Bekomme dann ALG1 bis zum 10.8.11. Am 10.8. beginnt dann der Mutterschutz.

HAtte gerad schon bei der kk angerufen aber iwie versteh ich jetzt gar nix mehr. Die sagte mir das ich abgemeldet bin zum 30,6,........ bin ich dann nicht mehr krankenversichert das geht doch nicht oder?

Dann würde ich doch kein Mutterschaftsgeld bekommen......

Ich soll jetzt eine Kopie vom Arbeitsamt das ich Alg 1 bekomme zur KK schicken
und diese Bescheinigung vom Entbindungstermin.
Da sagte sie mir das ich die Beschienigung frühestens anfang august bekommen könnte stimmt das? ich dachte iwie ab 6 wochen bevor mein Mutterschutz beginnt könnte ich diese bescheinigung bekommen.

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Hallo, ich weiss nur wenn du ALG1 bekommst dann steht dir auf jedenfall Mutterschaftsgeld zu ! und du musst alle 6 monate einen neuen Antrag stellen bei der ArGe .. damit dein Geld weiter bewilligt wird!
und dann bleibst du doch auch weiter Krankenversichert du musst dir in der 34ssw ein zettel vom Fa holen, sag ihr oder ihm einfach das du einen Nachweis brauchst für deine Krankenkasse wegen dem Mutterschutzgeld! Dann musst du den Nachweis zur Krankenkasse schicken und bekommst 13 euro am Tag aber nur im Mutterschutz !
Liebe Grüsse

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Hey wieso muss sie aller 6 mon einen neuen Antrag stellen bei ALG1?

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Also ich bekomme ALG1 und muss alle 6 Monate einen neuen Antrag einreichen !
lg

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Hey

Also

Wenn dein Vertrag zum 30.06 ausläuft zwahlt ja dein AG noch den Beitrag für die KK. Du hast dich ja sicher schon Arbeitssuchend gemeldet und bekommst ja ab 01.07 ALG1. Dann geht deine KKV über die Agentur für Arbeit. Somit bekommst du auch Mutterschaftsgeld. Hoffe du verstehst es wie ich es geschrieben habe.


LG Sephi

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Genau ab Juli bekomm ich dann ALG 1 . und das reicht wohl aus wenn ich die Bescheinigung zur KK schicke in der 34. Woche ? Den Brief vom Arbeitsamt bzw die kopie kann ich ja dann mit schicken oder soll ich die jetzt schon dahin schicken ?

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Du mußt nur den Arbeitsamt eine Mitgliedsbescheinigung geben. Das bekommt man von der KK. Und wenn du deinen Antrag abholst für das ALG1 bekommst du ein schreiben was für die KK ist. Vorher bekommt man auch kein ALG 1

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