Teil Beschäftigungsverbot

guten morgen ihr lieben,

brauch nochmal euren rat.

war gestern bei der FA und hatte 1.us und bekamm ne Krankmeldung bis zum 2.us 15.8
weil die gefahr zu gross ist das ich´s wieder verlier in meinem Arbeitsstressalltag.

danach will sie ein BV ausprechen ABER ich will nur ein teil BV,das würde ausreichen da ich ja an die Kasse sitzen könnte.

mein AG hat dies auch schon angeboten aber hätte wahrscheinlich ne lohneinbuse zu folge-genaueres wusste der Ag noch nicht und erfahr ich heut.

also wäre ein Teil Bv für mich die beste lösung ABER meine FA kennt das nicht und weiss nicht wie sie es ausstellen kann.#kratz

könnt ihr mir sagen wie das funktioniert und was die FA tun muss?
gibts da irgendwo so ne art anleitung von der Krankenkasse (aok)?

danke schon mal im vorraus für eure Hilfe

liebe grüsse Honey

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also lohneinbußen hast du keine, du erhälst weiterhin dein volles gehalt vom arbeitgeber, der kann sich dann den teil, den du bv hast von der krankenkasse wiederholen (ist ja bei nem vollen bv auch so)

und deine frauenärztin muss auf den zettel schreiben ab wann das "individuelle BV" gilt und wieviel tägl. arbeitszeit dir zugemutet werden kann...

ich wurde auf halbtags gesetzt und da stand dann eben 4 std/tgl. habe volles gehalt vom ag bekommen und damit war das für mich erledigt...

hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

lg orphel

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muss sie sonst nicht machen ausser dieses

idiv.BV und die stunden eintragen?

mein ag meinte es würde eine Rückstufung geben das hiese ich falle aus meinem Festgehalt als Sttellv raus und würde als Kassiererin nur noch die Stunden bekommen die ich tatsächlich arbeite somit könnte ich das Eltergeld echt vergessen.

genau wusste es der AG noch nicht und macht sich schlau und gibt mir heute Bescheid.

hab ich denn das Recht mir das Teil BV von der Fa zu verlangen ?

MUSS sie es auf meinen wunsch ausstellen ?

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dein ag darf dich nicht im lohn zurückstufen, auch wenn du "nur" als kassiererin arbeitest und die weniger verdienen...

und du bekommst wie gesagt weiterhin dein volles gehalt und wenn das monatlich schwankt dann ist es der durchschnitt aus den letzten 6 oder 12 monaten (ganz genau weiß ich das ne, weil ich festgehalt habe)

also ein recht darauf, dass teil bv von deiner fä zu verlangen hast du eigentlich nicht, weil es im ermessen des arztes liegt...

wenn sie dir allerdings ein volles bv geben will, dann probiers wie ich... ich hatte mit meiner fä und meiner chefin ausgemacht, dass ich noch für die einarbeitungszeit meiner vertretung halbtags da bin und sobald wir der meinung sind, sie schafft es allein bekomme ich volles bv... und so waren alle glücklich und zufrieden...

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Hallo,

also ich würde mir das trotz allem nochmal echt gut überlegen. Auch während deines Teil BV kannst du krankeschrieben werden, wenn es nicht mehr geht. Und es wird noch ganz anders werden als jetzt. Wenn dein FA dir ein ganzen BV geben will, würde ich das annehmen.
Weder du noch den Chef haben irgendwelche Einbusen (egal bei welchem BV). Dein Chef bekommt das zu 100% von der Berufsgenossenschaft zurückerstattet und du bekommst weiterhin deinen Lohn von ihm.
Außerdem kann er für dich dann eine vollwertige Arbeitskraft einstellen, wo er nicht Sorge haben muss, dass du wegen Übelkeit, vorzeitigen Wehen etc. krank geschrieben wirst.

Bei mir stand auf den BV drauf (Vordruck):

Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, voraussichtlicher Entbindungstermin)
spreche ich gemäß §3 abs. 1 Mutterschutzgesetzt mit Wirkung vom (Datum) ein individuelles Beschäftigungsverbot aus, da Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Das BV gilt vorrausssichtlich bis (Datum)

Das BV bezieht sich auf
- jede Tätigkeit (also ein komplettes BV, was ich habe)
- jede Tätigkeit von mehr als xx Stunden pro Tag.
- folgende tätigkeiten (die nach Angaben der Schwangeren trotz vorliegender ss ausgeübt werden sollen) und dann eben zum ausfüllen
- folgende Belastung (denen die ss nach eigenen Angaben ausgesetzt ist) ebenfalls zum ausfüllen.

Das kann man dan ankreuzen.
Datum, Unterschrift mit Stempel und fertig.

Warum weiß dein Arzt nicht, was er ausstellen soll???

lg mondlicht (36. SSW)

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das heisst der Vordruck gilt für beide Varianten und Sie muss es nur ankreutzen #kratz ?????

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hallo

klar kann deine fa ein teil-verbot aussprechen, dass du z.b. nur 4 stunden am tag arbeiten darfst.
und lohneinbußen hast du davon nicht. dein ag muß dir dein normales volles gehalt weiterzahlen und bekommt das geld, was er für dich zahlt während du nicht arbeitest, von der kk wieder.
alles machbar und kein problem.
lg siem 33 ssw und gesamte ss im bv vom arbeitsgeber/betriebsarzt

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danke für deine Hilfe!

wirds dir nicht Langweilig zuhause?

bin nun 4 Wochen zuhause (hatte zuvor Urlaub 2 1/2 wochen wg der Icsi)
und krieg ne Vollmeise!!!!!!!

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ne, nicht wirklich langweilig. bis auf die 3 -4 stunden kiga morgens habe ich ja noch ne 3 und eine 5-jährige hier die mich auf trab halten;-). unser erstes sternchen und unsere erste tochter waren auch durch künstliche befruchtung (ivf und kryo). unsere zweite tochter, das zweite sternchen und die aktuelle bauchmaus sind spontan im 1üz, 11 üz und 5 üz entstanden.


lg siem 33 ssw

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