Darf die Krankenkasse den Mutterpass verlangen?

Guten morgen,

meine Frage steht ja schon im Betreff.
Hatte gestern einen Brief von meiner KK erhalten in dem Stand, dass sie eine vollständige Kopie von meinem Mutterpass brauchen.
Daraufhin habe ich zwar bei meinem FA angerufen und alle Krankenschwestern die bei ihm arbeiten wussten es nciht genau, würden aber eher sagen, dass die KK das gar nicht darf, zwecks Befunde und Schweigepflicht!?

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
Ich will denen nciht einfach so eine Kopie von meinem Mutterpass schicken.

LG
Jeannette mit #baby 15SSW

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Zur allgemeinen Information:

Allgemeines

Die medizinische Betreuung von Schwangeren ist in Deutschland in den Mutterschafts-Richtlinien gesetzlich geregelt. Du hast Anspruch auf 10 bis 14 Vorsorgeuntersuchungen - in besonderen Fällen auch mehr, die von Frauenärzten oder niedergelassenen Hebammen (auch im Wechsel möglich) durchgeführt werden.

Alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen beträgt zu Beginn der Schwangerschaft 4 Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage. Die Befunde werden in den Mutterpass, den du nach Feststellung der Schwangerschaft erhältst, eingetragen. Du hast ein Recht darauf, dass der Mutterpass von deiner/m Ärztin/Arzt oder Hebamme sorgfältig ausgefüllt wird. Den Mutterpass solltest du immer bei dir tragen und bei jeder ärztlichen Untersuchung mitbringen.

Der Mutterpass spiegelt die Schwerpunkte der Untersuchungen wieder, die in Deutschland zur Zeit für die medizinische Betreuung von Schwangeren gelten. In anderen Ländern können dies ganz andere sein. Ein Kritikpunkt ist z. B., dass durch den sehr umfangreichen Risikokatalog (siehe Mutterpass, Seite 5) eine Schwangerschaft häufig als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, obwohl diese Einschätzung eher dazu führt, die Schwangere zu verunsichern, als dass es tatsächlich zu Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf kommt. Es empfiehlt sich vor jedem Arztbesuch alle Fragen, Beschwerden, Stimmungsschwankungen, Ängste etc., die dich im Zusammenhang mit deiner Schwangerschaft beschäftigen, zu notieren, denn es kommt nicht selten vor, dass der Besuch beim Arzt so aufregend ist, dass du die Hälfte von dem, was du eigentlich wissen wolltest, in der momentanen Situation plötzlich vergessen hast.

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Kann es sein, dass bei dir Hebamme und Arzt zusammen bzw. wechselweise die Vorsorge machen?

Damit wollen die kontrollieren, ob die Hebamme ihre VU auch selbst in den MuPa eingetragen hat, aber ein Recht auf eine Kopie haben sie NICHT!!!

Sag ihnen einfach, das wären persönliche Unterlagen mit sehr persönlichen Einträgen und alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen hätten sie kein Recht darauf.
Alles, was dort eingetragen wäre wäre rechtens, und wenn sie daran zweifeln würden könntest du auch locker die KK wechseln---> was meinst du wie schnell sich das Thema erledigt hat.

Du glaubst garnicht, wievielen Hebammen auf diese Art ihre Arbeit erschwert und kontrolliert wird- auf Kosten der Frauen und ohne irgendeinen Rechtsanspruch :-[.

Liebe Grüße von

Gabi

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Hi Jeannette,

das ist ja sonderbar ... ! In meinem Mutterpass steht, dass es sich um ein persönliches Dokument handelt, in das keiner Einsicht verlangen darf. Schau mal auf die 1. Seite des Mutterpasses!

Kopiere der Krankenkasse diese erste Seite, unterstreiche das dick mit Textmarker und verweise sie doch einfach weiter an Deinen Arzt und fertig. Und der unterliegt natürlich der Schweigepflicht. Wenn die KK ein Problem mit der Abrechnung haben sollte, sollen sie sich an Deinen Arzt wenden, oder?

Lieben Gruß

Anja