Trotz zuzahlungsfreiem rezept zur lymphdrainage in der physiotherapie zuzahlen?

Hallo mädelz,

Mal eine frage. mir wurde von meiner fa in ein rezept für lymphdrainage gegen karpaltunnelsyndrom ausgestellt. Das kreuz auf dem rezept ist bei "zuzahlumgsfrei" gesetzt worden.

In der physiotherapie sagte man mir dann beim ersten termin, dass ich knapp 20 euro zuzahlen müsse. Habe dann gemeint, dass das kreuz ja bei zuzahlungsfrei ist und in einer anderen physio (wo ich wegen was anderem war) ich nix zuzahlen musste - dass die extra auf das kreuz bei zuzahlungsfrei bestanden haben. Naja das hat meine jetzige physiotherapie nicht interessiert...die fragten, ob ich nen zuzahlungsbefreiungsschein hätte. Da ich den nicht habe, meinten die, ich muss so oder so zuzahlen. Naja was sollte ich dagegen sagen, da ich mich ja nicht weiter auskenne...und habs dann gezahlt und wenigstens ne quittung bekommen.

Kennt sich jemand aus, ob die zuzahlung wirklich zu leisten war?

Lg myself

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Also ich kenn es nur so, das alles was schwangerschaftsbedingt verschrieben wird, frei ist. Würde darauf bestehen oder die KK nochmal anrufen.

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Hallo,

Nein, Du musst nicht's zubezahlen wenn das Rezept zu Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden ausgestellt ist. Sprich doch mal mit Deiner Krankenkasse, dann weißt Du genaueres.

LG

Manuschka

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du bist Zuzahlungsbefreit..
ABER auf dem REZEPT muss drauf stehen das du schwanger bist.. egal wie.. wenn das nicht der Fall ist geh noch mla zu deinem Arzt und lass das Rezept noch mal neu schreiben..

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Du hättest ncihts zuzahlen müssen. DAs würde ich mir auch wieder auszahlen lassen dort!
Du hast es als schwangerschaftsbedingt bekommen und da brauchst du keinen Zuzahlungsbefreiungsschein.

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Du musst nicht zuzahlen, außer die Behandlung wird länger gemacht, als auf dem Rezept verordnet, dafür müsstest Du aber einwilligen.

Es muß auf dem Rezept schwanger stehen oder Du brauchst einen Befreiungsschein. Damit die Praxis es sicher weiß, da das Kreuz immer mal theoretisch falsch sein könnte.

Also lasse Dir ein Rezept ausstellen wo es drauf steht und das Geld zurück geben.

LG

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Hi

ich bin selber Physio.
Wenn Du keinen Befreiungsschein hast, musst Du zuzahlen. Egal, wo das Kreuz ist. Denn als Erwachsener ab 18 musst Du zuzahlen. So ist das eben. Alles andere sind Ausnahmeregelungen, die eines Beweises bedürfen.

Hatten auch viele Rezepte, die einfach "falsch" angekreuzt waren vom Arzt und die Praxis dann eben die Erstattung, die der Patient hätte leisten müssten, von der Krankenkasse nicht bekommen hat und auf den Kosten eben sitzen blieb.
Und wenn Du das bei locker 8 Stunden Arbeit am Tag, also ca. 13-16 Patienten tgl. hochrechnest bei ca. 5 Therapeuten in der Praxis.
Also wären das 13-16 x 5 ca. 65 - 80 Patienten am Tag.
Dann kommen die ja nicht jeden Tag, sondern die meisten 2x die Woche. Also verdopple die Anzahl der Patienten und nimm nochmal die Hälfte dazu. Sind wir also bei 162 - 200 Patienten die Woche.

Wenn die alle nicht zuzahlen würden, obwohl sie sollten und jeder dann 20 Euro oder mehr zuzahlen muss, was meinst Du was das auf den Monat für ein Verlust für eine Praxis wäre.
Das geht leider nicht. Da macht jede Praxis früher oder später pleite.

Wenn Du unter einem bestimmten Einkommenlimit bist, kannst Du Dich offiziell von der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Aber es zählt bei Verheirateten eben das Einkommen des Partners dazu, wenn Du z.B. wie ich "nur" Hausfrau und Mama bist.

So ist das leider.

Hoff, ich konnte Dir helfen.

Liebe Grüße

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Prima, das mal von einer Physio zu hören...
naja die Leute, die in die Praxis kommen sind ja nicht alle schwanger...
und zudem hab ich nun nochmal nachgegoogelt, weil mich das echt brennend interessiert, und habe den § 15 um MuSchG (Mutterschutzgesetz) gefunden...danach heißt es, dass Heilmittel die Krankenkasse übernehmen muss für Schwangere, also kann sich doch auch eine Physiotherapie die Kosten für die Behandlungen von der Krankenkasse holen? Wozu musste ich dann meine Krankenkassenkarte am Empfang abgeben?

LG myself

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Die Krankenkassenkarte gibst Du am Empfang bei uns nur ab, wenn Du noch nie als Patient da warst. So war´s bei uns immer. Oder wenn sich bei Dir was geändert hat in puncto Krankenkassenzugehörigkeit.

Dann wirst Du als Patient in die Kartei aufgenommen und bekommst eine eigene Karte angelegt und wenn Du dann wieder kommst, kann man leichter sehen, was Du schon für Schwierigkeiten hattest (Schmerzen wie wo wann) und welche Behandlungen geholfen haben oder auch nicht.
Dann muss jedes Rezept neu eingegeben werden in den PC und selbst wenn Du schon mal da warst, dann findet man Dich auch leichter, wenn man kurz Deine Karte einscannen kann.

Das mal zur Karte.

Wie gesagt, bei Schwangeren zahlt das eigentlich die Krankenkasse voll, aber es muss eben deutlich ersichtlich auf dem Rezept stehen, dass Du WEGEN SCHWANGERSCHAFT quasi zeitlich begrenzt befreit bist.

Auch wenn Du mit der Hammers Kugel reinläuft kann das ja die Krankenkasse nicht sehen, dass Du schwanger behandelt wurdest, nur wegen der Diagnose auf dem Rezept, denn viele haben auch ein Karpaltunnelsyndrom ohne schwanger zu sein und brauchen deshalb auch ne Behandlung.

Das heißt allein die Diagnose befreit Dich noch nicht. Der Arzt muss das drauf schreiben, sonst ist das ein Rezept wie jedes andere zur Behandlung von Karpaltunnelsyndrom und die Physios können Dich ja nicht fotografieren und sagen: so sieht sie grad aus, sie hat das Karpaltunnelsyndrom wegen der Schwangerschaft und das Rezept dann so an die KRankenkasse schicken. :-)

Klär das mit Deinem Arzt. Der kann Dir das neu ausschreiben oder das alte Rezept ändern, dann bringst Du das zur Physiopraxis und somit hat sich das.
Wenn sie das schon abgerechnet haben, würde ich mich beim Arzt beschweren, denn der hätte das wissen MÜSSEN! Und dann hol Dir das Geld von ihm wieder zurück, denn rein rechtlich, hat der Physio nur so abgerechnet, wie der Arzt es ihm ausgefüllt hat und mehr darf der Physio gar nicht machen.

Theoretisch sind wir nicht mal im Recht, das dem Patienten so zu sagen. Denn das liegt nicht in unserem "Fachbereich" und greift somit den "Statuts" des Arztes an. Obwohl wir das jeden Tagmachen müssen, wenn neue Rezepte reinkommen, weil wir sonst die Hälfte nicht abrechnen könnten, da ständig irgendwas falsch ausgefüllt ist. #augen

Das ist die Zwickmühle, in der die Physios stecken....
Druck vom Arzt: ICh mach das schon richtig.
Druck vom Patient: So stimmt das aber nicht (was ja auch berechtigt ist)

Und nun tu mal das RIchtige ohne ständig eins drauf zu kriegen....

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Wenn es schwangerschaftsbedingt ist, was Du jetzt nicht eindeutig dazu geschrieben hast, dann muss das Dein Arzt entweder bestätigen oder auf dem Rezept vermerken und dann muss das erst mit der Krankenkasse angeklärt werden.

Normalerweise musst Du dann nichts zuzahlen.

Ansonsten, wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist, gilt das, was ich davor geschrieben hatte.

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Hallo,
ich kann dir nur raten, die Quittung bei der Krankenkasse einzureichen und das Geld von denen wieder einzufordern.
Für Heilmittel gilt es leider nicht, dass schwangerschaftsbedingte Rezepte immer frei sind. Wir müssen von unseren Patienten auch die Zuzahlung fordern, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Andernfalls würden wir auf den Kosten sitzen bleiben und das ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache.
Auch Medikamente, die schwangerschaftsbedingt verordnet werden sind nicht immer frei, Vomex wird zum Beispiel nur als Privatrezept rausgeschrieben.
LG Steffi

PS: Ich hoffe, auf der Quittung ist Stempel und Unterschrift der Praxis vermerkt, das wollen die KK seit neuestem sehen!