unterstützung für erstausstattung

Hi ihr!
Ich wollte mal fragen ob sich von euch jemand auskennt was man als alleinerziehende für ansprüche auf hilfe für ne erstausstattung hat.

Es geht um ne freundin von mir die paar wochen hinter mir auch ss ist. Sie hat die letzte zeit immer mehr probleme mit ihrem mann die auch schon so weit gehen dass sie sich eigentlich lieber trennnen würde aber angst hat dass sie das dann allein alles nicht mehr schafft.

die sache sieht so aus dass sie eigentlich schon genung geld verdienen würde (ca.1200 netto) aber ja jetz dann durch den mutterschutz doch einiges wegfällt. Sie möchte auch nicht dauerhaft unterstützung bekommen sondern sozusagen nur ne kleine starthilfe für babybettchen, schrank usw. Kinderwagen hat sie zum beispiel schon gekauft aber recht mehr erspartes hat sie jetzt nicht mehr und zu ihren eltern hat sie auch kein gutes verhältniss, alsso die werden wohl auch nicht einspringen... Sie traut sich nicht einfach so mal zum amt gehen weil sie angst hat probleme zu bekommen falls sich doch nach der ss alles wieder bissl einränkt und sie doch noch mit ihrem mann zusammenzieht aber schon leistungen bekommen hat... Ich weiß nicht wie iich ihr helfen kann weil ich mit solchen dingen keine erfahrung habe.
wisst ihr ob es irgendwie sowas wie ne kleine starthilfe für die erstausstattung gibt?

danke schonmal für eure antworten!

lg sternle

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huhu

also ich hab erstausstatung beantragt und ich bekomme es...
auch wenn mein freund 1200 raus bekommt und ich mit meinem azubi gehalt..

sie soll mal zu einer beratungstelle gehen und die rechnen es aus...die helfen ihr auch weiter wegen wohnung und Kaution etc..

Alles Gute für euch #herzlich

2

Huhu,

arbeite beim Jobcenter. Sie soll sich vllt. mal einen unverbindlichen Termin nehmen zur Beratung. Von hier ist es schwer zu beurteilen ob sie ggf. Ansprüche hat.

Lg goldie30 (21+1)

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Hi,

dann kannst mir sicherlich auch sagen, was man als Schwangere an Geld bekommt wenn man ALG II Empfänger ist ?

Soviel ich weiß

187 € für Erstausstattung für Baby von 0-6 Monate

207,50 € für Kinderzimmereinrichtung

das macht 394.50 €, das reicht hinten und vorne nicht :-(

Außerdem bekam man 2009 noch 187 € für EA und 250 € für die Kinderzimmereinrichtung.

Das heißt man bekommt jetzt sogar 37 € weniger

Lg panterle + Boy 28.Woche inside

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Durch den Mutterschutz fällt kein Einkommen weg.
Außerdem ist der Kindsvater auch dann für den Unterhalt von Mutter und Kind zuständig, wenn die beiden sich nicht verstehen oder sich trennen.

LG

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Vielleicht gibt es auch noch die Møglichkeit, die kommenden Grosseltern um etwas finanziellen Beistand zu bitten... Wir haben uns praktische Sachen gewuenscht, anstatt Spielzeug usw, viel haben wir von Bekannten billig kaufen kønnen

5

hallo,
also ich weiß ja nicht genau ob das auch für den fall deiner freundin zu trifft. aber ich weiß das man bei der kirche unterstüzung bekommt für die erstausstattung aber die wollen halt unterlagen haben über das einkommen. und dann entscheiden die das. und da kann man auch hin gehen wenn man probleme in der schwangerschaft hat und mal mit jemanden darüber reden möchte. also so ist das zumindest bei uns im ort.

ich wünsche deiner freundin viel glück das die das schafft.
lg

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#winke,

von der Diakonie bekommt man aber nur das Stiftungsgeld wenn man kein ALG II Empfänger ist.

Ich bekam 2007 für mein 3. Kind so 650 €, wie es heute ist keine Ahnung. 2007 hatten wir noch kein Hartz 4 bezogen. ich weiß nur, man darf keine Stiftungsgelder nehmen, bei ALG II , da das unter das Sozialgesetz II fällt.

Lg panterle

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Sorry, das ist Quatsch.
Warum sollte man kein Geld annehmen dürfen, weil man ALGII bezieht?
Meines Wissens werden Stiftungsgelder beim ALGII nicht mal angerechnet.

Die (moralische) Frage ist eher, ob man unbedingt alles abgreifen muß, was man irgendwie ergattern kann.

Gruß,

W

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Bin zu pro familia gegangen, da bekommst du immer hilfe die sind da sehr nett! Auch wenn du etwas verdienst, steht dir ein teil zu.

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Woher glaubst Du, zu wissen, dass ihr "ein Teil zusteht"?
In erster Linie i

In erster Linie sind sie und der Kindsvater zuständig und Anspruch auf Gelder caritativer Stiftungen gibt es grundsätzlich nicht. Das sind freiwillige Zuwendungen, auf die es keinen Anspruch gibt und die Töpfe, aus denen gezahlt wird, sind begrenzt.

Gruß,

W

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Du kommst mir echt Klugscheißerig vor #klatsch. Wirst aber selber keine Ahnung haben.

ich hingegen schon, da ich zum 5. Mal Mami werde und bereits 4 Kinder ( 2,4,6,8) habe ;-)

Also erzähl mir nichts vom Pferd#aerger

VG

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