Risikoschwangerschaft - Beschäftigungsverbot??

Hallo,

ich bin "Frischschwanger" ;-) und wurde gleich als Risikoschwangere eingestuft. Zum Glück wie ich finde. Nunja nun meinte mein FA dass ich in engeren Intervallen Kontrolliert werde und ich frage mich nun ob auch immer ein US zu Lasten der KK gemacht wird?

Dann meine die Mutter meines Partners dass ich doch ein Beschäftigungsverbot bekommen müsse oder wenigstens krank geschrieben werden müsse. #kratz

Ich finde es zwar sehr anstrengend aktuell zu arbeiten. Vor allem da ich zeitweise 6 Stunden nur stehe/gehe ohne die Möglichkeit zu haben mich mal zu setzen, jedoch kann ich mir eine Krankmeldung zum aktuellen Zeitpunkt einfach nicht leisten da ich in einigen Tagen den Vertrag verlängert bekommen soll.

Kann mir jemand sagen welche Faktoren für ein Beschäftigungsverbot ausschlaggebend sind? Ist eine Risikoschwangerschaft ein ausreichender Faktor?

Die Gründe weswegen bei mir eine Risikoschwangerschaft vorliegt sind
2 Fehlgeburten in 13. und 9. SSW in den letzen beiden Jahren und eine Gerinnungsstörung (weswegen ich ASS 50 einnehmen und Clexane 40 spritzen muss)

Vielen Lieben Dank schon mal für eure Hilfe #winke

Lg Guppymaus mit Krümel (6.SSW)

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Und zum xten mal heute:

Ein BV von einem Arzt bekommt man bei:

-vorzeitigen Wehen
-Blutungen
-Gebärmutterhalsverkürzung
-drohender Fehlgeburt
-Gefahr für Mutter
-Gefahr fürs Kind

Übelkeit, Müdigkeit usw. sind keine gründe für ein ärztliches BV.

Wie sich das jetzt bei dir verhält, wegen dem Spritzen etc. hätte dein FA schon was gesagt, wenn er es zu Riskant hielte, das du weiter arbeitest.

Ansonsten anrufen und fragen.

P.S: Schwangerschaft ist immer noch keine Krankheit. (Und ich will dich jetzt nicht angereifen wg. deiner Vorgeschichte o.ä.)

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Hallöchen
also wir beide ähneln uns ziemlich doll lach
habe auch eine gerinnungsstörung muss auch clexane spritzen und habe einen job wo ich 8,5 stunden stehen muss (floristin)
Gelte auch als risiko gebährende aber ein arbeitsverbot? wofür?
wenn es dir soweit gut geht du keine extremen gewichte tagen musst würde ich mich nicht krank schreiben lassen ich gehe auch ganz normal weiter arbeiten :-):-)
LG Eiked mit Bauchzwerg 9+0

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hallo Guppymaus, habe auch 2 FG gehabt. Gerinnungstörung Mutation Gen V und APC Resistenz. Deshalb tgl. Heparin spritzen, ASS nehm ich auch noch etc.

Bin als Risikosschwangere eingestuft, habe 1 x die Woche BT wegen Thrombozyten, jede zweite Woche US ( kostet mich nichts - kommt aber wohl auf den FA an )

Myom hab ich auch am Anfang gehabt.

!Kein BV bis jetzt, arbeite im Büro muss viel sitzen und FA meinte öffters mal ne Runde laufen und Stützstrümpfe anziehen!

Sprich Deinen FA an, weil Du ja wohl keinen Bürojob hast so wie ich das verstanden hab.

Aber generell muss eine Gefahr für Dich oder das Kind bestehen ( Blutungen, Röntgenstrahlen, Zahnarzthelferinnen - wenn keine andere Arbeit angeboten wird )

LG trotzkopf

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Hi,

ein Beschäftigungsverbot müsste vom Arzt bestätigt und bescheinigt werden. Er entscheidet, ob dir deine Arbeit zuzumuten ist oder nicht. In diesem Fall müsstest du auch dein Entgelt weiterhin erhalten. Da du allerdings einen befristeten Vertrag hast, wäre ich damit vorsichtigt. ABER es geht immerhin um dein Baby! Wenn du mit deiner Arbeit dein Würmchen gefährden würdest, hilft dir auch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis!

Ach ja, sobald du ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bescheinigt bekommst, weiß natürlich gleich jeder, was Sache ist :-D

Wünsch dir einen schönen Schwangerschaftsverlauf.

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Risikoschwangerschaft heisst nicht gleich arbeitsunfähig.

Und ja bei dieser Einstufung bezahlt die Krankenkasse die zusätzlichen Untersuchungen.

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Hallo

Ich wurde auch als Risikoschwangere eingestuft. Dies führt allerdings nicht direkt zu einem Beschäftigungsverbot.

Wenn medizinische Gründe vorliegen wie vorzeitige Wehen dann kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen. Wenn der AG die Mutterschutzrichtlinien nicht einhalten kann muss er ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

Wegen der Verlängerung würde ich mir nicht so große Gedanken machen. Wenn du wegen der Schwangerschaft keine erhalten würdest obwohl es davor immer hieß ja wäre das eine Diskriminierung gegen die du angehen kannst.

Während der Arbeitszeit muss es dir übrigens möglich sein dich auch hinsetzen zu können. Bis zu 10min Pause sind mitten drin erlaubt und diese Zeit zählt auch als Arbeitszeit.

Gruß

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Wie schon gesagt, ist eine Risikoschwangerschaft nicht automatisch ein Grund für ein BV. Allerdings würde ich in deinem Fall mit deinem FA reden und nachhaken, ob nicht eventuell durch die vorangegangenen FGen ein stärkeres Augenmerk auf deinen Job gelegt werden muss. Das kann dann auf ein BV hinauslaufen.
Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass du in 9 Monaten ein gesundes Baby im Arm hälst!

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Ich habe in zwei Schwangerschaften wegen einer Gerinnungsstörung gespritzt und dafür kein Beschäftigungsverbot erhalten! Das alleine ist kein Grund! Auch mit Schwangerschaftsdiabetes ist es kein Grund! Da braucht man schon mehr und das will man nicht!

Eine schöne Schwangerschaft noch und vielleicht sollte Dein Arbeitgeber, wenn er von Deiner Schangerschaft weiß, die Arbeitsbedingungen anpassen.