Unterstützung vom Arbeitsamt für Erstausstattung

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Ich lese hier immer wieder, dass man einen Zuschuss für die Erstausstattung beim Arbeitsamt beantragen kann, leider finde ich auf der Seite vom AA keinerlei Infos darüber.

Jetzt zu meiner Frage: welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, wenn ich das beantragen will?

Zu unserer Situation: Ich arbeite in Vollzeit und werde das auch, wenn es mir möglich ist bis zum MuSchu so weiter machen. Mein Mann ist derzeit arbeitslos und bekommt rein gar nichts. Also er kann Hartz IV beantragen, aber das haben wir bisher nicht gemacht, weil wir gehofft hatten, dass wir da drumherum kommen (scheint aber nicht zu klappen).

Gibt es dafür eine bestimmte Einkommensgrenze, die man nicht überschreiten darf? Wenn ja, wo liegt die? Und wird dann mein Gehalt auf und beide gerechnet? Oder geht das grundsätzlich nur, wenn beide arbeitslos sind?

Freue mich über Antworten!
LG!

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Also ich denke schon das es eine Grenze gibt aber die wird von Bundesland zu Bundesland anders sein.
Ruf doch mal bei euren AA an und erkundige dich.

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Das Problem ist ja immer, dass die möglichst Geld sparen wollen und ich deshalb gern vorher informiert wäre, was mir zusteht, oder eben nicht. Dann muss ich mich nicht so "abspeisen" lassen.

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http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-erstausstattung.html

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2012.html

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Mh wenn du voll arbeitest, wieso legst du nicht monatlich etwas zur Seite, und kaufst davon die Ausstattung?
Bei unsrem 1. Kind war ich noch in der Ausbildung. Beim 2. War ich noch in elternzeit. Mein Mann war beides mal allein verdiener.. nie waren wir auf die Idee gekommen das ein Amt uns die Ausstattung zahlen soll

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Hm, ich finde es nicht schlimm wenn man sich Steuergelder für sein Kind holt, sofern möglich. Wer Vollzeit arbeiten geht und haufenweise an den Staat abdrücken muss, hat auch ein Recht darauf Stütze zu bekommen wenn es demjenigen wieder schlechter geht. Klare Kiste, der Staat nimmt und nimmt, will mehr Kinder, aber geben und Helfen tut er dabei nicht. Seit nicht kleinlich und lasst euch nicht abwimmeln

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Also ich bin hier "Fachfrau" so gut wie es geht. Also Prinzipiell kann jeder Harz beantragen, nur ob der positiv entschieden wird ist eine andere Geschichte. Wenn du Arbeit hast und dein Mann nicht wird dein Gehalt an das Harz angerechnet, genauso wird Miete berücksichtigt, PKW und diverse andere Ausgaben. Wenn du schon Erstausstattung bekommen hast von einer Stiftung und dieses Geld um die 700€ lag wirst du beim AA nichts mehr bekommen. Dort beträgt das Geld für die EA ca 400€, den Rest bezahlt die Stiftung dann. Pro Person stehen dir 375€ zu vom AA. Kindergeld wird (glaube) zu 100% angerechnet, da es Einkommen vom Kind ist. Wenn du Erziehungsgeld bekommst (300€) dann wird das ebenfalls zu 100% angerechnet. Mein Mann verdient 2000€ im Monat, wie sind derzeit 5 Leute + 1 Ü#ei inside (10.SSW) und wir haben KEINEN Anspruch auf Stütze vom Staat. Keine Ahnung warum, aber ok.

Es gibt im Internet auch einen Harz IV Rechner wo du selbst ausrechnen kannst, aber bevor du HARZ IV bekommen würdest, bräuchtest du erstmal 18 Monate ALG I.

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Also ich bekomme auf keinen Fall Hartz, aber meine Mann dann hoffentlich, wenn wir es beantragt haben. ALG I bekommt er nicht, weil er die letzten 2 Jahre Schule gemacht hat und nicht wusste, dass er sich den Tag bevor die Schule beginnt hätte arbeitslos melden müssen (FRECHHEIT!!!). Mir geht es ja nur um den Zuschuss für die Erstausstattung, nicht um den Hartz IV Antrag.

Mit zurücklegen ist leider nicht viel im Moment. Ich muss uns beide finanzieren, dazu noch die Wohnung und das Auto. Im Moment geht das noch, aber ich kann nicht genau sagen wie lange. Verdiene aber auch keine 2000 Euro im Monat.

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War ja nur ein Beispiel, frag mal deinen FA oder die Hebi wo es bei dir in der Nähe solche Beratungsstellen gibt. Ich habe bei allen 3 Kindern beantragt und auch Geld bekommen. Werde es auch jetzt wieder tun. Lass den Kopf nicht hängen, das klappt schon. Bisher wurde noch keiner abgelehnt den ich kannte#winke

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Hier ein Link, hoffe konnte dir helfen

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=26446.html

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Das ist aber nicht die Erstausstattung von der Arge!

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Du kannst ja außer dem Zuschuss vom Amt auch noch was von öffentlichen Vereinen bekommen. Die geben, je nachdem wie Ernst die Lage ist auch richtig viel dazu. ... Musst du dich mal für dein Bundesland informieren. Die Adressen bekommst du meistens bei der Schwangeren Konfliktberatung. Dort kannst du dich auch nochmal genauer über Hartz4 etc. informieren.

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ich weiß nur nicht, ob das klappt, weil ich ja kein hartz kriege, sondern mein mann.

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Die Zahlung von der Bundesstiftung für Mutter und Kind ist nicht abhängig von Leistungen des Arbeitsamtes!

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Also es sieht so aus, dass jeder Erstaustattung beantragen kann, allerdings muss man im gleichen Zug ALG 2 beantragen, auch wenn dieser antrag abgelehnt wird, könnt ihr immer noch Erstaustattung vom Amt bekommen...

Solange ihr beide in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebt (sprich zusammen in einer Wohnung) wird dein Gehalt voll angerechnet... das war bei uns genauso, nur dass ich nach meiner Umschulung arbeitslos war, mein Mann zwar nicht viel, aber auch nicht wenig verdiente (dazu noch einen nebenjob hatte) bekam ich gerade mal 44 € monatlich überwiesen... das ding ist, dass nur die reinen Lebenshaltungskosten angerechnet werden und nicht im geringsten die Ausgaben wie Strom, Versicherungen, Auto, Telefon etc... angerechnet werden

Wir werden keine Erstausstattung beim amt beantragen, dafür aber gehen wir entweder zu Caritas oder Pro Familia, da dort sowohl Einkommen, als auch alles an Ausgaben berücksichtigt wird... dort kann man auch wenn beide berufstätig sind Erstaustattung beantragen, allerdings nur nach einem Beratungstermin...

(davon mal abgesehen, bekommen wir einige Sachen gebraucht von Bekannten und über 10 Ecken)

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Halloooo...

Also ich bin wirklich vom Fach. ALG II kannst du jederzeit beantragen. Es wird ein Bedarf ermittelt und das Einkommen was Ihr erzielt wird dagegen gerechnet. Der Bedarf ergibt sich aus der Regelleistung (337,00 € du und 337,00 € dein Partner), einem Mehrbedarf für Schwangerschaft und den kosten der Unterkunft (Miete oder die Neben-und Heizkosten, Schuldzinsen für das Haus). Wenn der ermittelt ist, setzt man das Einkommen dagegen. Also dein Einkommen abzüglich eines Freibetrages. Wenn dann noch was übrig bleibt, ist das dein Anspruch. Das war die Berechnung mal einfach gesagt ;) Wenn du schon Kinder hast, kommen der Bedarf und das Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Kindergeld dazu...

Wenn ein Anspruch besteht, hast du auch einen Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung.

Falls du noch fragen hast, meld dich per Mail...

Liebe Grüßeeee Melle