Beschäftigungsverbot Minijob/Zeitarbeit

Hallo ihr Lieben,
ich komme gerade vom zweiten großen Ultraschall. Alles super, der Zwerg ist bei 21+5 27cm groß und wiegt 440g #verliebt.

Da meine Ärztin weiß, dass ich bei einem Personaldienstleister im Catering arbeite, hat sie mir nun ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Ich bin darüber sehr froh, den meine Chefs wollen mich einerseits kaum noch arbeiten lassen, sodass ich in den letzten Monaten nie mehr als 200€ verdient habe. Andererseits schicken sie mich wenn, dann zum Aufbauen von Buffets oder ich darf mal eben so ein Menü alleine schmeißen. Und regelmäßig winken sie mit einem Aufhebungsvertrag, da ich doch unmöglich weiter arbeiten kann. #aerger

Allerdings sagte mir die Ärztin gleich, dass mir das Beschäftigungsverbot hinsichtlich einer Lohnfortzahlung nichts bringen wird.
Bin ich denn da falsch informiert? Bekommt man nicht auch als Minijobber eine Lohnfortzahlung. Und wenn ja von wem (Arbeitgeber, Krankenkasse, Knappschaft)?

Wie gehe ich denn jetzt am besten vor und an wen wende ich mich? Die Ärztin meinte gleich, ich soll zum Anwalt gehen. Das finde ich doch aber etwas übertrieben.

Hier noch ein paar Eckdaten:

-Studentin
-gesetzlich familienversichert bei den Eltern
-Minijob
-Bezahlung nach Stunden

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann.

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Also ich habe auch ein BV und habe nur nen Nebejob.
Ich bekomme weiter mein Geld. Aber ich glaube der Arbeitgeber bekommt es von der Knappschaft.

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Hi,

klar bekommst Du Deine Lohnfortzahlung. Habe damals auch 400 Euro bekommen. Dein Chef muss dies bloß bei der Minjobzentral melden und Du bekommst dann ganz normal Dein Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber bekommt das Geld wieder zurück und auch nach der Entbindung bekommst Du eine einmalige Zahlung als Mutterschaftsgeld. Dies ist jetzt bald drei Jahre her, ich denke, dass sich da nicht viel geändert hat.
Ach ja, wurde auch nach Stunden bezahlt. Also erster Weg zum Arbeitgeber.

L.G.

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Danke für Eure Antworten :-). Ich habe gerade mit der Minijob-Zentrale telefoniert. Bei Minijobs bekommt der AG das Geld also tatsächlich von der Knappschaft zurück.
Jetzt heißt es Daumen drücken, dass sich meine Chefs daran halten. Habe weder die Kraft noch das Geld, um mich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

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Also ganz krass gesagt, müssen Deine Chefs zahlen. Sie kommen gar nicht aus. Es wäre sonst ein Fall für das Arbeitsgericht und einer Schwangeren kündigen, geht schon mal gar nicht, auch nicht bei 400 Euro. Und bei solchen Angelegenheiten bekommst Du als Arbeitnehmer immer Recht.

Hoffe, aber, dass ihr euch so einigen könnt. Man muss sich ja nicht unnötig Stress aussetzen. Und sie bekommen ja ihr Geld wieder zurück, da dürfte es doch kein Problem geben.

Alles Gute Dir

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Du wirst ja auch nach stunden bezahlt. wie ist das dann? bekommst du dann 400 Euro Lohnfortzahlung im bv???