Frage zu Punkt 3 & 4 der Bescheinigung zum ET

Hallo ihr Lieben,

ich fülle gerade die Bescheinigung über den "mutmaßlichen Tag der Entbindung" aus und nun stellt sich mir die Frage, ob ich bei Punkt 3 (..."ich am ....... zuletzt gearbeitet habe") nun den letzten Arbeitstag vor meinem Urlaub (9. Aug) angeben muss oder den letzten Arbeitstag vor dem Mutterschutz (6. Sep).

Der Mutterschutz beginnt am Montag, 9. September. Da zählt doch der So nicht mehr mit zum letzten Arbeitstag, oder? Habe im Büro gearbeitet und daher war das Wochenende immer frei.

Und dann bei Punkt 4 (... "mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ........ zusteht") - muss ich da jetzt den letzten Tag vor dem Mutterschutz hinschreiben oder den letzten Tag des Mutterschutzes, also bis zu dem Termin, an dem ich Elterngeld bekomme?

Danke schonmal im Voraus!

Schöne Grüße
Sternlicht & Krümelchen (SSW 33+4)

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Genau das gleiche Problem hab ich gerade auch....

Freu mich über Antworten ;-)

lg Katja#winke

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hi du,

hatte damals das selbe Problem

>>stellt sich mir die Frage, ob ich bei Punkt 3 (..."ich am ....... zuletzt gearbeitet habe") nun den letzten Arbeitstag vor meinem Urlaub (9. Aug) angeben muss oder den letzten Arbeitstag vor dem Mutterschutz (6. Sep).>>

habe dann den letzten tag vor dem muschu angegeben ein Sternchen gemacht und angegeben habe von wann bis wann ich Urlaub hatte.

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Punkt 1: 6. September

Punkt 2: letzer Tag vom Mutterschutz

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Danke, ich habe jetzt bei Punkt 3 den letzten Arbeitstag (Werktag) vor dem Mutterschutz und unter Punkt 4 den letzten Tag (Sonntag) des Mutterschutzes angegeben. Zusätzlich liegt dem Brief ein kleiner Notizzettel drauf, auf dem ich das nochmal erläutert und meine Telefonnummer für evtl. Rückfragen geschrieben habe.

So sollte es dann klappen! :-) #danke