Elternzeit -Schreiben an Chef- wer kann helfen

hallo!
ich bin zwar nicht mehr schwanger, aber ich denke ihr könnt mir hier weiterhelfen.
es geht um die schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, in dem man mitteilt bis wann man Elternzeit nimmt.Ich bin damit viel zu spät dran, aber mein Chef sagte ich soll das einfach nachreichen, besprochen hatten wir es schon.

So: mein errechneter ET war der 23.6.13
Mutterschutz bestand vom 12.05.13-18.08.13
das tatsächliche Geburtstdatum meines Sohnes ist der 11.06.13
ich möchte zwei jahre Elternzeit nehmen.

Welches Datum zählt da nun? Das tatsächliche Geburtstdatum? Oder das Ende vom Mutterschutz?
Müsste ich also "bis11.06.15" schreiben oder "bis 18.08.15"? Habe schon mehrere leute gefragt und jeder sagt was anderes!

Und wie kann man das am besten formulieren?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann!!!!! Tausend Dank

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Also bei meiner Kollegin kam das Kind damals am 30.12. und nach einem Jahr kam sie wieder, in dem Fall am 1. Arbeitstag nach Neujahr.

Geschrieben hat sie nen kleinen Dreizeiler:

Sehr geehrte/er Frau/Herr .....,

hiermit beantrage ich Elternzeit in Höhe von ..... Monaten/Jahr/Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

......

;-)

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Sie hätte eigentlich am 30.12. schon wieder arbeiten müssen, evtl. war das ein Wochenende!

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Hast du schon mal bei der mütterberatung von der krankenkasse nachgefragt?

Wir haben alle unterlagen mit denen zusammen ausgefüllt die wussten sehr viel und konnten uns gut helfen!

Ansonsten muss dein arbeitgeber das selbst rausfinden du kannst ( so hab ich es gemacht) geschriben bis zum 2 geb der Kinder. Ich habe es schon vor der Geburt eingereicht damit man leichter eine vertretung suchen kann.

Hoffe konnte dir ein bichschen helfen.

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Danke.
Nein ich habe noch nicht bei der Krankenkasse nachgefragt. Ist ne gute Idde, allerdings wollte ich das heute endlich fertig machen, da erdarauf wartet.....

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Ich würde denken, dass es bis zum 23.06.2015 ist. Denn das war der errechnete ET. Und ab da 2 Jahre. Es ist definitiv ein Termin im Juni, der Mutterschutz fällt mit in den Zeitraum der Elternzeit.

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Hallo,
es gilt der tatsächliche Geburtstermin. Also bei dir der 11.6.2013. Du müsstest quasi Elternzeit vom 11.6.2013 bis 11.6.2015 beantragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage Elternzeit vom 11.6.2013 bis 11.6.2015. Nach dieser Zeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.
Bei Fragen bin ich telefonisch unter....erreichbar.

Mit freundlichem Gruß

LG
djsmama 41.ssw

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Leider auch falsch, das wären 2 Jahre und ein Tag.
Nur bis 10.6., der Geburtstag ist bei vollen Jahren immer der erste Arbeitstag!

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Nein, Elternzeit 2 Jahre geht bei dir vom 11.06.2013 bis 10.06.2015.!! der 2. Geburtstag ist dein 1. Arbeitstag!

lg, verena

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Was haltet ihr davon?

Sehr geehrter Herr xx,

hiermit beantrage ich Elternzeit in Höhe von zwei Jahren ab Geburt meines Kindes. Ich möchte mir jedoch die Option einer Verlängerung um 12 Monate offen halten.
Der errechnete Geburtstermin ist der 12.11.13. Über das tatsächliche Geburtsdatum werde ich sie zeitnah informieren.

Gerne bin ich bereit nach einem Jahr in Teilzeit wieder in der Firma mitzuarbeiten.

mfg

beev

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Nicht gut #sorry

Also Elternzeit meldet man an, 7 Wochen vor Beginn. D. h. du hast bis 1 Woche nach der Geburt zeit. Vorher geht nicht, da du ja das genaue Geb.Datum brauchst. Den Satz mit den 12 Monaten Verlängerung würde ich garnicht rienschreiben.

Und: "ich behalte mir die Option vor, nach 12 Monaten teilzeit in Elternzeit zu arbeiten"

so würde ich es formulieren.

lg, verena

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Ne ganz blöde Frage, ich les hier immer "beantragen". Das bedeutet für mich, der AG könnte den Antrag auch ablehnen. Und das kann er mE nicht, oder?

Ist das nicht eher eine Information als ein Antrag?

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Da hast du Recht. Es ist nur eine Info an den AG. Der AG hat kein Recht es abzulehnen. Eigentlich braucht man nur schreiben.

Ich nehme von .... bis.... Elternzeit.

Basta.

LG
djsmama

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genau das habe ich mich auch gefragt, daher fragte ich auch nochmal nach der formulierung! weil beantragen tut man das ja eher bei der elterngeldstelle.....

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Du hättest deine Elternzeit bis zum 30.6. bei deinem Chef anmelden müssen. Sie beginnt nämlich nach dem Mutterschutz und endet dann bei zwei Jahren am 10.6.2015.

Der 11.6.2015 ist dein erster Arbeitstag!

Das liegt daran, dass die Elternzeit zwar nach dem Mutterschutz beginnt, dieser aber ab der Geburt angerechnet wird.