Beschäftigungsverbot durch AG - wie lang dauert das?

Hallo ihr lieben,

also ich soll durch meinen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Der Antrag wurde von diesem vor ca. 6 Wochen ausgefüllt und zur Berufsgenossenschaft oder irgendeine Behörde geschickt.

Bis heute hat mein Arbeitgeber noch keine Antwort.

Dauert das echt so lang? Die vertrösten mich von eine Woche zur anderen und wollen mich eigentlich gar nicht mehr wieder sehen. Aber ab neuem Jahr muss ich definitiv nach 2 Monate Krank und 3 Wochen Urlaub wieder arbeiten wenn bis dahin keine Antwort von der Behörde.

Vielleicht haben die ja was falsch gemacht. Bin die erste die wegen Chemikalien da nicht mehr arbeiten darf.

Habt ihr eine Ahnung wie das abläuft?

Ich dachte immer das reicht wenn man der Krankenkasse bescheid gibt.

Ach irgendwie beschäftigt mich das Thema, obwohl es mir doch egal sein müsste was mein Arbeitgeber macht.

Vielleicht kennt sich einer damit aus.

lg
Mausi

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War beim Großen ab der 13.Woche wegen einer Blutungen drei Wochen krankgeschrieben. Kurz vor Ende der Krankschreibung bekam ich dann nen anruf vom Ag und sollte ins Büro kommen.
Haben dort alles ausgefüllt und die Woche drauf bin ich direkt ins BV gegangen.
War damals in der ambulanten Pflege und da ist keiner ein Risiko eingegangen.

Hoffe du erfährst bald mehr, sonst würde ich an deiner Stelle nochmal mit deinem Fa sprechen.

LG und ne schöne Kugelzeit
Franzi mit Louis an der Hand und Mini im Bauch

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mh weis nicht so recht, das wird von betrieb zu betrieb verschieden sein...

aber sechs wochen ist ja eine ewigkeit in der schon einiges passieren kann...
bei mir war es so, dass ich zum betriebsarzt musste und ich erstmal so lange zu hause bleiben sollte bis mein immunstatus klar war und dann wurde das telefonisch geklärt und dann hab ich in der arbeit nur noch was unterschrieben und seitdem bin ich zu hause :-) das ganze hat keine woche gedauert.
was machst du denn die ganze zeit auf arbeit? wenn dein chef eine andere stelle für dich hat dann wäre das BV ja hinfällig. wenn er dich aber weiterhin an einem platz arbeiten lässt an dem du garnicht sein darfst, dann bricht er bereits das muschu ;-)
sprich ihn darauf an, weil es geht ja die gesundheit deine würmchen ;-)

lg jini mit baby boy inside 27.ssw #verliebt

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Naja meine Arbeit ausführen lassen die mich nicht mehr im Januar. Mich wundert es nur, dass der Antrag angeblich so lang dauert. Dabei reden die noch nichtmal mit meiner Krankenkasse. Und ich frag mich ob ich mich besser mal drum kümmer, weil die das sonst wahrscheinlich gar nicht machen.

Das kann sich nicht so lang hinziehen.

Beschäftigungsverbot soll ich zum einen bekommen, weil ich mene Arbeit nicht mehr ausführen darf und einen Schonplatz soll ich nicht erhalten, weil die ja sonst zwei voll bezahlen müssen. Meine Vertretung und mich.

Ach man ist das alles kompliziert :(

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Also mein Chef hat den zettel (selbst formuliert), zweimal ausgedruckt und fertig. Galt ab dem Moment wos den Drucker verlassen hat.

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Normalerweise kümmert sich dein Arbeitgeber komplett darum. Er kann dir keinen Arbeitsplatz bieten der sich mit dem Mutterschutzgesetz vereinbaren lässt. Ab dem Moment darfst du im Prinzip Zuhause bleiben. Ich hab keine Ahnung was da so lange dauern soll!? Er überweißt die dein Gehalt ganz normal weiter und bekommt es im NACHHINEIN bin der Krankenkasse wieder.

Klingt bei dir irgendwie seltsam!?

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Ja das finde ich ja auch. Normalerweise muss er mir einfach mitteilen das ich Beschäftigungsverbot habe und dann muss er sich kümmern. Und wenn ich nachfrage was nun ist und wie es weitergeht heißt es nur die haben noch keine Antwort von der Behörde. :(

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Hast du schon was schriftlich?

Was für eine Behörde Soll da dann Antworten?

Soweit ich weiß teilt er der Krankenkasse mit das er dir keinen angemessenen Arbeitsplatz bieten kann und gut ist!?

Mag mich sich irren. Aber ich würd nochmal das Gespräch suchen.

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Hey.
Da ich momentan ziemlcih Probleme mit dem AG habe zwecks Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot, musste ich mich diesbezüglich auch schlau machen.

Am besten geht dieses direkt beim Gewerbeaufsichtsamt deiner Region.

Leider hast du nicht angegeben welcher teil D du wohnst.

Also 1. ist der AG verpflichtet dem Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich nach Bescheid der Angestellten es dem GAA zu melden. (Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter (MuSchG) )

Da muss er das Schreiben ausfüllen mit Deinen Daten.

Vorher eine Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz machen.

Ist dieses Passiert kann er Sofort ein Beschäftigungs/Berufsverbot austellen.
Das muss in vielen Fällen der AG machen, der FA macht dieses nur bei Gesundheitlichen Problemen !

Es gibt halt auch bei Unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche BV .
Bei mir als auslieferungsfahrerin ist es bei 12+0 (nach vollendung des 3. Monats ( habe heute meinen letzen Arbeitstag).
Kommt also drauf an in welchem Bereich du arbeitest.

Am einfachsten rufst du beim Gewerbeaufsichtsamt an und informierst dich vor Ort, die Können dir direkt sagen wann du welches BV bekommst. Und dazu bedarf es keinen ANtrag ! :-[

Den Antrag den er meint ist der, das er dein Gehalt bei der KK einreichen kann, um die Kosten zum teil bzw ganz zurückerstattet bekommt.
Hat aber nichts mit dem BV zu tun !

Also stellt sich hier als erstes wirklich die Frage :
1. Welchen Bereich arbeitest du ?
2. Welches Bundesland wohnst du ?

Lg Nekoma 12+0 #verliebt

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Hallo du,

ich bin praktische Ausbilderin für Chemielaboranten und Chemikaten. Ich darf also nicht mehr in das Labor zwecks der Chemikalien.

Ich wohne in Brandenburg, aber arbeite in Sachsen.

Mein Ag hat die Berufsgenossenschaft informiert, dass ist wohl so in der Chemiebranche.

Ich habe gerade bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, dass ganze Beschäftigungsverbot geht nur über eine Mitteilung vom Arzt. Also die Frau am Telefon schien auch nicht so wirklich Ahnung zu haben.

Boah nervt mich das Thema :) und das vor Weihnachten.

Lg
Mausi 14+3

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Hey.

schaue mal hier : http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/228.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html

Ist bei dir also ein generelle Beschäftigungsverbot. Kann also bzw muss vom FA ausgestellt werden.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15811

Und da gibt es keine Fristen etc ab wann, sondern ab sopfort nach feststellung der ss.

Sofort zum FA und das klären.
Weil letzendlich ist es das leben deines Ungeborenen.

lg und viel glück :)

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