elterngeld bei Kind 2 wenn es im 3 Elternzeitjahr von kind 1 zur Welt kommt?

Ich hab eine komplizierte Frage. Wieviel Elterngeld steht mir zu wenn ich ich in der Elternzeit im 3 Jahr ein zweites Kind bekomme. Ich aber ab den 2ten Jahr auf 450 Euro gearbeitet hab? Nur der Mindestsatz von 300 Euro oder wird der Gehalt von ersten Kind genommen?

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Nur 300€, du müsstest wieder mindestens 1 Jahr gearbeitet haben um wie beim ersten Elterngeld zu bekommen.

Elternzeit zählt wie nicht gearbeitet & dafür bekommst du 300€

Lg

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Ich glaube man bekommt bei Kind 2 wenn das andere noch unter 3 ist 375€. Bei mir war es 2012 so. Habe 17 Monate Abstand zwischen meinen Mäusen. Für Kind 3 gibt's glaub ich auch eine Reglung wenn die anderen noch unter 6 oder so sind. Ist aber jetzt auch nur grob aus der Erinnerung raus geschrieben. Wirst du aber sicherlich auf der Internetseite der entsprechenden Bank finden. Ich glaub Landesbank oder so war's.

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Bei 17 Monaten Abstand musst du aber vor der Geburt vom 1. Kind ein recht geringes Einkommen gehabt haben, sprich weniger als 700 Euro monatlich, damit du nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommst.

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Ich weiß zwar nicht was das jetzt hier zur Sache tut, aber ja, Einkommen war selbstverständlich gering weil ich jung bin und in der Ausbildung war.

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Das Gehalt aus dem 450-Euro-Job wird als Grundlage genommen, sprich es könnte evtl. etwas mehr als der Mindestsatz rauskommen. Geschwisterbonus wird es wohl auch nur für einige Monate geben, wenn überhaupt.

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https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungenundfinanzierungen/allefoerderangebote/fa-familienfoerderung/elterngeld/haeufigefragenzumelterngeld.xml?ceid=119723

Schaue es dir mal an.

Hättest du nicht im zweiten nicht Jahr gearbeitet, wäre dein Elterngeld aus dem lohn vor der geburt des ersten kindes berechnet worden. Vorausgesetzt, du hast einen ruhendes steuerpflichtiges arbeitsverhältnis.

Da du jetzt auf 450,-€ Basis gearbeitet hast, wirst du nur die 300,- € + geschwisterbonus bekommen.

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So ein Unsinn, da sie gearbeitet hat, hat sie die Möglichkeit mehr als 300 Euro zu erhalten, sonst hätte sie auf jeden Fall nur 300 Euro erhalten.

Du scheinst ja die Beispiele nicht verstanden zu haben, die Elternzeit hat keine Auswirkung auf eine Verschiebung, nur Monate mit Elterngeld hätten dies (und das unabhängig davon, ob man dabei arbeitet oder nicht).