Befristeter Arbeitsvertrag - trotzdem Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?

Hallo,

könnt ihr mir sagen, ob der Kündigungsschutz bei einer Schwangerschaft auch für befristete Veträge gilt? Endet die Probezeit, sobald ich die Schwangeschaft mitteile?
Ich bin ab Montag in der 13. Woche und werde dann die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber miteilen. Früher ging nicht, ich habe grade erst dort angefangen #schwitz

Viele Grüße,
Lena

1

Ich denke nicht das du eine Verlängerung bekommst.

So rausschmeißen kann er dich nicht.

4

Eine Verlängerung brauche ich auch gar nicht, das ist eher ein Überbrückungs-Nebenjob für mich...

Aber ich hatte Sorge, dass mir jetzt direkt gekündigt wird, denn bis zum Mutterschutz will ich schon noch arbeiten...

2

Hallo,
Nein leider haben wir kein Kündigungsschutz (bin in einer ähnlichen Situation).
Wenn im Vertrag schriftlich festgelegt ist,wann dieser endet,läuft er einfach aus.
Du bekommst dann auch keine Kündigung.

5

Ok, danke!

12

Doch Kündigungsschutz habt ihr schon, nur das Ende bedarf ja keiner Kündigung!

weiteren Kommentar laden
3

Jup, der Vertrag läuft dann einfach aus, auch wenn du zu vertragsende schon in der elternzeit bist.

7

Ok, danke. Und weisst du auch, wie sich dann das Elterngeld berechnet? Zunächst auf Basis des letzten Gehaltes und dann ab Vertragsende nur die Minimalsumme oder wie?

13

Elterngeld it unabhängig on Elternzeit (die mit Vertragsende endet) und einem bestehenden Vertrag.
Die Berechnungsgrundlage bleibt immer gleich 2 Monate vor der Geburt/ dem Mutterschutz (bei Bezug von Mutterschafsgeld) oder dem letzten Kalenderjahr (bei selbstständigen Einkünften).

Also das Gehalt von vorher ist interessant, nicht was aktuell gezahlt werden würde!

6

Nein, der Kündigungsschutz gilt nicht für befristete Verträge. Wenn du eine schriftliche Bestätigung Hast, das eine Verlängerung/ Übernahme vorgesehen ist, dann hättest du den normalen Kündigungsschutz. Lg

14

Du bringst hier einiges durcheinander, natürlich besteht Kündigungsschutz, aber für das Auslaufen bedarf es keiner Kündigung!

15

So hab ich das auch gemeint. War wohl nicht ganz eindeutig formuliert. Sorry.

8

Ja, der Kündigungsschutz gilt auch bei befristeten Verträgen. Die Probezeit ist mit Bekanntgabe der Schwangerschaft quasi vorbei.

9

du hast auch bei einem befristeten vertrag kündigungsschutz. also du kannst in der schwangerschaft nicht gekündigt werden. der vertrag läuft dann ganz normal bis zum ende der befristung und dann endet er, wie vereinbart.

10

Kündigungsschutz ja, aber ein befristeter Vertrag muss a zum Ende nicht gekündigt werden, er läuft einfach aus.
Wenn also es für die Probezeit ein befristeter Vertrag ist und danach ein neuer kommen sollte, dann ist mit dem Enddatum darin der Vertrag beendet, ist in einem unbefristeten Vertrag eine befristete Probezeit, dann endet diese mit Mitteilung der Schwangerschaft.

11

Das Mutterschutzgesetz greift sofort.. Du hast auch in der Probezeit Kündigungsschutz.. Der Vertrag läuft dann zum Befristungsende einfach aus ohne das dein AG dich kündigen braucht.

LG Beate