Selbständigkeit auf Eis legen? Vorrübergehend arbeitslos melden? Hilfe, was denkt ihr?

Hallo ihr Lieben!

Ich bin selbständig im Bereich mobile Haustierbetreuung, Dogwalking und Hundetraining... nun überlege ich, wie das weitergehen soll, wenn ich hochschwanger bin und dann anschließend einen Säugling hier habe.

Suche ich mir eine Vertretung, die meinen Laden komplett übernimmt für x Monate? Oder melde ich mich arbeitslos, bis mein Kind dann irgendwann in eine KiTa kann und ich wieder Termine annehmen kann?

Baby soll ja Ende Oktober kommen und ich kann sicherlich zu Anfang des Jahres wieder gelegentlich Jobs übernehmen... aber es ist halt ein körperlich anstrengender Job und ich sitzte im Augenblick den ganzen Tag im Auto und fahre von Termin zu Termin.

Überlegung ist auch, mir ab dem nächsten Jahr dann wieder einen Job auf angestellten Basis zu suchen und mein "Geschäft" nebenher zu betreiben - das hieße natürlich einen großen Kundenverlust und wenn ich zurück will muss ichs neu aufbauen. Mensch ist das kompliziert!

Gibts hier noch jemanden in ähnlicher Situation? Ich würde mich über Austausch freuen - auch gerne per PN!

Liebe Grüße,

die wortwörtliche ratlos #winke

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Hast Du denn als selbständige überhaupt eine entsprechende Arbeitslosenversicherung? Du bekommst ja nur Arbeitslosengeld wenn Du in eben jene eingezahlt hast.

Ich bin in anderem Bereich selbständig, aber mache halt soviel ich kann, mit dem "Verlust" muss ich als selbständige leben. ich sehe keinen Vorteil darin mich arbeitslos zu melden - dann müsste ich a)für den Arbeitsmarkt zu verfügung stehen und b)bekomme ich als selbständige kein Arbeitslosengeld.
Ich weiss nicht ob du alleinerziehend bist, dann könntest Du evtl. Hartz4 beantragen. Nach der Geburt ist aber der Kindsvater so oder so für dich erstmal unterhaltspflichtig, und wird anteilig zur Kasse gebeten.

Ich versuche möglichst viel Kohle reinzubekommen in der Schwangerschaft, um dann hinterher entsprechend Anspruch auf Elterngeld zu haben, und arbeite nach einem Jahr weiter. Allerdings kann ich das recht entspannt angehen, da ich einen partner dahinter habe.

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Hallo!

Ja, ich bin freiwillig arbeitslosenversichert und zahle dafür jeden Monat fast 80 Euro... die würden mich doch während des sogenannten Mutterschutzes nicht allen Ernstes vermitteln wollen?

Ich versuche auch im Augenblick möglichst viel zu arbeiten, aber ich denke irgendwann geht das dann nicht mehr.

Ich werde auch nicht alleinerziehend sein und mein Freund verdient ganz gut - ebenfalls selbständig - aber ich möchte ihm ja auch nicht die ganze Zeit auf der Tasche liegen.

Mal sehen wie ich das mache!

Wie ist das denn mit dem Anspruch auf Elterngeld für Selbständige? Irgendwer hat mir mal gesagt das gäb es gar nicht?? Ich hab bald nen Termin mit meiner Steuerberaterin, die soll mich mal aufklären über alles, was ich an Geldern beantragen kann.

LG

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"Wie ist das denn mit dem Anspruch auf Elterngeld für Selbständige? Irgendwer hat mir mal gesagt das gäb es gar nicht?? Ich hab bald nen Termin mit meiner Steuerberaterin, die soll mich mal aufklären über alles, was ich an Geldern beantragen kann"

Solange euer Haushaltseinkommen unter 500.000 Euro jährlich liegt, hast du auch Anspruch, wenn du versicherst nicht mehr als 30h/Woche im Monatsschnitt zu arbeiten.

Dann wird aus der Differenz des Gewinnes von 2013 und den Monaten, die du dann Elterngeld beantragst das Elterngeld berechnet(also von der Differenz dann 65%-100%, je nach Höhe des Gewinnes), mindestens 300 Euro gibt es.

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Du kannst dich nicht arbeitssuchend melden, während du eigentlich keine Arbeit annehmen kannst/willst, sondern dein Kind betreust. Das widerspricht sich ja.

Dafür ist das Elterngeld da, wie das bei Selbstständigen damit aussieht, das weiß ich nicht.

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Wie witzig, ich bin in genau der gleichen Lage mit dem selben Job wie du. Bekomme mein Kind aber schon Anfang Juli. Bisher klappt es mit dem arbeiten wirklich gut, lediglich die schwierigen Fälle, hab ich von Anfang an abgesagt.
Ich hatte mir auch überlegt ne Vertretung zu suchen, hab mich aber später dagegen entschlossen. Erstens wäre es sehr teuer gewesen, hätte in Berufsgenossenschaft gehen müssen, 40 Prozent Sozialabgaben etc. Der ausschlaggebende Punkt war dann das neue Gesetz mit dem Paragraph 11. Ich hatte keine Vertretung gefunden, die ihn schon hat und ich sie nicht hätte bezahlen müssen.
Dann war das Thema Vertretung durch.

Jetzt ist es so, dass mein Mann Elternzeit macht und ich so früh es geht weiter arbeiten muss. Ist zwar nicht ganz so toll für mich, aber mein Mann freut sich schon auf die gemeinsame Zeit mit dem Kleinen.
sitz grad beim Diabetologen, das dauert noch was, deshalb schreib ich nur vom Handy. Wenn du magst schreib ich dir nachher noch ne PN.

Lg Nadine

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Hallo Nadine!

Das ist ja echt witzig :-D!

Das mit der Elternzeit bei deinem Mann ist ne coole Sache - leider ist mein Freund - bald Ehemann - ebenfalls selbständig und der kann dann keine Pause machen, keine Chance - bei ihm ist es schon mit Urlaub schwierig und da er viel viel mehr verdient als ich, brauchen wir da auch gar nicht zu diskutieren ;-)!

Ich hab Anfang Mai nen Termin mit meiner Steuerberaterin, die soll mich auch mal beraten, heute nachmittag hab ich ein Gespräch mit meiner Tante - die ist ebenfalls selbständig und kennt einige Leute, kennt sich dementsprechend auch mit den Pausen aus...

Oh Mann ist das kompliziert....

Liebe Grüße

C.

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"Suche ich mir eine Vertretung, die meinen Laden komplett übernimmt für x Monate? Oder melde ich mich arbeitslos, bis mein Kind dann irgendwann in eine KiTa kann und ich wieder Termine annehmen kann?"
Über die Agentur für Arbeit wird das wohl nicht gehen, es sei denn, du hast noch einen Anspruch von davor!

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Hallo, also ich weiss nicht, wie das in Deutschland ist, aber ich bin in Frankreich selbständig und da würde mir während des Mutterschutzes ein Gehalt von der Selbständigenkrankenkasse, in die ich einzahle, gezahlt werden. Dieses Gehalt entspräche dem, was ich so normalerweise verdiene.

In Deutschland wird bei Angestellten der Mutterschutz ja auch von der Krankenkasse gezahlt, oder? Und Du zahlst doch normalerweise auch Sozialversicherung, Krankenkasse und so, auch als Selbständige. Also müsste diese Krankenkasse, in die Du einzahlst, auch den Mutterschutz übernehmen.

Denke ich mir mal so logisch. Ich würde mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen.

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IN Deutschland kannst du dich mit Krankengeldanspruch und ohne als Selbstständiger versichern, nur im ersten Fall hat man Anspruch im Mutterschutz auf Mutterschaftsgeld, ansonsten gilt das MuSchG eh nicht für Selbstständige, heißt man hat keinen Mutterschutz!